Neue Regeln und Gesetze

Das ändert sich für Kommunen im neuen Jahr

Carl-Friedrich Höck31. Dezember 2022
Feuerwerk, wie hier am Berliner Hauptbahnhof, wird es auch zum Jahresstart 2023 geben. Damit treten zahlreiche neue Gesetze und Regeln in Kraft.
Mit dem Jahreswechsel treten neue Gesetze in Kraft, die auch die kommunale Ebene betreffen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Das Bürgergeld wird eingeführt: Zum 1. Januar ist Schluss mit „Hartz IV“. Die neuen Regeln sollen für weniger Bürokratie sorgen – und für einen respektvolleren Umgang mit den Bezieher*innen. Die berufliche Weiterbildung wird gestärkt. Und die Regelsätze steigen – bei Alleinstehenden zum Beispiel von 449 auf 502 Euro im Monat.

Mehr Menschen bekommen Wohngeld: Das Wohngeld Plus wird eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Fast zwei Millionen Haushalte sind ab Januar berechtigt, Wohngeld zu beantragen – das sind mehr als drei Mal so viele wie bisher. Für viele Menschen bedeutet das eine finanzielle Entlastung. Für Kommunen steigt der Verwaltungsaufwand entsprechend. Expert*innen erwarten einen Antragsstau.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Maßnahmen sind auch für Stadtwerke wichtig, weil sie verhindern, dass Kund*innen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Außerdem profitieren kommunale Einrichtungen und Krankenhäuser auch direkt von den Entlastungen.

Mehrwegpflicht für Essen „to go“: Im Jahr 2022 ist die Stadt Tübingen noch mit dem Versuch gescheitert, eine kommunale Verpackungssteuer für Essen und Getränke einzuführen. Dafür handelt nun der Bund: Ab 2023 sind Restaurants, Cafés und Imbisse verpflichtet, wenn sie Essen für unterwegs verkaufen, stets auch eine Mehrwegverpackung anzubieten. Einwegverpackungen sind weiterhin erlaubt, diese dürfen aber nicht teurer sein als die wiederverwendbare Variante.

Das Chancen-Aufenthaltsgesetz tritt in Kraft: Es betrifft Ausländer*innen, die seit vielen Jahren ohne gesicherten Status in Deutschland leben. Das neue Gesetz soll Kettenduldungen beenden und die Integration erleichtern. Wer am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt hat, sich zur demokratischen Grundordnung bekennt und nicht straffällig geworden ist, bekommt die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Dazu muss die Person innerhalb von 18 Monaten einige Voraussetzungen erfüllen: Unter anderem soll sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, Deutsch sprechen und die eigene Identität nachweisen können.

Das Bundesgesetzblatt wird digital: Kommunalpolitiker*innen müssen in ihren jeweiligen Fachgebieten die Rechtslage kennen und stets auf dem neuesten Stand sein. Mit dem neuen Jahr gilt, dass Gesetze in der Regel nur noch digital verkündet werden. Das Bundesgesetzblatt wird digital, frei zugänglich und nutzbar für jeden und jede. Link zum Portal: recht.bund.de

Längere Übergangsfrist für Neuregelung der Umsatzbesteuerung: Eigentlich soll zum Januar 2023 ein neues Umsatzsteuerrecht greifen. Damit wird die Besteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand an EU-Vorgaben angepasst. Für die Kommunen bedeutet die Umstellung einen beträchtlichen Mehraufwand. Deshalb wurde die Frist, die ursprünglich auf Januar 2017 festgesetzt war, bereits zweimal verlängert – zunächst wegen ungeklärter Rechtsfragen, dann wegen der Corona-Pandemie. Doch auch jetzt haben die Kommunen alle Hände voll zu tun, um die Energiekrise, die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und die Grundsteuerreform zu bewältigen. Deshalb wird die Übergangsregelung um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert. Bis dahin können Kommunen selbst wählen, ob sie das neue oder alte Besteuerungsregime anwenden wollen.

(Stand 15. Dezember 2022)

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