Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ vorgelegt. Lambrecht hatte Ende Oktober ein „Maßnahmepaket“ gemeinsam mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellt. Der Entwurf unterscheidet sich teilweise davon.
Meldung an das Bundeskriminalamt
Verschärfung des StGB
Neben der Einführung einer Meldepflicht sieht der Gesetzentwurf auch mehrere bisher noch nicht bekannte Verschärfungen des Strafgesetzbuchs vor. So soll das Delikt „Bedrohung“ (§ 241) künftig nicht nur die Androhung eines „Verbrechens“ (etwa Mord und Vergewaltigung) erfassen, sondern auch von weniger schwer bestraften „Vergehen“. Dies könnten Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen sein. Vage Drohungen wie „ich weiß, wo du wohnst“ oder „ich kenne die Schule Deiner Kinder“, sollen weiterhin nicht strafbar sein.
Die „Billigung von Straftaten“ (§ 140) soll nicht mehr nur bereits begangene Straftaten erfassen, sondern auch künftige Taten. Bisher ist der Bezug auf zukünftige Taten nur strafbar, wenn diese angedroht werden oder wenn andere dazu aufgefordert werden. Straflos sind bisher aber abstrakt billigende Aussagen wie, jemand „gehört aufgehängt“.
Wenn eine Tat „antisemitisch“ motivert ist, soll dies künftig ausdrücklich zu einer Strafverschärfung führen (§ 46). Diese Änderung ist allerdings eher symbolisch. Schon bisher gab es Strafverschärfungen für „menschenverachtende“ Beweggründe, worunter auch Antisemitismus fiel. Die besondere Erwähnung des Antisemitismus wurde mit der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands begründet. Islamfeindliche, antitziganistische oder homophobe Motive werden auch künftig nicht explizit als strafverschärfend erwähnt – sie gelten weiterhin als „menschenverachtend“.