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Wie Rheinland-Pfalz große Krisenlagen bewältigt

Das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz arbeitet präventiv und bietet Hilfe. Davon profitieren auch die Kommunen.

 

von Irmela Heß · 2. Oktober 2025
Menschen sitzen vor Bildschirmen

Alles im Blick: Das Lagezentrum des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz ist rund um die Uhr besetzt.

Direkt am ersten Tag seiner Existenz wurde das rheinland-pfälzische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) auf die Probe gestellt: In der Neujahrsnacht 2024/2025 kam es im Westerwaldkreis zu einem großflächigen Stromausfall, von dem ­etwa 85.000 Menschen in knapp 100 Gemeinden betroffen waren. Im neuen ­Lagezentrum, das täglich rund um die Uhr das Land beobachtet und in Kontakt mit allen Leitstellen für den Notruf 112 steht, wurden daraufhin Rufbereitschaften aktiviert und Verbindungspersonen nach Selters zur Technischen Einsatzleitung geschickt. Zusätzlich stellte man sich auf ein mögliches längerfristiges Szenario ein und bereitete Hilfe für die Menschen vor Ort vor. Unter anderem fragten Mitarbeitende des Landesamtes in umliegenden Landkreisen nach, wie viel Betroffene aus Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen aus dem stromlosen Gebiet sie aufnehmen könnten. Und es wurde eine Pressestelle vor Ort eingerichtet, um die Bevölkerung zu informieren. 

Schlüsselrolle für Katastrophenschutz

Es sind Großschadenslagen, bei deren Bewältigung das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz künftig eine Schlüsselrolle einnehmen soll. Vom Lagezentrum aus, wo unter anderem jeder 112-Alarm der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im Land, aber auch Stromausfälle oder Sirenenversagen bei Probealarm auf Karten sichtbar werden, können Hilfseinsätze gesteuert werden. Mit seiner Inbetriebnahme werde ein zentraler Meilenstein für die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz gesetzt, auch um den immer stärker werdenden Folgen des Klimawandels zu begegnen, sagte Ministerpräsident ­Alexander Schweitzer (SPD) bei der Eröffnung. „Dieses Lagezentrum ermöglicht es, ein umfassendes Lagebild als ­Grundlage für schnelle Entscheidungen zu schaffen.”

Das neue Amt übernimmt die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates 22 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) – und weitere Aufgaben. Das LfBK kümmert sich um Prävention und Schutzmaßnahmen. Es managt im Krisenfall und es sorgt durch Aus- und Weiterbildung dafür, Fachkräfte von Feuerwehr und Hilfsorganisationen, aber auch alle Bürger und Bürgerinnen im Land in die Lage zu versetzen, bei Katastrophen richtig zu handeln. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind für die Arbeit des Landesamtes fast 14 Millionen Euro veranschlagt.

Neues Gesetz und mehr Geld

Wichtige Grundlage für das Amt ist das neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz, in das die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ und die Expertise von Fachleuten, wie etwa den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren der Landkreise und kreisfreien Städte, eingeflossen sind. Zusätzlich wurden die Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz erhöht – von rund 95 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 auf rund 142 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2025/2026. 

Nach wie vor liegt die grundsätzliche Zuständigkeit für Brand- und Katastrophenschutz bei den Kommunen. Wohl auch als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der 135 Menschen ertranken und das Ahrtal verwüstet wurde, wurde das im Katastrophenfall geltende sogenannte Zwei-Stabs-Modell unter Leitung von Landrat oder Oberbürgermeister konkretisiert: Neben der Technischen Einsatzleitung, die für die Lagebewältigung verantwortlich ist, muss es jetzt einen Verwaltungsstab geben, der rechtliche oder organisatorische Fragen klärt. Zusätzlich verpflichtet das neue Gesetz die Kommunen zur regelmäßigen Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen.

Pauschalen für Kommunen

Neu ist auch die Förderrichtlinie: Statt für jede Maßnahme Anträge stellen zu müssen, erhalten Kommunen künftig jährliche pauschale Zuwendungen, mit denen sie eigenverantwortlich etwa Einsatzmittel anschaffen oder Feuerwehrgerätehäuser sanieren können. 

Um sich kennenzulernen, Themen zu besprechen und Szenarien durchzuspielen, treffen sich die kommunalen Brand- und Katastrophenschutzinspekteure zwei Mal im Jahr mit dem LfBK. Auch für Wehrleiter und Sachbearbeiter gibt es Austausch-Termine. Mehr Nähe zu den Kommunen schaffen auch Regionalstellen des Amtes vor Ort. 

Im Westerwaldkreis waren am 1. Januar übrigens größere Maßnahmen nicht nötig. Bereits mittags gab es wieder Strom. René Schubert, der Präsident des neuen Landesamtes, dankte den Einsatzkräften: „Auch wenn wir nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen, und die Maßnahmen haben gut funktioniert.“

Mehr Informationen:
lfbk.rlp.de

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