Thüringen

Streit um AfD-Veranstaltung in Nordhausen

Karin Billanitsch23. Februar 2024
Viele Menschen in Thüringen - hier am 10. Februar in Gotha – protestieren gegen rechts und die AfD. Auch in Nordhausen wurde am Dienstag abend gegen eine AfD-Veranstaltung demonstriert.
Das Verwaltungsgericht in Weimar hat der AfD-Fraktion in Nordhausen erlaubt, eine Halle für eine Veranstaltung zu nutzen. Die Stadt hatte den Mietvertrag zuvor gekündigt.

Offener Streit zwischen der Stadt Nordhausen und der AfD-Fraktion: Für vergangenen Dienstag Abend mietete die Fraktion einen Raum, wobei der  „Vertragsgegenstand eine private Veranstaltung war“, wie die Verwaltung in einer Mitteilung betonte. Doch sie fühlte sich getäuscht, als Postwurfsendungen den Bürgerdialog „Asylchaos in Nordhausen" ankündigten, auf der Homepage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geworben wurde und in der Stadt ein Antrag auf Plakatierung einging. Es entstand der Eindruck einer offensichtlich öffentlichen Veranstaltung, teilte die Stadt Nordhausen mit und kündigte fristlos.

Verwaltungsgericht Weimar: Kündigung unwirksam

Allerdings ohne Erfolg: Mit einem Eilantrag hat die AfD-Fraktion sich gegen die Kündigung gewehrt und vor dem Verwaltungsgericht Weimar die die Nutzung der „Sundhausen Festhalle“ verlangt. Das Gericht hat dem Eilantrag stattgegeben, also die Kündigung für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei der „Sundhausen Festhalle“ um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt.

Die Richter vertreten die Ansicht, dass es hier nicht um eine zivilrechtliche Kündigung geht, sondern um einen Verwaltungsakt. „Die Antragstellerin habe nach Abschluss des Mietvertrages im Januar 2024 einen „öffentlich-rechtlichen Anspruch“ auf die Nutzung der Festhalle im Verfahren glaubhaft gemacht“, heißt es in der Entscheidung. Eine Gerichtssprecherin sagte dem mdr, die zivilrechtliche Kündigung sei der formal falsche Weg gewesen, sodass die Kündigung nicht wirksam geworden sei.

Gegenprotest vor der Halle

Die Entscheidung war nicht rechtskräftig. Allerdings verzichtete die Stadtverwaltung Nordhausen auf „epd“-Anfrage auf weitere Rechtsmittel, sodass die Veranstaltung, auf der laut focus.de auch Björn Höcke eine Rede hielt, stattgefunden hat.

Unterdessen demonstrierten hunderte Gegendemonstranten und -demonstrantinnen still mit Kerzen. Die Polizei gab die Zahl mit 350 an, in einem Bericht auf focus.de war von etwa 300 die Rede. Etwa genauso viele kamen zu der Veranstaltung auf Einladung der Afd-Fraktion. In Thüringen ist die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

In Nordhausen regiert nach den Wahlen im Herbst 2023 Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos). Er siegte in einer Stichwahl gegen den AfD-Kandidaten Jörg Prophet.

Streit um Nutzung von Immobilien durch rechte Gruppen kein Einzelfall

Das Thema Nutzung von Immobilien durch rechte Gruppen ist immer wieder ein Thema, dass in Kommunen eine Rolle spielt. So bekommt die Mobile Beratung in Thüringen (Mobit) immer wieder Anfragen dazu, bestätigt Felix Steiner von Mobit. „Das Thema Immobilien ist insgesamt ein breiteres Thema. Da geht es nicht nur um Vermietung, sondern auch um Kauf, Vorkaufsrechte, Nutzungen zum Beispiel.“

Zu dem Fall Nordhausen äußert sich Steiner nicht konkret, weil er das Urteil und den Sachverhalt nicht genau kennt. Grundsätzlich müsse man sich jeden Einzelfall genau ansehen, um eine individuelle Strategie zu entwickeln. Juristische Auskünfte gebe die mobile Beratung den Kommunen nicht. „Das ist Sache von Anwälten und der Juristen in der Verwaltung." Aber Mobit könne mit Fallbeispielen und allgemeinen Handreichungen unterstützen, wenn ein Mitarbeitender einer Kommune unsicher ist.

Nutzungsklauseln in Verträgen

Mit Blick auf Mietverträge sagt Steiner: „Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit in Mietverträge bestimmte Nutzungsklauseln aufzunehmen, um Veranstaltungen mit rassistischen und antidemokratischen Inhalten zu verhindern. Das müsste man dann erörtern, wenn ein Politiker oder eine Partei kommt, der mehrfach durch rassistische Äußerungen aufgefallen ist, ob das dann vereinbar ist.“

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