Kommunalfinanzen

Warum Kommunen den Investitions-Förderfonds kaum nutzen

18. Mai 2016
Bauarbeiter Helm
Gebaut wird noch nicht: Der Fördertopf für Investitionen in die kommunale Infrastruktur wird bisher zu wenig abgerufen.
Der Bund fördert seit 2015 ärmere Kommunen. Jetzt sollen Förderfristen verlängert werden, denn die Gelder wurden bisher nur spärlich abgerufen. Offenbar, weil die Behördenmitarbeiter gerade anderes zu tun haben.

Das Kinder- und Familienzentrum Fähr-Lobbendorf wird saniert. Rund 3,5 Millionen Euro gibt die Stadt Bremen dafür aus. Das alles wird auf vier Jahre verteilt. 150.000 Euro sollen es in diesem, 800.000 im kommenden Jahr sein. In die Vollen geht die Stadtgemeinde erst 2018 und 2019. Dann ruft sie 1,5 Millionen beziehungsweise eine Million Euro ab. So oder ähnlich geschieht es mit insgesamt 22 Projekten. Die Gesamtkosten betragen 34,4 Millionen Euro.

Eigentlich kann sich das notorisch klamme Bremen solch einen Berg von Investitionen gar nicht leisten. Schützenhilfe gibt es aber vom Bund. Rund 3,5 Milliarden Euro macht Berlin locker, um den darbenden Städten und Gemeinden dringend notwendige Investitionen zu erlauben oder zumindest zu erleichtern. Kommunalinvestitionsförderungsfonds heißt das Zauberwort, das für Luft in den Kassen sorgt. Der Förderzeitraum reicht vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2018. Im Rahmen dieses Programms hat der Bund bereits im vergangenen Jahr 500 Millionen ­Euro bereitgestellt. Jeweils eine Milliarde folgen in diesem Jahr sowie 2017 und 2018. Grundlage dafür ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInFG). Danach übernimmt der Bund bis zu 90 Prozent der Kosten einer jeden Maßnahme. Die restlichen mindestens zehn Prozent entfallen auf Länder, Kommunen eingeschlossen.

Fonds für Investitionen in die kommunale Infrastruktur

Zulässig sind laut Gesetz „Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur“ wie Krankenhäuser, Lärmschutz und Ausbau des Breitbandnetzes sowie „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“. Hierzu zählen zum Beispiel „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ oder die „energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“. Davon profitieren die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und  Bremen aufgrund der Verteilungskrite­rien überproportional. Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW erhält am meisten, denn 1.125.621.000 Euro fließen nach Düsseldorf – was einer Quote von 32,16 Prozent entspricht. „Die Fördermittel werden nach dem Finanzbedarf verteilt“, sagt Dana Zimmermann, Sprecherin des Ministeriums für Inneres und Kommunales, auf Anfrage der „DEMO“. Der Abruf des Geldes erfolge über die Bezirksregierungen im Rahmen eines vereinfachten Verwaltungsverfahrens.

Richtig losgehen mit dem Geldausgeben wird es in den Ländern, aber nicht nur in Bremen, frühestens in diesem, teilweise auch erst im nächsten Jahr. „Bisher war der Mittelabfluss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds recht gering. Dies dürfte vor allem durch den notwendigen Planungsvorlauf für Investitionsvorhaben und auch durch die Bindung von Kapazitäten vor Ort durch den Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern begründet sein“, sagt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF). Auch Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag kommt zu dieser Einschätzung. Aus den Bundesländern heißt es, über den Planungsvorlauf hinaus müssten auch die rechtlichen Voraussetzungen in Form von Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen geschaffen werden.

Der Förderzeitraum für Investitionen wird verlängert

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass investiert wird. „Daher wird das BMF zu gegebener Zeit eine Gesetzesänderung zur Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre auf den Weg bringen“, betont der BMF-Sprecher. Diese Strategie verschafft den Kommunen und Ländern zusätzlich Luft.

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Die 79,28 Millionen Euro oder 2,27 Prozent werden nach Aussage von Finanzministeriumssprecher Wolfgang Kirschnick als „Zuschüsse für Städtebaumaßnahmen einschließlich altersgerechter Umbauten, Barriereabbau und Brachflächenrevitalisierung“ sowie für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. Auf letzteres entfallen 50, auf ersteres 29,28 Millionen Euro. Dazu greift das Land finanzschwachen Kommunen unter die Arme: „Um die ­Eigenanteile für besonders finanzschwache Kommunen zur Komplementierung dieser Bundesmittel zu finanzieren, wird das Sondervermögen Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 um drei Millionen Euro aufgestockt, beziehungsweise es werden vom Land Kofinanzierungsmittel bereitgestellt“, sagt Kirschnick. 2017 werden es zwei Millionen Euro sein.

Auch andere Länder haben Anstrengungen unternommen, um die Investitionen anzukurbeln. Rheinland-Pfalz: Es bekommt einen Anteil von 7,23 Prozent. In harten Zahlen sind das 253,2 Millionen Euro. So hat die Landesregierung in Mainz entschieden, dass das Programm unter anderem „durch zusätzliche Landesmittel in Höhe von 31,7 Millionen Euro aufgestockt wird“, heißt es in einer Mitteilung. Niedersachsen geht einen etwas anderen Weg. Dort sind 22 Kommunen von den Zuschüssen nach dem KInFG ausgeschlossen. Begründung laut Innenministerium: Ihre Finanzkraft übersteige den Bedarf. Dies betreffe indes keinen der Landkreise. Sie sind in der Regel so klamm, dass dorthin Geld aus Berlin fließt. Insgesamt sind es 9,36 Prozent oder 327.540.500 Euro.