Bundestagswahl

Was im SPD-Zukunftsprogramm über die Kommunen steht

Bundes- SGK24. März 2021
Mit Olaf Scholz als Kanzlerkandidat zieht die SPD in die Bundestagswahl.
Mobilität, Gesundheitspolitik, Wohnen, Finanzen – viele Themen des SPD-Zukunftsprogramms für die Bundestagswahl betreffen auch die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen aus dem Entwurf des Parteivorstands (Programm-Fassung vom 21. März 2021).

Vorbemerkung: Die folgenden Zitate stammen aus dem SPD-Zukunftsprogrammentwurf in der überarbeiteten Fassung vom 21. März 2021. Sie wurden von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) zusammengestellt. Die Auswahl kommunal relevanter Passagen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das komplette Zukunftsprogramm steht auf spd.de zum Download bereit.

Das Zukunftsprogramm der SPD

„Bei der anstehenden Bundestagswahl geht es um Richtungsfragen. Es gibt die, die den Sozialstaat abbauen und Sozialleistungen kürzen wollen. Ihnen setzen wir das Konzept für einen Sozialstaat entgegen, der es allen ermöglicht, den Wandel zu meistern und kommenden Krisen zu trotzen. Denen, die gegen die Krise ansparen wollen und alle Lebensbereiche den Gesetzen des Marktes unterwerfen wollen, setzen wir zentrale Zukunftsmissionen mit konkreten Investitionsschwerpunkten entgegen.“ (Seite 8, Zeile 11-16)

Klimaneutrales Deutschland:

„In einem Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern, Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden vereinbaren wir verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien. Damit die Energiewende vor Ort zur Win-Win-Situation für alle wird, laden wir Bürger*innen und Gemeinden zum Mitmachen ein, indem wir Mieterstrom und gemeinschaftliche Eigenversorgung stärken, kommunale Beteiligungsmodelle ausweiten und nachhaltige Strom-Anleihen auflegen. Wir werden in der Umsetzung des Kohleausstiegs sicherstellen, dass die Kohleregionen verlässlich dabei unterstützt werden, neue Wertschöpfung und zukunftsfähige Arbeitsplätze aufzubauen.

Wir wollen dafür sorgen, dass alle dazu geeigneten Dächer von öffentlichen Gebäuden und gewerblichen Neubauten eine Solaranlage bekommen. Unser Ziel ist eine Solaranlage auf jedem Supermarkt, jeder Schule und jedem Rathaus. Wir werden innovative Formen der erneuerbaren Stromerzeugung wie integrierte Photovoltaik in der Gebäudehülle und auf landwirtschaftlichen Flächen gezielt fördern und neue strategische Energiepartnerschaften aufbauen.“
(Seite 12, Zeile 34-47)

Modernstes Mobilitätssystem Europas:

„Alle Bürger*innen müssen schnell, zuverlässig und klimafreundlich von A nach B gelangen können. Dafür denken wir Mobilität neu: Nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich. Und immer mehr Bürger*innen steigen auf Bus, Bahn oder das Rad um. Dennoch bleibt das Auto für viele Menschen wichtig. Aber der Schadstoffausstoß wird auf null reduziert sein. Unsere Mission ist eine klimafreundliche Mobilität für alle.

Wir werden die Verkehrswende voranbringen und bis 2030 das modernste und klimafreundlichste Mobilitätssystem Europas aufbauen. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu der die Bundesregierung ihren Beitrag leisten wird, die aber auch Länder und Kommunen in die Pflicht nimmt. Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie: Jede*r Bürger*in – in der Stadt und auf dem Land - soll einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben. Dazu nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung: mit neuen Mobilitätsdienstleistungen, die vernetzte Mobilitätsangebote auf digitalen Plattformen nutzbar machen. Modelle wie das 365-Euro-Ticket oder Modellprojekte für einen ticketfreien Nahverkehr unterstützen wir.“ (Seite 14, Zeile 3-17)

Digitale Souveränität in Deutschland und Europa:

„Ein schneller, sicherer und bezahlbarer Internetzugang ist im 21. Jahrhundert unverzichtbar. In den 2020er Jahren muss Deutschland zur „Gigabit-Gesellschaft” werden. Gerade mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum, die oft global agieren, sind auf schnelles Internet angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um dieses Versprechen einzuhalten, werden wir die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde garantieren – durch konkrete, gesetzlich festgelegte Ausbau- und Versorgungsverpflichtungen und entsprechende Zwischenziele. Hier stehen auch die Netzbetreiber in der Verantwortung.

