Gesetz

Klimaanpassung wird Pflicht

Carl-Friedrich Höck17. November 2023
Parks und andere Grünflächen tragen dazu bei, die Auswirkungen des Klimawandels auf Städte abzumildern.
Der Bundestag hat ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Strategien zur Klimaanpassung zu erarbeiten. Wie die Umsetzung finanziert wird, ist noch offen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) wurde in ihrer Rede im Bundestag grundsätzlich: „Wir müssen wieder zum Grundkonsens zurückkommen, dass wir die Menschen in unserem Land vor den dramatischen Folgen der Klimakrise schützen müssen, und dass das eine deutliche prioritärere Aufgabe ist als das Verbieten des Gendersternchens.“

Ein Schritt dahin ist das Klimaanpassungsgesetz. Der Deutsche Bundestag hat es am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu erarbeiten. Die Bundesregierung soll ihre Strategie alle vier Jahre überarbeiten und dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Die Strategie muss messbare Ziele definieren und mit geeigneten Maßnahmen unterlegt werden.

Kommunen im Mittelpunkt

„Bei vielen Maßnahmen vor Ort spielen die Kommunen die entscheidende Rolle“, betonte Lemke im Bundestag. Das Gesetz unterstütze sie dabei, ihre konkreten Risiken zu identifizieren. Klimaanpassung könne so gestaltet werden, dass die Menschen daraus einen zusätzlichen Nutzen ziehen können. „Durch schattige Parks oder begrünte Fassaden, die Klimaanpassung in der Stadt bedeuten. Oder durch naturnahe Flussauen, die uns vor Hochwasser oder Starkregenereignissen schützen.“ Klimavorsorge bedeute oft auch eine Aufwertung des öffentlichen Raums.

Die Länder sollen bis zum 31. Januar 2027 ihre Anpassungsstrategien vorlegen. Auch für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Die Bundesländer können kleinere Gemeinden von dieser Pflicht ausnehmen, wenn es bereits auf Kreisebene einen Anpassungsplan gibt. Sie dürfen aber auch umgekehrt festlegen, dass nur die Gemeinden Anpassungsstrategien erstellen.

Das Gesetz enthält außerdem ein Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen die Klimaanpassung bei ihren Planungen und Entscheidungen berücksichtigen.

Offene Finanzierung

„Klimaanpassung ist eine Aufgabe, die wir in Deutschland nur gemeinsam stemmen können“, sagte der SPD-Abgeordnete Axel Echeverria in der Plenardebatte. Einige Städte hätten sich bereits auf den Weg gemacht für mehr Klima-Resilienz. Doch es hätten nicht alle Kommunen die gleichen finanziellen Möglichkeiten. „Wir als Deutscher Bundestag müssen dafür sorgen, dass Klimaanpassung nach Gefahrenanalyse und nicht nach Kassenlage erfolgt“, mahnte er. Die Sicherheit der Bevölkerung dürfe nicht von der Postleitzahl abhängen.

Echeverria plädierte dafür, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ einzuführen. In diese Richtung ging auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Ziel ist es, dass Bund und Länder die Klimavorsorge gemeinsam finanzieren und dafür ausreichend Mittel bereitstellen. Darüber soll nun in der Umweltminister*innenkonferenz beraten werden.

Für eine solche Gemeinschaftsaufgabe sprach sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aus. Vizepräsident Karsten Specht betonte: Klimaanpassung kostet sehr viel Geld. „Woher aber das Geld für solche Investitionen kommen soll, wird im Gesetz nicht ausreichend geklärt.“ Es werde nicht möglich sein, dies in allen Regionen alleine über die Entgelte der Bürger*innen zu finanzieren.

Der Regierung fehlen Milliarden

Erschwert wird die Finanzierung durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Ampel-Koalition hatte 2022 Geld aus einem Sondervermögen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet. Das wurde nun für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro, die eigentlich fest für den Klimaschutz eingeplant waren. Die Bundesregierung werde das Urteil selbstverständlich beachten und daraus Schlussfolgerungen ziehen, sagte Steffi Lemke im Bundestag. Man habe aber „keine Wahl“. Die Kosten der Klimaanpassung seien hoch, wenn man sie unterlasse sei der Preis dafür noch höher.

Das Klimaanpassungsgesetz war auch Thema auf dem DEMO-Kommunalkongress am 9. Und 10. November in Berlin. Der Deutsche Städtetag begrüße das Gesetz, erklärte dessen Beigeordnete Christine Wilcken in einem Fachgespräch. Eckpfeiler für die Klimaanpassung in Kommunen seien zum Beispiel mehr Grün- und Wasseranteile sowie Schwammstadtkonzepte. Was sinnvoll sei, hänge auch von der geografischen Lage der jeweiligen Kommune ab. Klimaanpassung müsse in Kiel anders aussehen als in Bonn.

 

Dokumentation zum Gesetz: bundestag.de