Straßenverkehrsgesetz: Digitale Parkraumüberwachung soll erleichtert werden
Gebühren fürs Anwohnerparken und Parkraum-Überwachung sind für Kommunen konfliktbeladene Themen. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz soll nun die Rechtssicherheit verbessern. Expert*innen signalisierten in einer Anhörung des Bundestags Zustimmung.
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Parken im Parkverbot: Künftig soll die digitale Parkraumüberwachung erleichtert werden.
Gebühren fürs Anwohnerparken und Parkraum-Überwachung sind für Kommunen konfliktbeladene Themen. Änderungen im Straßenverkehrsgesetz soll nun die Rechtssicherheit verbessern. Expert*innen signalisierten in einer Anhörung des Bundestags Zustimmung.
Falschparken: Diskussionen um Gebühren
Duisburg war 1954 die erste Stadt mit Parkuhren. Seither dauert in den Kommunen die Diskussion um die Höhe der Gebühren fürs Parken und Falschparken an. Dreht die Kommunalpolitik an der Gebührenschraube, hagelt es in Leserbriefen Proteste. Fahrzeughalter*innen zeigen sich überzeugt, dass mit der Kfz-Steuer Parken am Straßenrand inklusive sei. Park- und Straßenraum ist für sie eins. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dürfte notorischen Falschparkern kaum gefallen.
Grund: Es erleichtert Kommunen, den Parkraum mit Scannern und Videokameras zu überwachen. Der Verkehrsausschuss des Bundestags hat am Montag in einer Anhörung Expert*innen nach ihrer Meinung befragt. Diese unterstützten die Erweiterung des Paragrafen 63 StVG um den Absatz „g“. Dieser berechtigt Kommunen zu „bestimmen, dass an Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben ist“.
Gesetz erleichtert digitale Überwachung des Parkraums
Weiter heißt es im Entwurf: Die zuständigen Behörden dürften „im Rahmen einer stichproben-artigen Überwachung des ruhenden Verkehrs mittels mobiler optisch-elektronischer Einrichtungen (Videokontrolle)“ Daten zum Zweck der Kontrolle der Parkberechtigung „automatisiert erheben, übermitteln und speichern“. Stimmt die Parkberechtigung, müssen die Daten sofort gelöscht, ansonsten dürfen sie eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden. Auch wer zum Beispiel eine Feuerwehrzufahrt blockiert, kann mittels Auswertung eines Scans zur Rechenschaft gezogen werden.
In der Bundestagsanhörung stieß die Zulassung einer Scanner- und Video-Überwachung auf keinen größeren Widerspruch. Der Innenstadtverkehr nehme weiter zu und damit das Parkproblem. Der Vertreter der kommunalen Verbände kritisierte zwar „unklare und praxisferne Regelungen“, forderte Änderungen aber lediglich in Detailfragen. Beispielsweise sollten die Speicherfristen von 24 auf mindestens 72 Stunden ausgedehnt werden. Kleinere Kommunen benötigen aus Sicht des Kommunalvertreters eine finanzielle Förderung zur Umsetzung. Dass eine Kommune mit der digitalen Überwachung die Hälfte des Personals einsparen könnte, hielt er für unrealistisch.
Der Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft sieht in den Änderungen des Gesetzes über mehr Digitalisierung und Automatisierung „ein Zuwachs an Verkehrssicherheit sowie eine Entlastung der Polizei und Ordnungsbehörden“. Scan-Fahrzeuge schafften bis zu 1.500 Kontrollen pro Stunde, Ordnungskräfte zu Fuß kämen auf 50 bis 80 kontrollierte Pkw. Das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg war zwei Monate mit einem Pilot-Scanfahrzeug unterwegs. Die Technik stellte 2.886 Parkverstöße fest, darunter 383 Fälle von Falschparken. Dies entspricht einer Erkennungsrate von rund 1,5 Verstößen pro Minute. Das neue Straßenverkehrsgesetz soll nun Kommunen den Weg ebnen, rechtssicher dem Heidelberger Beispiel zu folgen.
Neue Regelungen zum Anwohnerparken
Mehr Rechtssicherheit soll es für Kommunen bei der Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen geben. Zu diesem Punkt gab es im Ausschuss die meisten Einsprüche. Die kommunalen Verbände störten sich daran, dass neben Anwohnern auch „andere Personengruppen“ (Entwurf) einen Parkausweis erhalten können. Das könnte dazu führen, so das Argument, dass Anwohner trotz ihres Parkausweises keine Lücken zum Parken fänden. Der Kommunalverband schlägt stattdessen den Begriff „bestimmte gebietsansässige Personengruppen“ vor. Völlig Fremde könnten damit vom Dauerparken abgehalten werden.
Die Kosten eines Parkausweises sollte eine Verwaltungsgebühr sein. Doch diese ist nicht ausreichend hoch, um regulierend einzugreifen, wie Kommunen beklagen. Sie entsprechend anzuheben, ist nach der aktuellen Rechtslage schwierig. Das musste die Stadt Freiburg im Breisgau feststellen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Gebührensatzung für Bewohnerparken vor zwei Jahren für ungültig erklärt. Die Parkgebührenverordnung sei „keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, weil Paragraf 6a Abs. 5a StVG ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt“. Die neue Formulierung des 6a soll nun rechtstauglich sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Höhe der Regelgebühr in Höhe von 360 Euro nicht beanstandet. Begründung: „Angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes steht sie weder in einem groben Missverhältnis zum Gebührenzweck des Ausgleichs der mit dem Parkausweis verbundenen Vorteile noch ist sie vollständig von den zu deckenden Kosten der Ausweisausstellung abgekoppelt.“ Die Vertreterin der Deutschen Umwelthilfe in der Bundestagsanhörung sprach sich nicht gegen höhere Parkgebühren aus – im Gegenteil – doch sie vermisste im Gesetzentwurf wie weitere Experten Regelungen für eine soziale Staffelung.
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ist freier Journalist. Er ist Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung und dort im Redaktionskreis für eine DIN Einfache Sprache. Webseite: leichtgesagt.eu