Sozialpolitik und Bildung

Computer für Kinder aus bedürftigen Familien

Karin Billanitsch10. Februar 2021
Nicht jedes Kind hat ein geeignetes Endgerät für digitales Lernen zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Arbeit und die Länder haben es den Jobcentern ermöglicht, die Anschaffung von Tablets oder Laptops zu bezuschussen, die „für den Distanzunterricht erforderlich“ sind.

Ohne entsprechende digitale Ausstattung können Kinder aus bedürftigen Familien nicht am digitalen Unterricht teilnehmen und werden abgehängt. Nun handelt das Bundesministerium für Arbeit: Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit für die 303 als gemeinsame Einrichtung verfassten Jobcenter regelt nun ausdrücklich die Kostenübernahme für die Anschaffung von Tablets oder Laptops, sofern Leihgeräte der Schulen noch nicht zur Verfügung stehen. Drucker bzw. Druckerpatronen gehören dazu, allerdings wird der Preis des Druckers aufgeteilt auf alle Köpfe der Schüler*innen in der Bedarfsgemeinschaft. Es ist zu erwarten, dass die Länder diese Handhabung auch für die 104 kommunalen Jobcenter übernehmen.

„Das ist „eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen“, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung. Die Weisung, die am 1. Februar erlassen wurde, gilt für Schüler*innen, deren Familien auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind.

Langsame Umsetzung des Digitalpakts Schule

Bereits im Juli 2020 hat der Koalitionsausschuss während der ersten Pandemiewelle der „Digitalpakt Schule“ um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen die Bundesländer Schulen mit Computern ausstatten können. Verliehen werden die Geräte dann durch die Schulen. Je nach Bundesland geht das bisher unterschiedlich schnell vonstatten – teilweise gibt es also schon Geräte an Schulen, andernorts noch nicht. Hier setzt Hubertus Heil an, denn dort, wo bislang immer noch nicht genügend Geräte gekauft wurden, „müssen nun die Lücken geschlossen und Bildungschancen gewahrt bleiben“, teilt das BMAS mit.

Es besteht Handlungsbedarf, wenn ein Kind kein Gerät hat, sei es von der Schule über den Digitalpakt oder von woanders her, sagt Markus Mempel, Sozialreferent und Pressesprecher des Deutschen Landkreistags. „Denn die Kinder müssen dem Unterricht folgen können.“ Auch Rechtsprechung mit dieser Tendenz gibt es schon. Nun stellt das BMAS per Weisung der Bundesagentur für Arbeit klar, wie das umgesetzt werden soll. Für die Jobcenter, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, müssen die Bundesländer dies entsprechend umsetzen. „Das wurde und wird auch gemacht“, bestätigt Mempel. Laut Landkreistag gibt es rund eine Million Schulkinder im SGB II – nur ein kleiner Teil davon benötigt indes die Hilfe, erwartet Mempel: „Denn in den Bundesländern hat sich schon viel getan, viele Endgeräte sind schon da oder auf dem Weg.“

Meldung beim Jobcenter

Soweit also die Schule den betreffenden Jungen und Mädchen aus hilfebedürftigen Familien nicht Endgeräte zur Verfügung stellen kann, können sich die Eltern beim zuständigen Jobcenter melden. Automatisch wird der Zuschuss nicht gezahlt, denn es muss ein Bedarf nachgewiesen werden.

Die Jobcenter müssen prüfen, ob den Berechtigten nicht bereits ein Gerät „von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann.“ Damit ist zum Beispiel ein Leihcomputer der Schule gemeint. Von der Schule oder dem Schulträger können sich die Eltern eine Bestätigung holen, dass das nicht der Fall ist.

Berechtigung

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und Leistungen nach dem SGB II erhalten. Berechtigt ist auch, wer eine Ausbildungsvergütung erhält, heißt es.

Wenn Computer oder Laptops im Haushalt schon vorhanden sind, kann der Anspruch trotzdem bestehen, wenn zum Beispiel das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern es im Homeoffice in Beschlag nehmen.

Frist und Höhe

Die Weisung gilt rückwirkend vom 1. Januar 2021 an. Das heißt, das entstandene Aufwendungen für ein Tablet oder einen Laptop rückwirkend anerkannt und Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden können. Die Höhe des Zuschusses ist laut Weisung „auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln“, sollte aber 350 Euro je Schülerin oder Schüler nicht übersteigen. Bei Ausgaben unter 150 Euro muss der Kauf des Gerätes nicht nachgewiesen werden.

Helge Lindh (SPD) begrüßt die Hilfen

SPD-Abgeordneter Helge Lindh begrüßte die Finanzierungshilfen als „wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit“. Das Programm schließe die noch vorhandenen Lücken im digitalen Auffangnetz und sichere allen Schüler*innen endlich den Zugang zum Distanzunterricht – unabhängig vom Einkommen der Eltern“, sagte Lindh.

Er betonte auch, wie wichtig das 500-Millionen-Euro-Sofortprogramm gewesen sei, „Viele Schulen und Kommunen konnten so ihren Bestand an Endgeräten erhöhen … aber längst nicht alle Kinder konnten berücksichtig werden. „Diese Lücke wird jetzt geschlossen“, so Lindh. Er setzt nun „auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung“.

 

 

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