Bundestagsdebatte zur OZG-Reform

Schneller zur digitalen Verwaltung

Karin Billanitsch21. September 2023
Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll in Deutschland die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. 15 DServices stehen dabei im Fokus.
Die geplante Änderung des Onlinezugangsgesetzes war Thema im Bundestag. Mit den neuen Regeln soll die Verwaltungsdigitalisierung Fahrt aufnehmen.

Ohne Zettelwirtschaftschaft Geht’s nicht – OZG als Akronym, das in manchen IT-Kreisen für Erheiterung sorgt. Zu schleppend ging es mancherorts voran mit der Umrüstung der Behörden für das digitale Zeitalter. Nun soll die Verwaltungsdigitalisierung mit der Modernisierung des Onlinezugangsgesetzes  (OZG) Fahrt aufnehmen. Das war gestern Thema im Bundestagsplenum.

Im Jahr 2017 beschlossen, war das ursprüngliche Ziel des OZG, dass Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen – also an die 600 – bis Ende 2022 auch digital anbieten sollen. Zwar hat die Digitalisierung seitdem einen Sprung nach vorne gemacht, ist aber hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Innenministerin hofft auf Durchbruch

Beispielhaft zeigen diese Zahlen den Reformbedarf: Laut einer Bestandsaufnahme des Fraunhofer-Instituts Ende 2022 konnten zwei Jahre zuvor im Schnitt nur 1,2 von 5 der folgenden Dienstleistungen online durchgeführt werden: Kfz-Anmeldung, Wohngeldantrag, Gewerbeanmeldung, Baugenehmigung und Melderegisterauskunft. Diese Zahl hat sich mehr als verdoppelt auf nunmehr 2,7 Onlineleistungen. Laut Verivox waren Ende 2022 nur 101 Verwaltungsleistungen online; 143 waren teils digital abrufbar, aber 326 noch gar nicht.

Mit dem OZG 2.0 sollen die Gründe für die Probleme angepackt werden. „Damit ist uns ein Durchbruch auf dem Weg zu nutzerfreundlichen und vollständig digitalen Verwaltungsverfahren gelungen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem DEMO-Interview mit Blick auf den im Mai vorgestellten Kabinettsentwurf. Wichtige Eckpunkte sind:

Es wird ein Bürgerkonto geben mit einem Postfach, die so genannte BundID. Dann können künftig digitale Anträge deutschlandweit über die BundID gestellt werden. Die Bundesländer sollen innerhalb einer Frist ihre eigenen ID-Konten durch die BundID ablösen. Das Bürgerkonto kann auch für den digitalen Versand von Bescheiden genutzt oder es können Zahlungen abgewickelt werden.

Stärkere Fokussierung

15 besonders wichtige Dienstleistungen werden im Änderungsgesetz in den Fokus genommen, wie etwa Bauanträge, die Fahrzeuganmeldung, die Führerschein-Anmeldung, die Wohnsitzmeldung und Eltern- sowie Wohngeld. Darüber haben sich Bund, Länder und Kommunen verständigt. Sie sollen bis 2024 voll digitalisiert sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Abschaffung der Schriftform. Die eID wird die händische Unterschrift ersetzen. „Ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung weg von der Zettelwirtschaft”, sagte Dunja Kreiser von der SPD-Fraktion im Plenum.

Eine explizite Frist für die gesamte Umsetzung der Digitalisierung für Länder und Kommunen enthält das Änderungsgesetz nicht. Hier forderte MdB Misbah Khan (B90/Grüne) noch Nachbesserung. Kritik kam von Seiten der Opposition, weil ein Rechtsanspruch auf Verwaltungsdigitalisierung fehlt. Kritik gab es auch an den mangelnden Vorgaben von IT-Standards und Schnittstellen.

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