EU-Einwanderer

Kommunen unterstützen geplanten Ausschluss von Sozialleistungen

Carl-Friedrich Höck12. Oktober 2016
Arbeitsagentur in Duisburg
Arbeitsagentur in Duisburg
Wer aus anderen EU-Staaten nach Deutschland kommt und hier nicht arbeitet, soll erst nach fünf Jahren Anspruch auf Hartz IV und Sozialleistungen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die Betroffenen können jedoch Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten, teilt das Bundessozialministerium mit – allerdings nur für einen Zeitraum von einem Monat. Für die Rückreise in das Herkunftsland könne zudem ein Darlehen gewährt werden.

Das geplante Gesetz ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2015, das EU-Bürgern bereits nach sechs Monaten in Deutschland einen Anspruch auf Sozialhilfe zubilligte – auch, wenn sie hier nicht beschäftigt waren. Dagegen vertritt der Europäische Gerichtshof die Ansicht, dass EU-Ausländern ohne Aussicht auf Arbeit in Deutschland keine Leistungen der Jobcenter zustehen.

Kommunen sollen geschützt werden

Initiiert wurde das Gesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). „Mit dieser Klarstellung stärken wir das Vertrauen in die europäische Idee und eine ihrer größten Errungenschaften: die Arbeitnehmerfreizügigkeit“, begründet sie den Vorstoß. „Und wir schützen unsere Kommunen vor finanzieller Überforderung, die die Sozialhilfeleistungen zu schultern haben.“

Kommunalverbände unterstützen den Gesetzentwurf der Regierung. „Wir brauchen diese Regelungen, damit wieder Rechtssicherheit entsteht und die Kommunen nicht weiter zusätzliche Sozialausgaben schultern müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Städtetages Helmut Dedy. „Viele Städte berichten uns, dass EU-Angehörige unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts Sozialhilfeleistungen verlangen und einklagen.“ Das Gesetz werde Fehlanreize für Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten vermeiden.

Landsberg: EU-Bürger sollen sich Sozialsystem nicht aussuchen

Der Hauptgeschäftsführer des DStGB Gerd Landsberg fordert ebenfalls Beschränkungen für Zuwanderer. „Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet nicht, dass sich die EU-Bürger das Sozialsystem mit den umfassendsten Leistungen aussuchen können“, sagt er.

Bisher sind allerdings nur wenige Menschen von dem Gesetz betroffen, wie Andrea Nahles selbst im April betonte. Damals kündigte sie an, das Schlupfloch rechtzeitig schließen zu wollen. Bis zu dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2015 war die Regierung davon ausgegangen, dass EU-Bürgern in Deutschland überhaupt keine Sozialleistungen zustehen, wenn sie zuvor nicht hier gearbeitet haben.

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