Kommunen gefordert

Bundestag beschließt Wärmeplanungsgesetz

Carl-Friedrich Höck17. November 2023
Kuppel des Reichstagsgebäude: Das Wärmeplanungsgesetz hat den Bundestag passiert.
Die Wärmeplanungs-Pflicht für Kommunen kommt: Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat am Freitag den Bundestag passiert. Vorher gab es noch Änderungen.

Mit den Stimmen der Ampel-Koalition hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Es verpflichtet alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen, bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne zu erstellen. Kommunen mit weniger Einwohner*innen erhalten mehr Zeit und müssen im Juni 2028 fertig werden.

Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner*innen werden vereinfachte Verfahren ermöglicht. Zudem dürfen mehrere Gemeinden auch eine gemeinsame Planung vorlegen. Der Bund fördert die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.

Netze sollen 2045 klimaneutral sein

Das Ziel des Gesetz ist es, die Wärmeversorgung klimafreundlicher zu machen. Es tritt im Januar 2024 zusammen mit dem sogenannten Heizungsgesetz in Kraft. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Bereits bestehende Wärmenetze müssen bis dahin zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidlicher Abwärme gespeist werden. Bis 2040 soll der Anteil auf 80 Prozent steigen, im Jahr 2045 schließlich sollen die Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Bevor das Gesetz an diesem Freitag verabschiedet wurde, hat der Bauausschuss des Bundestages noch einige Änderungen vorgenommen. So wurde der Anteil der Biomasse an der jährlichen Wärmeerzeugung in Netzen von mehr als 50 Kilometern Länge ab dem Jahr 2045 auf maximal 15 Prozent begrenzt. Dafür wurde eine andere Vorgabe gestrichen, die bei kürzeren Netzen den Biomasse-Anteil auf 25 Prozent gedeckelt hätte.

Wärmenetze im „überragenden öffentlichen Interesse”

Weitere Änderungen betreffen das Baurecht. Die energetische Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich wird planungsrechtlich erleichtert. Zweitens soll das Gesetz sicherstellen, dass bereits begonnene beschleunigte Planungsverfahren im Außenbereich zu Ende geführt werden können. Diese beschleunigten Verfahren beinhalten keine Umweltprüfung. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im Juli 2023 solche Bebauungspläne für unwirksam erklärt, da sie nicht in Einklang mit dem EU-Recht stünden. Der Bundestag hat nun den betroffenen Paragrafen 13b im Baugesetzbuch gestrichen und durch einen neuen Paragrafen 215a ersetzt.

Weiterhin hat das Parlament festgelegt, dass Naturerfahrungsräume künftig nicht nur in Bebauungsplänen, sondern bereits in Flächennutzungsplänen festgelegt werden können. In baurechtlicher Hinsicht wichtig ist auch die Klarstellung: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, von erforderlichen Nebenanlagen sowie von Wärmenetzen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“

SPD-Abgeordneter Daldrup: „Gesetz schafft Klarheit”

„Warum machen wir dieses Gesetz? Weil wir mehr Tempo und Effizienz in der Klimapolitik im Gebäudesektor brauchen“, sagte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup im Bundestag. Dies verlange „eine nationale Anstrengung von Bund, Ländern und allen Kommunen in Deutschland.“

Die Wärmeplanung habe eine Schlüsselfunktion: „Die Kommunen schaffen Klarheit, welche Wärmelösungen vor Ort möglich sind. Sie analysieren die Wärmebedarfe, erfassen die Potenziale, legen konkrete Wärmeversorgungsgebiete fest und sagen, wie die Ziele umgesetzt werden sollen.“ Klarheit erhielten damit auch die Bürger*innen, die entscheiden müssen, wie sie ihre eigenen vier Wände künftig mit Wärme versorgen wollen.

 

Dokumentation zum Gesetzgebungsverfahren: bundestag.de

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