Nach Gerichtsentscheidung

Nahles regelt Sozialhilfe für EU-Bürger

Karin Billanitsch29. April 2016
Bundesministerin Andrea Nahles
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der klarstellt, dass Unionsbürger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) begründete dies auch damit, dass „wir mit dem Entwurf die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit sichern, die wesentlich ist für das Zusammenwachsen in der Europäischen Union und die ich immer verteidigt ­habe“.

Vertreter der Kommunen reagieren erleichtert

Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) Frank Baranowski begrüßte den Gesetzentwurf. Baranowski: „Es ist gut, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hier schnell gehandelt hat. Damit ist entstandene Unsicherheit beendet.“

Helmut Dedy, Vizehauptgeschäftsführer des Deutschten Städtetags, zeigte sich erleichtert: „Das neue Gesetz wird nach dem, was bisher bekannt ist, Rechtssicherheit schaffen und erhebliche finanzielle Belastungen der Städte durch zusätzliche Sozialleistungen abwenden. Das Gesetz ist auch nötig, um Fehlanreize für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten zu vermeiden.“

Das Bundessozialgericht hatte zuvor geurteilt, dass arbeitslose EU-Bürger bereits nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf kommunale ­Sozialhilfe haben.

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