Gesetzentwurf

Geywitz will Wärmeplanung auch in kleinen Kommunen

Carl-Friedrich Höck21. Juni 2023
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, während der Regierungsbefragung im Bundestag.
Anders als bisher geplant sollen auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden. Das sagte Bauministerin Geywitz im Bundestag.

Die geplante Pflicht für Kommunen, bis zum Jahr 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, wird mehr Gemeinden betreffen als zunächst geplant. Das gab Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch während der Regierungsbefragung im Bundestag bekannt.

„Wunsch des Bundestages”

Auf Nachfrage des Grünen-Abgeordneten Kassem Taher Saleh erklärte Geywitz: Der bisherige Gesetzentwurf sehe eine kommunale Wärmeplanung für große Gemeinden vor – in einem ersten Schritt ab 100.000 Einwohner*innen, im zweiten Schritt ab 10.000 Einwohner*innen. „Es war jetzt Wunsch seitens des Bundestages, dass wir eine Konzeption machen für eine Wärmeplanung für alle Kommunen in Deutschland. Das heißt natürlich, dass wir eine vereinfachte Wärmeplanung auch anbieten müssen, damit das auch alle kleinen Gemeinden schaffen.“

Der jetzige Gesetzentwurf werde durch das Bauministerium noch einmal grundlegend überarbeitet, kündigte Geywitz an. Der neue Entwurf solle dann erneut in eine Länder- und Verbändeanhörung gehen. „Und am Ende des Tages braucht es eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung.“ Denn der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Länder mit dieser Aufgabe betraut werden und diese dann entsprechend an die Kommunen weiterleiten.

Stadtwerke finden den Plan folgerichtig

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet die Ankündigung. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing teilt mit: „Es ist die logische Folge, wenn mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Rechtsfolgen an Wärmepläne geknüpft werden, dass diese Wärmepläne auch flächendeckend erstellt werden müssen. Auch in kleinen Gemeinden, in den ländlichen Räumen, werden die Menschen Klarheit über die künftigen Optionen der klimaneutralen Wärmeversorgung verlangen. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung der zuständigen Ministerin Klara Geywitz, ihren Gesetzentwurf in dieser Hinsicht zu erweitern.“

Für diese kleinen Städte und Dörfer müssten aber auch angepasste gesetzliche Anforderungen gelten. „Hier brauchen wir einfache, standardisierte Verfahren, Unterstützung für Kooperationen mehrerer Kommunen, und der Bund kann auch mit dem Angebot standardisierter Softwarelösungen für Wärmepläne in kleinen Gemeinden helfen“, meint Liebing.

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