Neues Gesetz in Kraft

Verpackungsregister soll schwarze Schafe aufdecken

Carl-Friedrich Höck25. Januar 2019
Verpackungsmüll
Viel unnötiger Verpackungsmüll und keiner zahlt dafür? Das Verpackungsregister soll Abhilfe schaffen.
Das Bundesumweltministerium strebt höhere Recyclingquoten an. Ein Verpackungsregister soll Gewerbetreibende aufspüren helfen, die sich um Recycling-Gebühren drücken. Die Reform könnte einigen kommunalen Behörden viel Arbeit machen.

„Wir haben in Deutschland ein Verpackungsproblem.“ Das sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Zu viele Verpackungen werden im Handel verwendet, zu wenig Material ist wiederverwendbar. Schulze fordert eine „Trendwende“ hin zu mehr Nachhaltigkeit. Papier, Pappe und Plastik sollen möglichst lange und oft benutzt werden, wünscht sie sich.

Neues Verpackungsgesetz gilt

Zum Jahreswechsel ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es gibt höhere Recyclingquoten für die dualen Systeme vor. Zudem soll es den Einzelhandel anregen, weniger Verpackungen zu verwenden – und wenn, dann eher Mehrwegverpackungen.

Ein Ansatzpunkt, um das zu erreichen, sind die Kosten. Wer in Deutschland verpackte Produkte verkauft, muss Lizenzgebühren an die Dualen Systeme (beispielsweise der „Grüne Punkt”) zahlen. Damit werden die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen finanziert. Doch viele Händler halten sich nicht an die Vorgabe und zahlen nichts. Vor allem im Online-Handel gebe es viele Trittbrettfahrer, beklagt die Umweltministerin. Weil das bisher zu selten geahndet werde, fehle der Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten, glaubt Schulze.

Unternehmen müssen sich in Verpackungsregister eintragen

Rachut (l.) und Schulze bei der Präsentation des neuen Registers
Rachut (l.) und Schulze bei der Präsentation des neuen Registers

Ein Verpackungsregister soll das nun ändern. Alle Unternehmer, die verpackte Produkte verkaufen, müssen das nun einer zentralen Stelle melden. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, die seit Jahresbeginn als Behörde tätig ist. Stifter sind mehrere Interessenverbände von Industrie und Handel, die die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen repräsentieren. Dem Kuratorium gehören außerdem Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden an. Die Rechts- und Fachaufsicht unterliegt dem Umweltbundesamt.

Bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister” muss genau angegeben werden, welche Menge an Verpackungen die Unternehmen in Umlauf bringen, sodass sie im privaten Haushalt als Abfall enden. Die zentrale Stelle gleicht diese Zahlen dann mit den Angaben der Dualen Systeme ab, welche Verpackungsmengen entsorgt beziehungsweise recycelt wurden.

Das Register schafft auch für die Öffentlichkeit Transparenz: Die Namen der registrierten Unternehmen sind für jeden einsehbar. Das erhöht den Druck mitzumachen, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung. Erfahrungen mit einem vergleichbaren Register für Elektrogeräte hätten gezeigt: „Sobald die Liste öffentlich ist, fangen die Leute an sich gegenseitig anzuzeigen.“ Das Verpackungsregister wurde bereits im August 2018 gestartet, allerdings bisher auf privatrechtlicher Grundlage. Schon jetzt hätten sich 130.000 Unternehmen registriert, sagt Rachut – das seien 70.000 mehr, als bisher bei den Dualen Systemen gemeldet waren.

Wer das Verpackungsregister ignoriert, dem drohen Strafen

Wer als schwarzes Schaf auffliegt, das sich um die Lizenzgebühr drückt, den erwarten Bußgelder oder sogar ein Vertriebsverbot. Denn das gilt als Ordnungswidrigkeit. Wenn das transparente Register tatsächlich zu mehr Anzeigen führt, dürfte das für einige kommunale Behörden zusätzliche Arbeit mit sich bringen. Je nach Landesrecht sind Landes- oder kommunale Behörden für die Ahndung der Vergehen zuständig. Die Stiftung Verpackungsregister schreibt dazu auf Nachfrage: „Nach unserem letzten Kenntnisstand sind z.B. in Niedersachsen und Sachsen die unteren Abfallbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) dafür zuständig, Bußgeldverfahren auf Grundlage des Verpackungsgesetzes in die Wege zu leiten.” In Nordrhein-Westfalen dagegen kümmert sich das Innenministerium um die Lizenz-Sünder, wie das Landes-Justizministerium mitteilt.

Die Stiftung soll das System aber nicht nur transparenter machen, sondern Gewerbetreibende auch informieren und beraten. Denn zum einen wissen viele gar nicht, dass sie Lizenzgebühren zahlen müssen. Die Regelung gilt für alle Gewerbetreibenden gleichermaßen, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Zum anderen fallen die Gebühren niedriger aus, wenn das Verpackungsmaterial leicht wiederzuverwenden ist. Ab September gibt die Stiftung Verpackungsregister einen verbindlichen Mindeststandard vor, den als recyclingfähig geltende Verpackungen erfüllen müssen. Eine Orientierungshilfe (PDF) wurde schon jetzt veröffentlicht.

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