Vor Entscheidung des Verfassungsgerichtes

Kommunen drängen auf Reform der Grundsteuer

Carl-Friedrich Höck11. Januar 2018
Grundsteuer Symbolbild
Die Grundsteuer steht auf dem Prüfstand. (Symbolbild)
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab der kommenden Woche mit der Berechnung der Grundsteuer. Die derzeitige Regelung gilt als veraltet und ungerecht. Nun fordern die kommunalen Spitzenverbände eine umgehende Reform.

Am 16. Januar beginnt die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dann werden die Richter zu prüfen haben, ob die Berechnung der Grundsteuer noch verfassungsgemäß ist. Zweifel daran sind angebracht. Denn die gegenwärtigen Regelungen behandeln die Grundstückseigentümer unterschiedlich und verstoßen möglicherweise gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Zudem ist die Bewertung möglicherweise nicht mehr realitätsgerecht.

Veraltete Berechnungsgrundlage

Deshalb soll die Grundsteuer umgehend reformiert werden, fordern die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund). Hierfür müssten bereits bei der Regierungsbildung im Bund die richtigen Weichen gestellt werden, schreiben sie in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung.

Die Berechnung der Grundsteuer basiert nämlich auf einem Einheitswert von Grundstück und Gebäude. Dieser wurde in den alten Bundesländern 1964 festgelegt, in Ostdeutschland wird sogar auf eine Wertfeststellung von 1935 zurückgegriffen. Das Problem: Grundstücke, die damals als gleichwertig betrachtet wurden, können heute ganz unterschiedlich viel wert sein.

Wichtige Steuerquelle für Kommunen

Für die Städte und Gemeinden steht nun einiges auf dem Spiel. Denn die Grundsteuer ist „die zweitwichtigste kommunale Steuer mit aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich“, wie die kommunalen Spitzenverbände unterstreichen. Deshalb müsse der Bundesgesetzgeber rasch handeln und eine geordnete Reform für ein rechtssicheres System der Grundstücksbewertung auf den Weg bringen. Diese soll aufkommensneutral sein, also den Kommunen auch für die Zukunft ihre wichtige Einnahmequelle sichern.

Diskutiert wird über eine solche Reform seit vielen Jahren. In der vergangenen Wahlperiode hatten sich Union und SPD schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Steuer zu reformieren. Zunächst sollten sich aber die Länder auf eine gemeinsame Position einigen. Nach mehreren Anläufen hat der Bundesrat im November 2016 einen Entwurf für eine Steuerreform beschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen den Gesetzentwurf.

Bundesrat will 35 Millionen Grundstücke neu bewerten

Dessen Eckpunkte: Bis zum Jahr 2022 sollen die 35 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Die Bemessungsgrundlage soll dann der Bodenrichtwert sein, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Ist das Grundstück bebaut, fließt auch der Wert des Gebäudes in die Berechnung ein. Der so ermittelte Wert soll dann – wie bisher auch – mit einer Steuermesszahl multipliziert werden, die von der Art der Bebauung abhängt. Im dritten Schritt kommt weiterhin der Hebesatz zur Anwendung, den jede Kommune selbst festlegt. (Mehr dazu hier.)

Das Ziel der Bundesländer ist es, eine rechtssichere Berechnungsgrundlage zu schaffen und dabei den Aufwand für die Verwaltung in Grenzen zu halten. Die so reformierte Grundsteuer soll nach dem Willen des Bundesrates ab dem Jahr 2027 erhoben werden.

Reine Bodensteuer als Alternative?

Der Deutsche Mieterbund unterstützt ein alternatives Konzept, das auch von mehreren Umweltverbänden und einer Reihe von Bürgermeistern mitgetragen wird. Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ schlägt eine reine Bodensteuer vor. Deren Höhe würde nicht davon abhängen, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. NABU-Sprecher Ulrich Kiese erhofft sich davon „einen Entwicklungsdruck auf baureife Flächen“, der Mieterbund spekuliert auf günstigere Neubaumieten.

Inwiefern eine solche Bodensteuer tatsächlich eine Lenkungswirkung entfalten würde, ist allerdings umstritten. Zudem stößt der Vorschlag der Initiative weder im Bundestag noch bei den kommunalen Spitzenverbänden auf positive Resonanz. Letztere sprechen sich explizit dafür aus, den Wert der Gebäude angemessen zu berücksichtigen. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht“, argumentieren sie in der gemeinsamen Erklärung.

 

Siehe auch:
bundesrat.de