Mobilität

Warum Gelsenkirchen E-Scooter verbannt

Karin Billanitsch22. April 2024
Verschiedene moderne E-Scooter parken auf der Straße. In Gelsenkirchen gibt es jetzt Streit um die Betriebserlaubnis der kleinen Elektrofahrzeuge.
Vorläufig gibt es keinen E-Scooter-Verleih auf den Straßen von Gelsenkirchen. Das ist die Folge einer Eilentscheidung des örtlichen Verwaltungsgerichtes.

Für die einen ist es ein risikoreiches Ärgernis im Verkehr, für die anderen eine willkommene Ergänzung im Mobilitätsmix: Seit E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen sind, scheiden sich die Geister an den elektrischen Tretrollern, die das Straßenbild verändert haben. Nun hat Gelsenkirchen als erste deutsche Stadt die Reißleine gezogen.

Die Kommune liegt im Streit mit den Anbietern Tier und Bolt. Seit dem 1. April verlangt die Kommune von Betreibern von Sharing E-Scooter eine verpflichtende Identitätsprüfung der Kund*innen als Voraussetzung für eine Betriebsgenehmigung. Die Anbieter fahren seitdem ohne diese Genehmigung. Die Stadt hat nun die Entfernung der Roller verlangt.

Stadtsprecher Martin Schulmann erläuterte auf „tagesschau.de“ die Gründe. Die E-Roller würden hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es habe viele schwere Unfälle gegeben. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln, weil bisher die Angabe des Namens ausreiche, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Scooter auszuleihen. Viele Nutzer hinterlegten aber Fantasienamen.

Vor Gericht gescheitert

Die beiden Unternehmen haben sich gerichtlich gegen die Verfügungen der Stadt gewehrt – aber ohne Erfolg. Die wendigen Verkehrsmittel mussten deshalb kurzfristig aus der Stadt entfernt werden. Das ist die Folge einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen. Es sei nicht erkennbar, dass die Bedingung der Stadt „offensichtlich ermessensfehlerhaft“ sei, hieß es. Und es drohten den Unternehmen auch keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile, so das Gericht.

Die Kläger sind überzeugt, dass es sich bei der verpflichtenden Identitätsprüfung für Nutzer*innen um eine Überregulierung des kleinsten Fahrzeugs auf deutschen Straßen handele, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Ein generelles Verbot von E-Scootern in Gelsenkirchen ist das indes nicht. Grundsätzlich sind E-Scooter in Deutschland zulässig, seit im Juni 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten ist. Die Stadt erteilt jedoch Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter, die gewerblich verliehen werden. Bei Bolt und Tier war diese Sondernutzungserlaubnis Ende März ausgelaufen – und die Stadt verweigerte ihnen eine erneute Genehmigung. Die Anbieter konnten auch nicht glaubhaft machen, dass sie einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben, stellte das Verwaltungsgericht nun fest.

Aktenkundige Fälle

Fälle, in denen Nutzer von E-Scootern nicht ermittelt werden konnten, nachdem sie Verstöße begangen haben, haben schon Gerichte beschäftigt. So war in einem Fall in Hamburg ein Roller auf den Gehweg gefallen und hatte ihn blockiert. In diesem konkreten Fall konnte der Anbieter keinerlei Daten nennen und haftete selbst als Halter. (AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 23.01.2023, 327b OWi 1/23)

Auch in einem anderen Fall, hier in Stuttgart, musste der Halter wegen eines falsch abgestellten E-Scooters für die Verfahrenskosten des Bußgeldverfahrens haften. Er hatte zwar den Namen, eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer angeben können – aber der oder die Nutzer*in war nicht auffindbar. Eine Abfrage der Telekommunikationsdaten, um den oder die Nutzer*in zu ermitteln, würde einen unangemessen hohen Aufwand erfordern, so die Richter des Amtsgerichts Stuttgart. (AG Stuttgart, Beschluss vom 03.06.2023 – 20 OWi 1497/23)

Gegen die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (Aktenzeichen 2 L 444/24 und 2 L 495/24) kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht entscheidet. Nun bleibt abzuwarten, ob der Fall in die nächste Instanz geht.

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