Lockerung des Kooperationsverbotes

Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

Karin Billanitsch29. November 2018
Ein Kind arbeitet in der Schule mit einem Tablet. Durch die beschlossene Grundgesetzänderung kann der Bund den Digitalpakt an Schulen angehen.
Bessere digitale Ausstattung für Schulen, unbefristete Investitionen in sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr: Das macht die im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung möglich. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Bundestag hat eine Grundgesetz-Änderung beschlossen und das sogenannte „Kooperationsverbot“ gelockert. Nun wird es möglich, dass der Bund mehr in die digitale Ausstattung von Schulen, den Nahverkehr und den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Anders als heute kann der Bund dann flächendeckend in Bildungsinfrastruktur investieren. Lediglich die AfD stimmte gegen die Grundgesetzänderung. 580 Abgeordnete waren dafür, 87 dagegen und 3 enthielten sich. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kann der Bund mit der Grundgesetzänderung nun viel schneller den Ausbau des Schienen-Nahverkehrs und den sozialen Wohnungsbau fördern. 

Beschränkung auf finanzschwache Kommunen entfällt

Künftig kann der Bund allen Ländern und Kommunen Geld für eine moderne Bildungsinfrastruktur geben, etwa für Internetanschlüsse, WLAN, Server oder Tablets. Bisher sind solche Hilfen nur für finanzschwache Kommunen möglich – diese Beschränkung entfällt. Konkret wurden die Artikel 104b, 104c, 104d neu, 125c und 143e des Grundgesetzes geändert. Die Länder sollen allerdings zu den Zuschüssen des Bundes stets noch denselben Beitrag zusteuern.

„Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen“, teilte die SPD-Fraktion mit. Die Lebenschancen eines Menschen dürften weder von dem Portemonnaie der Eltern abhängen noch von der Postleitzahl der Region, in der man aufwachse. „Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden.“ Im Einzelnen:

Digitalpakt Schulen

Im Haushalt 2018 hat die Koalition die Mittel für den Digitalpakt Schule in Höhe von 2,4 Milliarden Euro in einem ersten Schritt bereitgestellt. Am 6. Dezember werden Bund und Länder den Digitalpakt zeichnen, so die SPD-Fraktion.

Sozialer Wohnungsbau

Ferner ist es künftig möglich, dass der Bund den Ländern dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann. Bisher war dies bis 2020 befristet. Insgesamt stehen in dieser Legislatur fünf Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Besserer öffentlicher Nahverkehr

Auch hier wird die bestehende Befristung bis 2025 gestrichen, die Deckelung enfällt. Laut SPD-Fraktion werden die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz „entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 333 Millionen Euro bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro verdreifacht.“

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen, auch dort mit einer Zweidrittelmehrheit. Am 14. Dezember soll darüber beraten werden.

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