BVV-Wahlen

So haben die Berliner Bezirke gewählt

Carl-Friedrich Höck19. September 2016
Schild vor einem Wahllokal
Schild vor einem Wahllokal in Berlin-Friedrichshain: Neben dem Abgeordnetenhaus wurden auch die Bezirksparlamente (BVV) neu gewählt.
Die Berliner haben neben dem Abgeordnetenhaus auch die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Die SPD wurde in fünf von zwölf Bezirken stärkste Kraft.

Insgesamt hat die SPD bei den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) um fast zwei Prozent besser abgeschnitten als bei den zeitgleich stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Berlinweit erreichte sie 23,4 Prozent. Die CDU hat mit 18,6 Prozent die zweitmeisten Stimmen erhalten. Die Grünen kommen bei den BVV-Wahlen insgesamt auf 16,7 Prozent, Die Linke auf 15,4 Prozent. Die rechtspopulistische AfD hat auf Bezirksebene 13,6 Prozent der Wählerstimmen erhalten.

Während die Bürgermeister entweder von der stärksten Partei gestellt oder von sogenannten Zählgemeinschaften bestimmt werden, werden die Stadtratsposten nach Proporz besetzt. Das führt dazu, dass auch die AfD in sieben Bezirken einen Stadtrat stellen wird.

Das Wahlergebnis in den einzelnen Bezirken:

Im Bezirk Mitte sind die Grünen mit 24 Prozent stärkste Kraft. Die SPD, die bisher den Bürgermeister gestellt hat, folgt mit 23,6 Prozent knapp dahinter. Im Bezirksamt erhalten die Grünen zwei Mandate, SPD, CDU und Linke jeweils eines.

Friedrichshain-Kreuzberg bleibt wie bisher fest in grüner Hand: Die Truppe um Monika Herrmann hat 32,7 Prozent der Wählerstimmen erhalten und wird im Bezirksamt weiterhin drei von fünf Mandaten besetzen. Je ein Mandat steht der Linken (20,8 %) und der SPD (17,2 %) zu. Kurios: In der BVV werden acht Parteien vertreten sein. Neben Grünen, Linken, SPD, CDU und Piraten haben es auch die AfD und die FDP ins Bezirksparlament geschafft – und die Satirepartei „Die Partei“.

In Pankow haben sich Linke (21,2 %), Grüne (20,6 %) und SPD (20,0 %) ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert. Die Sozialdemokraten, die bisher mit Matthias Köhne den Bürgermeister gestellt haben, verlieren im Vergleich zur letzten Wahl rund acht Prozent. Die drei Parteien werden im künftigen Bezirksamt jeweils einen Posten besetzen. Die zwei verbleibenden Stadträte stellen die AfD (13,3 %) und die CDU (12,8 %).

In Charlottenburg-Wilmersdorf ist die SPD trotz leichter Verluste stärkste Kraft (25,1 %). Dahinter folgen die CDU (21,6 %), die bisher die stärkste Fraktion gestellt hatte, und die Grünen (19,8 %). Im künftigen Bezirksamt stehen SPD und CDU je zwei Mandate zu, einen Stadtratsposten erhalten die Grünen.

Auch in Spandau wird der Bürgermeister weiterhin ein Sozialdemokrat sein: Mit 33,3 Prozent erzielt die SPD hier eines ihrer besten Ergebnisse. Besorgniserregend ist das starke Abschneiden der AfD: Mit 16,0 Prozent stellt sie in Zukunft die drittstärkste Fraktion und einen Stadtrat. Je zwei Bezirksamtsmandate stehen der SPD und der CDU (25,7 %) zu.

In Steglitz-Zehlendorf verliert die CDU ihre absolute Mehrheit im Bezirksamt. Gegenüber 2011 büßen die Christdemokraten 11 Prozentpunkte ein. Mit 28,4 Prozent bleibt die CDU aber vor der SPD (22,6 %) und den Grünen (19,7 %). Diese drei Parteien teilen auch die Bezirksamtsmandate unter sich auf.

