Sachsen-Anhalt: SPD-Energieminister bereitet Gesetz vor

Windkraftbetreiber sollen Kommunen am Gewinn beteiligen

Uwe Roth04. August 2023
Kommunen können an der Windkraft verdienen. Der Bund gibt 0,2 Cent pro Kilowattstunde vor. Die Bundesländer regeln die Details. Sachsen-Anhalt will nun Windparkbetreiber per Gesetz verpflichten, Standort-Kommunen am Erlös zu beteiligen.

Armin Willingmann (SPD) ist in Sachsen-Anhalt der Energieminister. Seit über zwei Jahren können Windparkbetreiber bei der Suche nach Standorten Kommunen milde stimmen, indem die Unternehmen diesen eine Beteiligung am Gewinn in Aussicht stellen. Doch scheinbar kommt der finanzielle Anreiz, den aus Sicht der Bundesregierung dringend notwendigen Ausbau der Windkraft voranzutreiben, bislang bei nur wenigen Kommunen an. Energieminister Willingmann plant nun für sein Bundesland ein Beteiligungs- und Akzeptanzgesetz. „Wir hören bisher aus Kommunen: Von dem Windpark haben wir gar nichts. Das will ich ändern“, begründet er seine Initiative. Die Aussicht auf höhere Gewerbesteuern habe die Akzeptanz bisher nicht erhöht: „Was man Bürgermeistern vor 20 Jahren versprochen hat, ist häufig nicht eingetreten“, so Willingmann.

Nun will das Land die finanzielle Kooperation zwischen Windkraftbetreiber und Kommune im Detail gesetzlich festlegen. Die Regelung soll für neue Windanlagen und Repowering-Anlagen gelten. „Wir prüfen auch, ob das Gesetz auf bestehende Windräder angewendet werden kann“, erläutert der SPD-Politiker. Die Vorgaben macht der Bund: Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) stehen seit der 2021 aktualisierten Fassung 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die der Betreiber an die betroffene Kommune auszahlt. Pro Anlage können dies jährlich 20.000 Euro sein. Die Unternehmen können die Beträge im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber zurückverlangen. Weiter heißt es im Paragrafen sechs: „Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet.“

Suche nach einer Regelung für alle Bundesländer

Willingmann glaubt nicht, dass die geplante Regelung Windanlagenbetreiber vertreiben könnte. Mittlerweile gebe es in fast jedem Bundesland solche Überlegungen, begründet der Minister, warum er nach der Sommerpause dem Landtag keine Insellösung vorschlagen wird. Auch in der Konferenz der Energieminister werde über einheitliche Regelungen diskutiert. „Man hört inzwischen von Betreibern, dass sie das auch gar nicht stören würde, wenn es nur einheitliche Regelungen gäbe. Ich würde es begrüßen, wenn wir bundesweit möglichst gleiche Regeln bekämen.“ Es sei gut, dass die Bundesregierung an der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren gearbeitet habe. „Bis wir die Wind-Ausbauziele erreicht haben, gibt es Lockerungen beim Naturschutz.“ Es sei aktuell nicht mehr so, dass ein einzelner Vogel oder eine einzelne Echse ein ganzes Projekt zum Einsturz bringen könne. „Wir brauchen hier mehr Pragmatismus. Dafür besteht inzwischen der erforderliche Rechtsrahmen.“

Die Bundesregierung hatte bereits im Oktober 2019 im „Klimaschutzprogramm 2030” beschlossen, Kommunen finanziell am Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort zu erhöhen. Der Vermittlungsausschuss hat daraufhin im Dezember 2019 die Bundesregierung gebeten, auch Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen der Windenergie zu beteiligen. Seit damals gilt das Windenergie-Anlagenabgabengesetz. Im EEG heißt es, dass die Bundesländer weitergehende Regelungen zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz erlassen können. Mecklenburg-Vorpommern hat schon im Mai 2016 mit einem Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz begonnen. Die Wirkung sei allerdings noch überschaubar, heißt es in dieser Woche in einem Bericht der Tagesschau. Laut Wirtschaftsministerium gebe es bisher kaum Privatanleger; auch viele Kommunen ließen sich Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine „Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig“ sei.

Kommunale Öffnungsklausel im Baugesetzbuch

In Brandenburg regelt seit Juni 2019 ein Gesetz, dass Betreiber von Windenergie-Anlagen zu „einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet“ sind. Diese beträgt 10.000 Euro je Anlage und Jahr. In den übrigen Bundesländern lassen eigene Regelungen noch auf sich warten. Nicht wenige Landesregierungen warten allerdings auf neue Regelungen auf Bundesebene. Die Bundesregierung will im Zuge des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes die Ende März angekündigte kommunale Öffnungsklausel ins Baugesetzbuch einfügen. Damit soll es Gemeinden ermöglicht werden, schnell Windenergieprojekte umzusetzen.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) teilt dazu im Juli mit: „Mit der kommunalen Öffnungsklausel erweitert die Bundesregierung jetzt den Spielraum der Kommunen, eigenständig Flächen bereitzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, um vor Ort die Energiewende umzusetzen und lokalen Unternehmen den Weg für die Dekarbonisierung zu ebnen.“ Der kommunale Spielraum, den die Kommunen heute bereits für die PV-Freifläche nutzen könnten, gelte zukünftig auch für die Windenergie an Land. „Wir erwarten, dass durch diese positive Gemeindeöffnungsklausel die Verfügbarkeit von Flächen steigen wird und dadurch der Ausbau der Windenergie einen zusätzlichen Push erfährt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.

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