Geplante Reform

Landkreistag befürchtet Mehrausgaben durch Bundesteilhabegesetz

Carl-Friedrich Höck03. Juni 2016
Hans-Günter Henneke
Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags
Die Bundesregierung hat sich auf die Grundzüge eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen verständigt. Der Deutsche Landkreistag warnt nun davor, die Mehrausgaben den Kommunen aufzubürden.

Nach den Plänen der Regierung soll der Bundestag das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Es soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die auf die Eingliederungshilfe angewiesen sind, mehr Geld ansparen und mehr Einkommen behalten können als bisher.

Kommunen sollen nun anders entlastet werden

Im Koalitionsvertrag war ursprünglich vorgesehen, dass die Kommunen bei der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro entlastet werden. Stattdessen befürchtet der Deutsche Landkreistag nun sogar Mehrkosten. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke: „Ländern und Kommunen geht es im Kern darum, Verbesserungen für behinderte Menschen zu erreichen, ohne neue Kosten entstehen zu lassen.“ Er erwarte vom Bund, dass er die wesentlichen Lasten trägt und die Kommunen davon freihält.

Darüber hinaus müsse ein geeigneter Weg gefunden werden, die vom Bund zugesagte Entlastung der kommunalen Haushalte um fünf Milliarden Euro zu realisieren, mahnt Henneke. In Betracht komme hierfür ein höherer Bundesanteil an den Hartz IV-Unterkunftskosten, aber auch eine Erhöhung der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung. Die Entlastung müsse unabhängig vom Bundesteilhabegesetz ausgestaltet werden, da die Eingliederungshilfe nicht in allen Ländern von den Kommunen finanziert werde, argumentiert Henneke.

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