Nachweispflicht und Bußgelder

Gesetzentwurf: Impfpflicht ab 18 soll ab Oktober kommen

Benedikt Dittrich15. Februar 2022
Der erste Gesetzesentwurf zur Impfpflicht liegt vor – und schlägt eine Dreifach-Impfung für alle ab 18 vor.
Der erste Gesetzesentwurf liegt vor: Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen schlagen eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vor, die ab Oktober gelten soll. Dann soll jede*r seine Dreifach-Impfung den Krankenkassen vorlegen müssen.

Ab dem ersten Oktober sollen alle Erwachsenen in Deutschland ihre Corona-Impfung nachweisen müssen – wenn es nach dem Entwurf geht, den die Bundestagsabgeordneten Dagmar Schmidt, Heike Baehrens, Dirk Wiese (alle SPD), sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Kathrin Helling-Plahr (FDP), Janosch Dahmen und Till Steffen (Grüne) nun vorgelegt haben. Die Gruppe ist damit die erste, die dem Bundestag einen fertigen Entwurf zur Diskussion vorlegt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Allgemeine Impfpflicht ab 18

Die Gruppe schlägt eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll ab dem 1. Oktober gelten und befristet sein bis Ende 2023. Ausnahmen soll es nur für Menschen geben, die sich gar nicht oder erst später impfen lassen können, beispielsweise Schwangere. Die Abgeordneten sehen eine höhere Impfquote als den „Ausweg aus der Einschränkungs-Spirale“, wie Kathrin Helling-Plahr es beschreibt.  Damit rechtfertigen sie auch den Grundrechtseingriff, der sich über die Pflicht ergeben würde: Ohne eine hohe Impfquote könnten im Herbst und Winter erneut Einschränkungen nötig sein, um die Menschen vor schweren Erkrankungen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen.

Vollständig ab drei Impfungen

Als vollständig gilt die Immunität nach diesem Vorschlag dann, wenn drei mal geimpft wurde. Begründet wird das in dem Entwurf mit dem derzeitigen Wissensstand: Bis zur dritten Impfung steige der Schutz vor einem schweren Verlauf und sinke das Risiko einer Infektion deutlich, auch bei den derzeit kursierenden Mutationen.

Wer zwischenzeitlich an Corona erkrankte, kann mit dem Status „Genesen“ eine Impfung ersetzen – dann würde also eine doppelte Impfung als Nachweis ausreichen. Es gehe um drei Kontakte mit dem Virus, so Helling-Plahr. Ein vollständiger Schutz, das macht der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen klar, kann damit allerdings nicht erreicht werden.

Nachweis über Krankenkassen

Bei der Impfpflicht soll es sich um eine „Nachweispflicht“ handeln. Sollte der Bundestag die Impfpflicht in dieser Form beschließen, sollen im Anschluss die Krankenkassen aktiv werden. Sie sollen ihre Mitglieder ab Mitte Mai anschreiben und über die bevorstehende Impfpflicht informieren. Verbunden werden soll die Information mit umfassenden Beratungs- und Aufklärungsangeboten zur Corona-Impfung. Damit wären also noch mehr als vier Monate Zeit, um die Impfungen nachzuholen.

„Das größte Problem ist, dass wir die, die nicht geimpft sind, bisher schlecht erreichen konnten“, erklärt Heike Baehrens (SPD) dazu. Mit der Nachweispflicht könne man das ändern und mehr Menschen gezielter ansprechen. „Wir gehen davon aus, dass dieser Weg es uns ermöglicht, sehr viele Menschen zu erreichen.“

Ab dem 1. Oktober

Bis Ende September soll dann jede erwachsene Person ihren Impfnachweis den Krankenkassen vorlegen. Dafür soll es mehrere Wege geben: eigenständig auf dem digitalen Weg, über die Apotheken oder auch direkt bei der Impfung in der Arztpraxis oder dem Impfzentrum. „Der Nachweis soll so einfach wie möglich sein“, erklärt Dagmar Schmidt dazu, im Anschluss sollen die Geimpften nicht mehr behelligt werden, wie Steffen ergänzt.

Bußgeld bis 2.500 Euro

Ab Oktober sollen die Krankenkassen die Ordnungsbehörden darüber informieren, wer den Impfnachweis noch nicht erbracht hat. Ab dann könnten Bußgelder verhängt werden, bis zu einer Höhe von 2500 Euro. „Wie wir sie bereits kennen von der Masernpflicht oder der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, erklärt Janosch Dahmen (Grüne) mit Verweis auf den bestehenden Bußgeldkatalog. Dass es dabei aber nicht um das Geld, sondern um die Impfung geht, macht Steffen (Grüne) weiterhin klar: „Wir wollen lieber die Impfung als das Geld.“

Nächste Infektionswelle verhindern

Das Ziel der Nachweispflicht machten die Abgeordneten im Gespräch gleich mehrmals deutlich: Es gehe darum, als Politik zu agieren, „vor die Welle zu kommen“, statt nur auf die Pandemie zu reagieren, so Dagmar Schmidt: „Wir wollen mit diesem Gesetz den Grundstein für einen besseren Winter setzen.“ Eine höhere Grundimmunisierung der Bevölkerung soll ein besseres Leben mit dem Virus ermöglichen – möglichst ohne erneute, tiefgreifende Grundrechtseingriffe.

Lockerungen per Verordnung, Verschärfungen nur im Bundestag

Neue Mutationen könnten den Verlauf der Pandemie ändern – das wollen die Abgeordneten auch bei der Impfpflicht berücksichtigen: Sinkt die Infektionsgefahr für alle, soll die Regierung kurzfristig per Verordnung auch die Impfpflicht lockern dürfen. Sollte eine Verschärfung nötig werden, müsste hingegen der Bundestag sich mit dem Gesetz erneut befassen.

Abstimmung im Bundestag: Erstes Quartal

Neben diesem Entwurf sind noch weitere Gruppenanträge in Arbeit, darunter eine Impfpflicht ab 50 Jahren sowie ein Antrag, der eine Imfpflicht rundum ablehnt. Auch Abgeordnete von CDU/CSU legten am Freitagmittag einen weiteren Gesetzesentwurf vor, in dem zunächst der Aufbau eines Impfregisters vorgeschlagen wird. Eine Impfpflicht würde in dem Entwurf erst greifen, wenn der Bundestag diese nach einer aktuellen Bewertung der Corona-Lage beschließt.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich mit der Impfpflicht befassen, wenn alle Entwürfe vorliegen. Ob das schon in der kommenden Sitzungswoche der Fall sind wird, ist noch unklar. „An uns wird es jedenfalls nicht scheitern“, so Schmidt. Man wolle aber im ersten Quartal des Jahres zum Abschluss kommen, bekräftigte Dirk Wiese.

Dieser Artikel ist zuerst auf vorwärts.de erschienen.