Klimaschutz

Neues Heizungsgesetz: Warum die Kommunen eine besondere Rolle spielen

Kai Doering28. Juni 2023
Das Heizen wird sich verändern: Die Ampelfraktionen haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.
Das Heizen wird sich verändern: Die Ampelfraktionen haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt.
Die Ampel hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Neue Gasheizungen sollen unter Auflagen erlaubt sein, Mieter*innen deutlich entlastet werden. Eine zentrale Rolle spielen die Kommunen.

Die Ampel hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Neue Gasheizungen sollen unter Auflagen erlaubt sein, Mieter*innen deutlich entlastet werden. Und: Neue Gasheizungen bleiben erlaubt – unter einer Bedingung.

Welche Heizungen sollen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (dem sogenannten Heizungsgesetz) künftig erlaubt sein?

Auch künftig ist der Betrieb aller Heizungen erlaubt. Das war auch nie anders vorgesehen. Knackpunkt ist die Frage, ab wann keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr neu eingebaut werden dürfen. Die Ampelfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erst dann angewendet werden sollen, wenn für das betreffende Gebiet eine Kommunale Wärmeplanung vorliegt. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 (für große Kommunen bereits bis 2026) angestrebt. „Die kommunale Wärmeplanung wird damit zentraler Ankerpunkt für den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland“, wie es aus den Koalitionsfraktionen heißt.

Was gilt, wenn ein Haus laut kommunaler Wärmeplanung an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll?

In dem Fall kann der Hausbesitzer entspannt bleiben. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, erfüllt automatisch die Vorgaben des neuen GEG.

Dürfen also auch über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus neue Gasheizungen eingebaut werden?

Ja, aber nur, wenn vorher eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. In dieser wird der Heizungsbesitzer darüber aufgeklärt, dass er aufgrund des steigenden CO2-Preises und den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit steigenden Betriebskosten rechnen muss und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen kann. Zusätzlich soll es eine Aufklärungskampagne der Bundesregierung geben. Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.

Was gilt künftig für Heizungen, die mit Holz betrieben werden?

Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich.

Wie sollen Mieter*innen vor steigenden Kosten durch den Heizungstausch geschützt werden?

Im überarbeiteten Gesetzentwurf haben die Ampel-Fraktionen eine neue Modernisierungsumlage vereinbart. Mit dieser können Vermieter*innen einen Teil ihrer Modernisierungskosten auf die Mieter*innen umlegen. Die neue Umlage sieht vor, dass Vermieter*innen die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe zehn Prozent auf den Mieter umlegen können – allerdings nur unter der Bedingung, dass eine Förderung vom Vermieter auch wirklich in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Die maximal mögliche Mieterhöhung pro Quadratmeter darf in keinem Fall 50 Cent übersteigen. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, greift immer die Gesamtkappungsgrenze von drei Euro (in Ausnahmefällen von zwei Euro) pro Quadratmeter. So soll jede*r Mieter*in Planbarkeit erhalten, wie hoch die maximale Mieterhöhung ausfallen wird.

Welche Förderungen gibt es?

Die sogenannte Förderkulisse wird im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich erweitert. So soll es eine „Sockelförderung“ von 30 Prozent für alle Eigentümer*innen geben, die ihre Wohnung selbst nutzen, sowie für Vermieter*innen und Kommunen. Hinzu kommt nun eine verstärkte „Sozialkomponente“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung. In ihren Genuss kommen für selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Damit sollen gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders unterstützt werden. Wer seine Heizung besonders schnell tauscht, bekommt eine zusätzliche Förderung: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus umfasst 20 Prozent der Investitionskosten für den Heizungstausch und soll ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert werden. Insgesamt kann der Heizungstausch also zu 80 Prozent vom Staat finanziert werden.

Woher kommt das Geld?

Das Geld für die Förderung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung fließen. Dieser wird u.a. durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung regelmäßig wieder aufgefüllt.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Die Einigung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wird in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung übersetzt. Bis Freitag sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt und beschlossen werden. Danach steht noch die Abstimmung im Bundesrat an, dessen Zustimmung aber nicht zwingend erforderlich ist. Zum 1. Januar 2024 soll das geänderte GEG dann in Kraft treten.

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