In Tempelhof-Schöneberg bleibt Angelika Schöttler (SPD) wohl Bezirksbürgermeisterin. Die Sozialdemokraten fahren hier mit 24,6 Prozent das beste Ergebnis ein, dahinter folgen die Grünen (21,9 %) und die CDU (21,1 %). Die Christdemokraten, die bisher in der BVV die größte Fraktion gestellt hatten, verlieren gegenüber 2011 mehr als 8 Prozentpunkte. Die Posten im Bezirksamt verteilen sich folgendermaßen: SPD und Grüne je zwei, die CDU erhält einen.

In Neukölln kommt die SPD auf 30,4 Prozent. Das sind zwar 12,4 Prozent weniger, als sie 2011 einfahren konnte – damals noch mit dem bundesweit bekannten Bürgermeister Heinz Buschkowsky als Zugpferd. Doch die Sozialdemokraten stellen weiterhin die mit Abstand stärkste Fraktion und zwei Bezirksamtsmandate – darunter mit Franziska Giffey wohl auch wieder die Bürgermeisterin. Je ein Mandat im Bezirksamt erhalten CDU, Grüne und AfD.

Auch in Treptow-Köpenick ist die SPD mit 24,9 Prozent Wahlsieger. Oliver Igel kann also Bürgermeister bleiben. Bestürzend ist das gute Abschneiden der rechtspopulistischen AfD, die in Berlins Südosten 20,1 Prozent der Wählerstimmen erhält – auch hier wird sie einen Stadtrat stellen. Zwei Bezirksamts-Mandate gehen an die SPD, eines an die Linke (mit 22,7 % zweitstärkste Kraft) und eines an die CDU.

Starken Zulauf erhielten die Rechtspopulisten ebenso in den anderen Stadtrand-Bezirken im Norden und Osten. In Marzahn-Hellersdorf schneidet die Linke mit 26,0 Prozent am besten ab, vor der AfD (23,2 %) und der SPD (18,3 Prozent). Damit besetzt die Linke zwei Mandate im Bezirksamt, SPD, CDU und AfD je eines.

In Lichtenberg liegt Die Linke mit 29,8 Prozent vorn, vor der SPD (21,7 %) und der AfD (19,2 %). Auch hier bedeutet das für das Bezirksamt: Die Linke entsendet zwei Kandidaten in das Kollegium, SPD, CDU und AfD je einen.

Das Reinickendorfer Bezirksamt bleibt CDU-dominiert. Die Christdemokraten haben 35,6 Prozent der Stimmen erhalten und können drei Posten besetzen. Einen Stadtrat stellt die SPD (21,4 Prozent), einen die AfD (14,4 Prozent).

 

Mehr Informationen:
Eine Analyse zur Berliner Wahl lesen Sie bei unseren Kollegen von vorwärts.de

Wie die Berliner Bezirksämter besetzt werden

Aus dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz:

§ 35

Wahl und Abberufung der Bezirksamtsmitglieder

(1) Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Mitglieder des Bezirksamts für die Dauer der Wahlperiode (§ 5).

(2) Das Bezirksamt soll auf Grund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem nach dem Höchstzahlverfahren (d‘Hondt) berechneten Stärkeverhältnis in der Bezirksverordnetenversammlung gebildet werden. Bei der Wahl des Bezirksbürgermeisters gelten gemeinsame Wahlvorschläge von mehreren Fraktionen als Wahlvorschläge einer Fraktion; diese sind auf die Wahlvorschlagsrechte der an dem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligten Fraktionen anzurechnen. Bei Gleichheit der Höchstzahlen entscheidet das auf der Grundlage der erzielten Wählerstimmen nach dem Höchstzahlverfahren (d‘Hondt) berechnete Stärkeverhältnis. Ergeben sich danach erneut gleiche Höchstzahlen, so entscheidet das Los.

(3) Die Bezirksverordnetenversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer verfassungsmäßigen Mitgliederzahl ein Mitglied des Bezirksamts vor Beendigung seiner Amtszeit abberufen. Über die Abberufung ist nach zweimaliger Beratung abzustimmen. Die zweite Beratung darf frühestens zwei Wochen nach der ersten erfolgen.

Das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt wird hier erklärt:

www.bundeswahlleiter.de

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