Verwaltungsdigitalisierung

Bundesrat lehnt Onlinezugangsgesetz 2.0 ab

Karin Billanitsch25. März 2024
Ein Chip mit dem Symbol eines Verwaltungsgebäudes – ein Symbolbild für fortschreitende Verwaltungsdigitalisierung. Die neue OZG-Novelle tritt nun nicht in Kraft.
Die Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist am vergangenen Freitag im Bundesrat gescheitert. Die unionsgeführten Länder haben den Gesetzentwurf, der die öffentliche Verwaltung digitaler machen soll, überraschend abgelehnt.

Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“, wie es im vollen Wortlaut heißt, konnte im Bundesrat überraschend nicht auf die notwendige Mehrheit kommen, insbesondere weil die von CDU und CSU geführten Länder ihre Zustimmung verweigerten. Das Gesetz der Ampelfraktionen wird also nicht in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die OZG-Novelle hing ein halbes Jahr im parlamentarischen Verfahren fest.

Faeser: „Gegen die Interessen der eigenen Kommunen“

Aus Sicht der Ampelfraktionen wäre es den Kommunen durch das Gesetz leichter als bisher gemacht worden, sich zu digitalisieren (Bericht hier). Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte die Ablehnung des Gesetzentwurfs „sehr bedauerlich“. „Die unionsgeführten Länder halten damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung unseres Staates auf. Damit handeln sie klar gegen die Interessen ihrer eigenen Kommunen und vor allem gegen die Interessen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen“, sagte Faeser. Sie signalisierte, sie sei bereit, konstruktiv weiter zu verhandeln, und werde dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Dazu müssen auch die Unionsländer ihren Beitrag leisten.“

Landkreistag unzufrieden mit OZG-Änderungsgesetz

Der Deutsche Landkreistag hatte im Vorfeld den Bundesrat aufgefordert, „dem neuen Onlinezugangsgesetz in dieser Form nicht zuzustimmen“. Präsident Reinhard Sager kritisierte den Entwurf: „Das, was hier auf dem Tisch liegt, ist getragen von reinem Aktionismus des Bundes. Es löst die eigentlichen Probleme nicht.“ Aus Sicht des DLT würden die Gräben zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht zugeschüttet, sondern sogar noch vertieft: „Das Gesetz will dem Bund eine einseitige Festlegung aller für die Umsetzung erforderlichen Standards erlauben, und zwar ohne wirksame Einbeziehung des IT-Planungsrats und der fachlichen und technischen Expertise aus Ländern und Kommunen. So kann das nicht funktionieren.“

Sager kritisierte unter anderem auch den neuen Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes, der eingeführt werden sollte. Er lasse sich nicht vor Gericht einklagen, kritiserte Sager. „Damit wird das ganze Vorhaben zur Farce. Ein Fortschritt bei der ebenenübergreifenden Verwaltungsdigitalisierung ist damit nicht verbunden“, so Sager.

Faeser: „Haben wesentliche Forderungen der Länder aufgegriffen“

Es gebe durch die heutige Entscheidung erstmal noch keinen Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes, kein einheitliches digitales Bürgerkonto, mit dem man sich bundesweit identifizieren und Anträge stellen könne, und keine bessere Hoheit über die eigenen Daten, machte Bundesinnenministerin Nancy Faeser zudem die Folgen deutlich. Aus ihrer Sicht schade dies „der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist“.

Der Gesetzentwurf habe bereits wesentliche Forderungen der Länder aufgegriffen, insbesondere zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung, zur Abschaffung der Schriftform, für gemeinsame Standards oder wichtige datenschutzrechtliche Regelungen für Verwaltungsleistungen in den Ländern“, machte die Ministerin  ihren Standpunkt deutlich.

Bitkom: „Trotz Schwachpunkten wichtige Weichenstellung“

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, sagte nach der Ablehnung: „Das heutige Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes ist vor allem auch deshalb ein schlechtes Zeichen, weil es bei der Digitalisierung der Verwaltung darum geht, dass Bund, Länder und Kommunen stärker als bisher an einem Strang ziehen.“ Mit dem OZG-Änderungsgesetz wäre trotz einiger Schwachpunkte eine wichtige Weichenstellung für eine echte digitale Verwaltung vorgenommen worden, so Dehmel.

Damit meint sie zumindest auf Bundesebene durchgehend digitale Verwaltungsprozesse, aber auch zentral bereitgestellte und gemeinsam genutzte Basiskomponenten. Außerdem spielt sie auf die verpflichtende Durchsetzung von Standards und offenen Schnittstellen sowie einen Rechtsanspruch auf digitale Bundesleistungen an. „Künftig hätte der Bund dafür sorgen können, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird.“

 

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