Bundesrats-Forderung

Aufwandsentschädigung soll nicht mehr auf Rente angerechnet werden

Carl-Friedrich Höck20. Dezember 2016
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Wieviel Rente kommt am Ende raus? Ab 2017 könnte anders gerechnet werden als bisher.
Wer frühzeitig in Rente geht und ein Ehrenamt bekleidet, dem soll die Aufwandsentschädigung nicht auf die Rente angerechnet werden. Das fordert der Bundesrat in einer Entschließung. Noch gibt es zu dem Thema nur eine Übergangsregelung.

Es ist eine Debatte, die viele ehrenamtliche Kommunalpolitiker betrifft: Sollen sie ihre Aufwandsentschädigung vollständig behalten können, auch wenn sie Erwerbsunfähigkeits-Rente beziehen oder eine vorzeitige Altersrente?

Die Übergangsfrist läuft aus

Bisher dürfen sie das, allerdings nur aufgrund einer Übergangsregelung. Diese läuft am 30. September 2017 aus und gilt für kommunale Ehrenbeamte, ehrenamtliche Mitglieder von kommunalen Parlamenten oder Selbstverwaltungsorganen sowie Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger.

In einer Entschließung zum Flexirenten-Gesetz vom 25. November fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „eine dauerhafte Regelung zu schaffen, nach der Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige erhalten, nicht als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sind.“

„Ehrenamt wichtig für Zusammenhalt”

Die Initiative für die Entschließung kam aus Mecklenburg-Vorpommern. „Das Ehrenamt ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Da sollte eine Aufwandsentschädigung nicht nachteilig bei der Rente sein“, begründet Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) den Vorstoß.

In der Entschließung heißt es dazu: „Bei einer Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, zurückgehen.“ Die neue Regelung solle überdies für alle ehrenamtlich Tätigen gelten, „im Interesse der Gleichbehandlung“.

Die Debatte wird seit sechs Jahren geführt

Der Hintergrund der Debatte: Im Herbst 2010 hat die Deutsche Rentenversicherung beschlossen, steuerpflichtige Aufwandsentschädigungen, die eine Freigrenze von 450 Euro überschreiten, als Hinzuverdienst auf die Rente anzurechnen. Sie berief sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2006. Das Gericht hatte entschieden, dass die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nicht von der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen ist.

Die Entscheidung der Rentenversicherung traf die Betroffenen unvermittelt und führte zu Protesten zahlreicher Bürgermeister – sie drohten mit Rücktritt. Der Bundestag hat daraufhin die oben genannte Übergangsregelung beschlossen. Sie wurde 2015 bereits um zwei Jahre verlängert. Damals sperrte sich die Bundesregierung weiter gegen eine Entfristung und argumentierte, diese würde Gleichbehandlungs-Grundsätze verletzen. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller führte im Bundestag zudem aus: Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung, der mindestens ein Drittel der Entschädigung ausmacht, werde auch in Zukunft nicht als Hinzuverdienst bei der Rente angerechnet.

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