Europawahl 2019

Wie Europa vor Ort wirkt

Peter Hamon08. Mai 2019
Eine Europa- und eine deutsche Flagge: Vieles, was in Brüssel und Straßburg entschieden wird, wirkt sich direkt auf deutsche Kommunen aus.
Die Mehrzahl europäischer Regeln wirkt sich – direkt oder indirekt – auf die Kommunalpolitik aus. Hier ein Überblick.

Zeitgleich mit den Kommunalwahlen in neun Bundesländern sowie der Landtags- und Kommunalwahl in Bremen findet am 26. Mai 2019 die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Diese Europawahl wird zu Recht als die wichtigste seit der ersten im Jahr 1979 angesehen.

EU definiert Standards und Regeln

Sie ist auch für unsere Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland von großer Bedeutung. Denn die Mehrzahl europäischer Regelungen wirkt sich – direkt oder indirekt – auf die Kommunalpolitik aus: durch das Setzen sozialer und ökologischer Standards, den Verbraucherschutz oder durch die Regeln des EU-Binnenmarktes, aber auch durch EU-Handelsabkommen. Zu den Bereichen, auf die europäisches Recht Einfluss hat, zählen beispielsweise das Personalwesen, das Sparkassenwesen, das Abfallrecht, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die Wirtschaftsförderung oder das Vergabewesen sowie die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Dabei kommt dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Hier muss stets darauf geachtet werden, dass die Anforderungen des Wettbewerbsrechts und die Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe der EU mit den gewachsenen Strukturen der kommunalen Daseinsvorsorge in Einklang gebracht werden können. Die Bandbreite dieser gemeinwohlorientierten Dienstleistungen reicht von der Versorgung mit Trinkwasser und Energie sowie der Entsorgung von Abfall und Abwasser über den ÖPNV bis hin zu den Bereichen Bildung, Schule, Gesundheit und vielfältigen sozialen Dienstleistungen.

Umweltschutz und Luftreinhaltung

Auch die EU-Gesetzgebung im Bereich der Umweltpolitik berührt die Kommunen unmittelbar. So muss z.B. die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die das Ziel verfolgt, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, von Kommunen bei der Bauleitplanung ebenso berücksichtigt werden, wie die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Noch aktueller ist das Beispiel der Luftqualitätsrichtlinie, in der das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt haben. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht war Grundlage für die von Gerichten ausgesprochenen Fahrverbote in verschiedenen deutschen Städten.

Von besonderer Relevanz ist die EU-Förderung lokaler und regionaler Projekte, die insbesondere strukturschwachen Regionen und Städten mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen zugutekommt. So werden mit Mitteln der EU eine bessere und moderne Infrastruktur, die Unterstützung des Strukturwandels in alten Indus-
trieregionen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Qualifizierung von Arbeitslosen, die Sanierung von Stadtvierteln, Klimaschutzmaßnahmen oder Projekte im ländlichen Raum gefördert.

Die SPD ist Kommunalpartei! – Auch in Europa

Über die Ausgestaltung dieser Politiken entscheidet zumeist das EU-Parlament zusammen mit den Mitgliedsstaaten (Rat der EU). Vielfach werden mit „europäischen Gesetzen“ Modernisierungsprozesse angestoßen. Daher ist die Europawahl bedeutend für die Kommunen. Es ist wichtig, dass wir eine starke sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament bekommen. Denn auch auf der europäischen Ebene gilt: Die SPD ist die Kommunalpartei! Dies wird im SPD-Europawahlprogramm deutlich, wo betont wird, dass die Interessen der Kommunen besser beachtet, die Daseinsvorsorge geschützt und kommunale Belange bei der Gestaltung der künftigen Kohäsionspolitik noch stärker berücksichtigt werden sollen.

Die große Stärke Europas liegt in der Vielfalt ihrer Städte und Gemeinden. Die EU weiß um das Innovationspotenzial der Kommunen und sucht diese bei der Gestaltung von EU-Politik stärker einzubinden. Bereits im Vertrag von Lissabon hat die EU das Prinzip der kommunalen Selbstver­wal­tung ausdrücklich anerkannt und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip gestärkt.

EU-Bürger dürfen am Wohnort wählen

Übrigens: EU-Bürgerinnen und -bürger, die bei uns leben, haben neben dem aktiven und passiven Wahlrecht bei Kommunalwahlen auch die Möglichkeit, an der Europawahl am 26. Mai in Deutschland teilzunehmen. Dafür müssen sie im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Antrag auf Eintragung bis zum 5. Mai 2019 erfolgen (Eingang bei der Gemeinde).

Kommunalpolitikerinnen und -politiker kennen den Einfluss der EU-Politik auf kommunales Handeln aus der täglichen Praxis genau. Denn die Umsetzung von EU-Rechtsakten erfolgt oft auf der kommunalen Ebene. Sie wissen auch um die grundlegende Bedeutung unserer EU für Frieden, Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und Fortschritt. Auf der Delegiertenversammlung der Bundes-SGK im November 2018 in Kassel haben sich die SPD-Kommunalpolitikerinnen und -politiker nachdrücklich zur EU und dem europäischen Integrationsprozess bekannt und ihre Erwartungen an das neue Europäische Parlament formuliert.

Dieser Beschluss sowie Informationen, Dokumente und Links zur Europawahl 2019 und zum Thema „Kommunen und Europa“ finden sich unter bundes-sgk.de.