Volkszählung: Bei großen Kommunen stärkerer Schrumpfeffekt
362 Städte gingen gegen den Zensus 2011 juristisch vor
Städtetag bedauert Zensus-Urteil
Der Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, zeigt sich nach dem Zensus-Urteil unzufrieden. In einem Statement sagt er, die Entscheidung sei für die klagenden Städte schmerzhaft, weil sie die deutlich geringeren Zuweisungen bestätige. „Dies trifft neben Berlin und Hamburg auch weitere Kommunen, die mit der Methodik des Zensus 2011 nicht einverstanden waren, sie als ungerecht kritisiert und Klagen eingereicht hatten. Viele – insbesondere größere Städte – erlebten mit dem Zensus 2011 zum Teil deutlich überraschende Korrekturen der Einwohnerzahlen nach unten. Dies führte teilweise zu finanziellen Einbußen und größeren Verschiebungen bei den Kommunalfinanzen, denn nach der Einwohnerzahl richten sich vor allem der kommunale Finanzausgleich und andere finanzwirksame gesetzliche Regelungen. Die Konsequenzen für die Städte waren somit erheblich.”
Es dürfe nicht erneut passieren, dass Städte aufgrund des Zensus erhebliche finanzielle Einbußen erleiden, die sie überraschend und unvorbereitet treffen. „Dies muss bereits beim anstehenden Zensus 2021 berücksichtigt werden”, fordert Dedy. ”Wir begrüßen daher ausdrücklich den deutlichen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erfahrungen mit dem Zensus 2011 bei zukünftigen Volkszählungen zu berücksichtigen und Anpassungen zu prüfen sind. Dies zeigt uns, dass auch das Bundesverfassungsgerichts Verbesserungen des Verfahrens für notwendig erachtet.“
Auswirkungen auf Städte und Kreise
Mit dem Zensus 2011 wurden auch die Einwohnerzahlen der kreisfreien Städte und Kreise neu bestimmt. Viele kommunale Gliederungen haben demnach weniger Einwohner, als nach der Bevölkerungsfortschreibung erwartet worden war. Andere Städte und Kreise haben dafür mehr Einwohner. (Ergebnisse: zensus2011.de)
Nach Bekanntwerden des Zensus 2011 bedauerte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) in einem Statement die Irritationen, „die das intransparente Verfahren der Erhebung auf kommunaler Ebene ausgelöst hat“. Von einer Empfehlung zur Klage sah der DStGB zunächst ab. Zugleich betonte der Verband: „Selbstverständlich haben die Städte und Gemeinde das Recht, für sie nachteilige Zensusergebnisse anzufechten.” (Hier das Statement aus dem Jahr 2013.) Das dürfte mit dem heutigen Urteil aussichtslos geworden sein.