Klimaneutralität

VKU: Wärmeplanungsgesetz nachbessern

Karin Billanitsch25. September 2023
Ein Stapel Fernwärmeleitungen in Düsseldorf. Der Ausbau der Fernwärmenetze spielt eine wichtige Rolle, um zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen.
Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schlüssel bei der Umsetzung der Klimaziele. Der Chef des Stadtwerkeverbandes VKU Ingbert Liebing fordert Nachbesserungen beim Wärmeplanungsgesetz.

„Die Fehler bei Gebäudeenergiegesetz dürfen nicht übertragen werden in das Wärmeplanungsgesetz“, warnte Ingbert Liebing in Köln. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen sagte, beim Gebäudeenergiegesetz hätten zum Beispiel bürokratisch aufwendige Regelungen gestört. Wichtig sei auch Technologieoffenheit. Er sieht außerdem Nachbesserungsbedarf bei Konzessionsrechten. Der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ist im parlamentarischen Verfahren und liegt derzeit beim Bundesrat, der es am 29. September auf der Tagesordnung hat. Das Wärmeplanungsgesetz ist ein Schlüssel bei der Wärmewende.

„Wärmeversorgung im Mittelpunkt“

„Die Wärmeversorgung zu dekarbonisieren ist als Thema in den Mittelpunkt gerückt“, bekräftigte Liebing. Strom könne man bundesweit durch die Netze ziehen, aber echte Wärme müsse vor Ort erzeugt werden. „Die Stadtwerke müssen am Ende die Transformation umsetzen.“ Grundsätzlich sei es richtig, dass vor Ort die Wärmepläne umgesetzt werden. Aber mit Blick auf Konzessionsrechte sagte Liebing, es müsse geklärt werden, „was eigentlich mit den verbindlichen Fahrplänen passiert, die Gasnetzbetreiber erstellen sollen für den Übergang zur Wasserstoffstruktur, wenn deren Konzessionen auslaufen“. Das sei völlig offen. „Das muss mit der Wärmeplanung zusammen vom Gesetzgeber geregelt werden“, forderte Liebing.

Die Bundesregierung will mit dem Wärmeplanungsgesetz den Rahmen für eine flächendeckende und systematische Umstellung auf treibhausgasneutrale Energien erreichen, um zu dem Klimaziel Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Dabei sollen die Betreiber vor Ort früh eingebunden werden. Der Entwurf enthält auch Zwischenziele: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Wärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, informiert die Bundesregierung.

VKU fordert schlanke Umsetzung

Die Länder müssen dafür sorgen, die Wärmeplanung durchzuführen. Der VKU-Chef Liebing erwartet, dass die Landesgesetzgebung nicht „völlig neue Punkte einbringt, und jedes Land das Rad neu erfindet“. Zusätzliche Auflagen würden den Prozess verzögern. „Es muss ja schnell gehen“, mahnt Liebing. Die Wärmepläne für die großen Städte über 100.000 Einwohner müssen schon bis Mitte 2026 fertig sein. Das sei nicht viel Zeit, warnt der VKU. Kommunen unter 100.000 müssen bis Mitte 2028 geliefert haben. Den Kommunen sind diese Fristen jedoch zu eng: Der Deutschen Städtetag plädiert dafür, die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 zu verlängern.

Bei den konkreten Planungen wird es grundsätzlich um folgende Themen gehen, die auf kommunaler Ebene entschieden werden müssen, wie Andreas Feichert, Vorstand der der Kölner Rheinenergie erläutert: Wird in Fernwärme investiert, und wenn ja, wo? Zweitens: Wo können Wärmepumpen eingesetzt werden? Wo ist dafür Platz, und kann genügend Strom bereit gestellt werden? Es müsse darüber nachgedacht werden, wo Inselnetze in Quartieren sinnvoll sind. Außerdem gibt es nach Feicherts Erfahrung in jeder Stadt Gebiete, in denen weder Fernwärme noch Wärmepumpen der richtige Weg sind – hier gehe es darum, wie Wasserstoff in Gas-Verteilnetze eingespeist werden kann.

VKU: „Förderung auf drei Milliarden jährlich aufstocken“

„Die Wärmewende ist nicht für Null zu haben“, stellt Feichert fest. Deswegen ist die Förderseite so wichtig: Das bestehende Bundesprogramm effiziente Wärmenetze müsse erweitert werden, fordert der Stadtwerkeverband. Der VKU schätzt die Investitionen der Energiebranche bis 2030 auf rund 600 Milliarden Euro. Auf 3.000 Euro pro laufenden Meter beziffert Liebing den Leitungsausbau. Durch die Kundinnen und Kunden allein sei das nicht zu stemmen, dann wäre Fernwärme nicht wettbewerbsfähig. Drei Milliarden Euro, die derzeit für Förderung im Topf sind, reichen laut VKU nicht aus. „Wir erwarten drei Milliarden Euro jährlich bis Mitte der 30er Jahre“, so Liebing. Das sollte auch im Gesetz fixiert werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, meint er. Die Erstellung von Wärmeplänen in den Kommunen fördert der Bund voraussichtlich mit 500 Millionen Euro.

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