Antifeminismus: Warum die kommunale Gleichstellungsarbeit unter Druck steht
Gleichstellungsbeauftragte in Kommunen werden zunehmend angefeindet. Viele sehen ihre Arbeit durch antidemokratische Entwicklungen bedroht, zeigt eine Umfrage. Eine neue Handreichung soll ihnen helfen, mit den Angriffen umzugehen.
Höck
Tinka Juliane Frahm und Marie-Luise Löffler (v.l.) von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen stellten die Handreichung vor.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) warnt vor einer bedenklichen Entwicklung. „Antifeministische Angriffe auf kommunale Gleichstellungsarbeit nehmen deutlich zu“, teilte der Verband am Dienstag (14.04.) mit. Anlass ist eine Handreichung, welche die BAG gemeinsam mit der Amadeu-Antonio-Stiftung erarbeitet hat. Sie soll helfen, antifeministische Angriffe auf Gleichstellungsarbeit zu erkennen, typische Muster zu verstehen und professionell zu reagieren.
Gleichstellungsbeauftragte sehen Arbeit bedroht
Die Publikation basiert auf einer bundesweiten Befragung, an der sich 351 Gleichstellungsstellen beteiligt haben. 95 Prozent der Gleichstellungsbeauftragten sehen ihre Arbeit durch antidemokratische Entwicklungen bedroht. 63 Prozent haben in ihrer Arbeit mindestens eine Form von antifeministischen Angriffen erlebt. Und 21 Prozent berichteten, dass Angebote und Projekte eingeschränkt würden.
Angriffe auf Gleichstellungsbeauftragte seien nicht neu, erklärte BAG-Sprecherin Tinka Juliane Frahm bei einem Pressegespräch in Berlin. Die Art der Angriffe werde aber immer vehementer und strukturierter. Dahinter stünden Gruppierungen und Bewegungen, die gut vernetzt und finanziert seien, bestätigte Frahms Kollegin Marie-Luise Löffler. Dies umfasse rechtsextreme Parteien, aber auch ein rechtskonservatives Milieu, religiös-fundamentalistische Netzwerke und sogenannte Männerrechtler oder Väterrechtler.
Abschätzige Kommentare, Drohungen, Attacken
Unter Antifeminismus versteht die BAG eine Ideologie, mit der versucht werde, die Erfolge der Gleichstellungsarbeit zunichtezumachen und deren Akteur*innen systematisch einzuschüchtern. Zum Beispiel werde die Arbeit der Gleichstellungsstellen abgewertet und lächerlich gemacht. Strukturen, die Gleichstellung fördern sollen, würden unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus eingeschränkt oder abgeschafft.
„Wer heutzutage Gleichstellungsarbeit macht, muss damit rechnen, angefeindet zu werden“, sagte Frahm. Die Angriffe im Arbeitsalltag von Gleichstellungsbeauftragten reichten von vermeintlich harmlosen Kommentaren über gezielte Einschüchterungsversuche bis hin zu Morddrohungen, berichtete die BAG. Zum Beispiel gebe es Kommunalpolitiker, die die Gleichstellungsarbeit in Gemeinderatssitzungen für überflüssig erklären. Oder es würden orangene Bänke zerstört, die in den Kommunen als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aufgestellt wurde.
Solche sichtbaren Attacken führten häufig zu öffentlicher Empörung, sagte Frahm. Es gebe aber auch unsichtbare Angriffe, die auf struktureller Ebene stattfänden. So würden Stellen nicht nachbesetzt, Gleichstellungsbeauftragte aus Besprechungen ausgeschlossen oder deren Rechte ignoriert. Die Folge sei, dass die Beauftragten nicht mehr handlungsfähig sind.
Gleichstellungsauftrag ist im Grundgesetz verankert
Das treffe letztlich die Demokratie als Ganzes, meint Sabine Herberth von der Amadeu-Antonio-Stiftung, eine Autorin der Studie: „Wer Gleichstellungsarbeit angreift, stellt nicht nur ein Fachthema infrage, sondern zentrale Prinzipien unserer Demokratie: Schutz vor Gewalt, gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.” Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Artikel 3 verankert. Seit 1994 ist auch ein staatlicher Handlungsauftrag in der Verfassung festgeschrieben: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Infolgedessen haben die Bundesländer Gleichstellungsgesetze erlassen. Deutschlandweit gibt es heute rund 1.900 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Dagegen agitiert unter anderem die AfD. In Sachsen hat sie im Januar 2026 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, die Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter außer Kraft zu setzen. In Thüringen ist die AfD-Fraktion mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.
Die nun veröffentlichte Handreichung soll den Gleichstellungsbeauftragten helfen, mit den ständigen Attacken umzugehen. BAG-Sprecherin Marie-Luise Löffler rät ihnen, sich zu vernetzen, denn besonders im ländlichen Raum seien sie oft Einzelkämpferinnen. Im Pressegespräch forderte Löffler zudem standardisierte Schutzkonzepte, einerseits als Reaktion auf Hassnachrichten im digitalen Raum, aber auch zum Schutz von Veranstaltungen oder den Arbeitsräumen der Beauftragten. Tinka Juliane Frahm mahnte die Politik an, Gleichstellung als kommunale Kernaufgabe zu betrachten und entsprechende Strukturen und Ressourcen zu sichern. Die Angriffe fänden in der Verwaltung statt. „Es braucht eine klare Haltung der Verwaltungsspitze und der politischen Führung“, betonte sie.
Download der Handreichung:
gleichberechtigt.org
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.