Kurz erklärt

Zukunft des Heizens: Worum es bei der kommunalen Wärmeplanung geht

Kai Doering13. Oktober 2023
„Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme“: Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sollen die Möglichkeiten für das künftige Heizen ermittelt werden.
„Heizhammer“, „Heizpranger“, „Energie-Stasi“: Über die kommunale Wärmeplanung werden viele Unwahrheiten verbreitet. Worum geht bei dem Gesetz wirklich? Und wie nutzt es Hausbesitzer*innen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist die „kommunale Wärmeplanung“?

Die kommunale Wärmeplanung soll Städten und Gemeinden – und darüber dem ganzen Land – dabei helfen, von der fossilen auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzusteigen. Kommunen spielen dabei eine zentrale Rolle, weil die Wärmeversorgung im Gegensatz zur Versorgung mit Strom dezentral und häufig sehr kleinteilig organsiert ist – da sie abhängig von lokalen Gegebenheiten ist. Zudem haben Kommunen meist das Wissen über den Gebäudebestand vor Ort.

Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Städte und Gemeinden einen Fahrplan entwickeln, wie der Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme bei ihnen vor Ort am besten vonstatten geht. Sie schafft damit auch Planungssicherheit, damit Hausbesitzer*innen, aber auch Versorger langfristige Investitionsentscheidungen treffen können. „Das schafft Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme“, schrieb Bundesbauministerin Klara Geywitz dazu am Mittwoch auf Twitter.

Was sieht das geplante Gesetz vor?

Das Wärmeplanungsgesetz sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sollen Kommunen eine Bedarfsanalyse für die Versorgung mit Wärme erstellen. Dafür wird der aktuelle Wärmeverbrauch „gebäudescharf“ ermittelt. Auch die Wärmeinfrastruktur – gibt es ein Fernwärmenetz, wird Geothermie genutzt etc. – vor Ort wird erfasst. In einem zweiten Schritt sollen Kommunen in einer „Potenzialanalyse“ prüfen, welche Energie-Quellen künftig für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Welche Kommunen sind von dem Gesetz betroffen?

Im Entwurf ist vorgesehen, dass Kommunen ab 10.000 Einwohner*innen einen Wärmeplan erstellen müssen. Für Großstädte ab 100.000 Einwohner*innen soll er bis Ende 2026 vorliegen, für Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner*innen bis Ende 2028.

Welche Daten werden erhoben?

Die Kommunen erheben den Energieverbrauch von Gebäuden für die vergangenen drei Jahre, die Art der Heizungsanlage (Öl, Gas etc.), ihre Leistung, das Jahr ihrer Inbetriebnahme sowie Daten zu Zustand und energetischer Sanierung des Gebäudes. Darüber hinaus sammeln sie Daten über bestehende oder geplante Wärme-, Strom- und Gasnetze. Wo die Daten nicht „gebäudescharf“ ermittelt werden können, sollen sie für Häuserblöcke oder Straßenabschnitte erhoben werden. Dabei werden die Daten nicht direkt bei den Bürger*innen erhoben (Stichwort „Energie-Stasi“), sondern bei den Betreibern der Energienetze, die diese Daten ohnehin bereits erheben, aber nicht weitergeben.

Was bedeutet das Ganze für Hausbesitzer*innen?

Zumindest nichts Schlechtes, denn weder müssen sie selbst Daten ermitteln und übertragen (oder nur höchstens in Einzelfällen in sehr überschaubarem Umfang), noch werden diese Daten öffentlich gemacht (Stichwort „Heizpranger“). Auch Kosten sollen ihnen nicht entstehen. Stattdessen können Hausbesitzer*innen von der Wärmeplanung profitieren, indem sie darüber erfahren, ob ihr Haus zentral über ein Wärmenetz versorgt werden kann oder sie sich um eine eigene Heizungsanlage im Haus kümmern müssen. In einem Gebäude, das perspektivisch ans Fernwärmenetz angeschlossen wird, müsste etwa keine neue Heizungsanlage – z.B. eine Wärmepumpe – eingebaut werden.

Gibt es bereits praktische Erfahrungen mit der Wärmeplanung?

Ja, jede Menge. In Niedersachsen ist die kommunale Wärmeplanung bereits seit zwei Jahren im dortigen Klimaschutzgesetz verankert. Auch in Baden-Württemberg (seit Februar dieses Jahres) und in Schleswig-Holstein (seit 2017) wird das Instrument bereits angewendet. Auch in Bayern werden seit November 2020 „Kehrbuchdaten“ erhoben, die den Vorgaben des geplanten Wärmeplanungsgesetzes entsprechen. Beschlossen hat das die Regierung aus CSU und Freien Wählern, die nun mit Begriffen wie „staatliche Heizungsspionage“ auf die Barrikaden gehen.

 

Dies ist eine aktualisierte Fassung eines Artikels, der erstmals am 25. Mai 2023 veröffentlicht wurde. Mehr Informationen zum Thema:
Bundeskabinett beschließt kommunale Wärmeplanung (demo-online.de, 16.08.2023)

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