Verkehrspolitik

NRW erlaubt Straßensperren gegen Elterntaxis

Karin Billanitsch28. Februar 2024
Schulkinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Sie sollen durch den neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen geschützt werden.
Nach Verkehrsversuchen macht das Verkehrsinisterium in Nordrhein-Westfalen Ernst: Kommunen dürfen härter durchgreifen, um den Schulweg für Kinder sicherer zu machen.

Dichter Verkehr, Wendemanöver und Gedrängel, in zweiter Reihe bremsende und anfahrende Autos: So sieht es morgens und nachmittags vor vielen Schulen deutschlandweit aus. Selbst Park- und Halteverbote werden missachtet, um den Nachwuchs aus- und einsteigen zu lassen. Diese so genannten Elterntaxis gefährden jedoch die Sicherheit der Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. In Nordrhein-Westfalen geht das Ministerium für Umwelt und Verkehr dagegen nun per Schulerlass vor.

Einrichtung von „Schulstraßen“

Laut NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hätten mehrere Verkehrsversuche in NRW gezeigt, dass durch temporäre Sicherheitszonen für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und -ende kritische Situationen entschärft werden könnten. Krischer: „Mit dem Erlass wollen wir nun rechtssicher diese Möglichkeit für alle Kommunen schaffen.“ Denn Kinder seien die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssten besonders geschützt werden, so der Minister.

Hintergrund: Bislang bestand bei den Kommunen oftmals Unsicherheit, ob die Anordnung von „Schulstraßen“/ temporären Sicherheitszonen durch ein Verkehrszeichen mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Dies liegt laut Ministerium auch daran, dass es in Deutschland bislang kein Verkehrszeichen „Schulstraße“ gibt. Bisher musste auch immer eine Gefahrenlage nachgewiesen werden. Dies entfällt künftig, teilte das NRW-Verkehrsministerium mit.

Zuständigkeit liegt bei den Kommunen

Die Entscheidung über die Einrichtung einer „Schulstraße“ muss die Kommunen treffen. Bürger*innen können aber laut Auskunft des Ministeriums die Einrichtung einer solchen Schulstraße bei ihren Städten beantragen. Im Erlass empfiehlt das Ministerium eine bestimmte rechtssichere Vorgehensweise. In jedem Fall muss „die Widmung der Straße durch eine der Sperrung entsprechende Teileinziehung beschränkt werden“. Dies gelte selbst dann, wenn die Sperrung eine nur kurze Zeitspanne im Tagesverlauf umfasst, heißt es.

„Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit ständig wiederkehrt“, heißt es. Für eine Teileinziehung müssen „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“ vorliegen (Paaragraf 7 Absatz 3 StrWG NRW) und die Absicht der Teileinziehung ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (Paragraf 7 Absatz 4 Satz 1 StrWG NRW).

Nachdem die Widmung der Straße auf diese Weise beschränkt wurde, kann demnach die jeweilige Straße zum Beispiel durch Schranken, Absperrgitter oder versenkbare Poller gesperrt werden – nur zeitlich beschränkt auf Unterrichtsbeginn und Schulschluss.  

Möglich sei auch, eine Schulstraße im Rahmen eines Verkehrsversuches einzurichten. Die genauen Voraussetzungen spricht der Erlass an, ebenso, welche Verkehrszeichen verwendet werden können (vorzugsweise das Verkehrszeichen 260, Verbot für Kraftfahrzeuge). Außerdem wird empfohlen, den Anwohnern der gesperrten Straßen Einzelausnahmen zu erteilen. Im Blick behalten sollten die Verantwortlichen auch, dass es nicht an anderer Stelle zu kritischen Situationen im Verkehr, etwa durch Rückstaus kommt.

ADAC: Besser nicht mit dem Elterntaxi zur Schule

Laut einer ADAC-Umfrage zur Schulwegsicherheit vom Frühjahr 2023 werden 17 bis 22 Prozent der Kinder mit dem Auto gebracht. Die Hälfte der Schulkinder geht fast immer zu Fuß in die Schule bzw. zur Haltestelle. Ein Viertel nutzt meist den Schulbus, gut jeder bzw. jede Fünfte einen Linienbus. Insgesamt sagen 59 Prozent der Eltern, dass durch Elterntaxis gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Fazit des ADAC zum Elterntaxi: „Besser nicht mit dem Auto zur Schule.“

Der Verkehrsclub hält außerdem speziell ausgewiesene Hol- und Bringzonen, die so genannten Elternhaltestellen, im näheren Umfeld der Schule für sinnvoll. Von denen aus können die Kinder den verbleibenden Schulweg zu Fuß bis zum Schultor zurücklegen.

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