Unser Ziel ist ein moderner, bürgernaher Staat, der allen Bürger*innen einen einfachen, digitalen Zugang zu seinen Dienstleistungen bietet. Wir werden daher die Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen zur Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen ausbauen, damit alle Verwaltungsleistungen möglichst schnell auch digital verfügbar sind. Jede* Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen. Wer Anspruch auf eine Leistung hat, muss sie automatisch ohne einen gesonderten Antrag bekommen. Öffentlich finanzierte Software sollte wo möglich als Open-Source transparent entwickelt und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Wir verfolgen das Ziel, dass alle Schulen in Deutschland erstklassig ausgestattet sind. Jede*r Schüler*in muss ein digitales Endgerät und Zugang zum Internet zur Verfügung stehen. Mit dem DigitalPakt Schule und dem Konjunkturpaket haben Bund und Länder bereits einen großen Schritt zu einer digitalen Lehrmittelfreiheit getan. Wir werden hier weiter investieren und ein Modernisierungsprogramm des Bundes aufsetzen, das sowohl den Sanierungsbedarf der Schulgebäude als auch die digitale Ausstattung umfasst. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf die Ganztagsschule legen.“ (Seite 17/18, Zeile 8-33)

Update für die Gesundheit:

„Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung kann am besten durch eine Neuordnung der Rollenverteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor und durch eine Überwindung der Sektorengrenzen gelingen. Wir brauchen darum eine stärkere Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante und für teambasierte Formen der Versorgung. Dienstleistungen können dann von niedergelassenen Teams und Krankenhäusern gemeinsam erbracht werden.

Die Corona-Krise hat gezeigt: Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht bessere Rahmenbedingungen, eine bessere Ausstattung, auch mit Blick auf die digitale Infrastruktur – Hardware ebenso wie Software, und eine konkurrenzfähige Vergütung.“ (Seite 21/22, Zeile 31-39)

„Insgesamt werden wir für eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der Kliniken und den Erhalt der Versorgung inklusive den Ausbau der integrierten Versorgungszentren in den ländlichen Regionen sorgen. (Seite 23, Zeile 76-78)

Kommunale Finanzen und Investitionen:

„Die Investitionen der öffentlichen Hand in wichtige Zukunftsfelder haben eine zentrale Bedeutung. Wir werden das, in dieser Legislaturperiode von uns durchgesetzte, hohe Investitionsniveau des Bundes mit mindestens 50 Milliarden Euro pro Jahr, weiter fortsetzen und zudem dazu beitragen, dass sich alle staatlichen Ebenen mit großer Investitionskraft beteiligen. Ein zentraler Akteur beim Investitionsgeschehen sind die Kommunen – ihre Investitionskraft müssen wir erhalten und stärken. Dazu brauchen wir flächendeckend starke und handlungsfähige Kommunen. Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir bereits weitere Schritte getan, um Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. Ein nötiger Schritt ist, den besonders hoch verschuldeten Kommunen einmalig hohe Altschulden abzunehmen. Zudem werden wir das Problem der Altschulden vor allem ostdeutscher Wohnungsbaugesellschaften lösen.“ (Seite 24, Zeile 11-21)

Wie wir regieren wollen:

„Unsere föderale Struktur ist eine unserer demokratischen Stärken. Im Bund, den Ländern, Städten, Landkreisen und Gemeinden wird die Zukunft ausgehandelt. Zugleich besteht die große Herausforderung darin, gemeinsame Ziele für unsere Zukunft zu verfolgen. Wir werden daher alle, die Verantwortung tragen, in die Umsetzung unserer großen Ziele mit einbeziehen.“
(Seite 31, Zeile 4-8)

Solidarität erweitern

„Unser Sozialstaat ist der Garant, auf den sich alle verlassen können müssen, damit unsere Gesellschaft zusammenhält. Er baut auf sozialen Rechten und Pflichten auf. Bürger*innen treten ihm nicht als Bittsteller*innen gegenüber. Wir werden den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern. Dabei haben wir insbesondere neue Beschäftigungsformen und unterbrochene Erwerbsbiographien im Blick.

Wir wollen Lebensleistungen stärker berücksichtigen. Wer länger eingezahlt hat, soll zukünftig auch länger Arbeitslosengeld I beziehen. Für Bürger*innen, die trotz bester Unterstützung keine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, haben wir den sozialen Arbeitsmarkt eingeführt. Er ebnet denjenigen, die seit vielen Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sind, den Weg in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Es hat sich bewährt, sinnvolle und sozial abgesicherte Tätigkeiten zu schaffen. Wir werden den sozialen Arbeitsmarkt weiterführen und weiterentwickeln. Auch weiterhin werden wir Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen unterstützen, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig einstellen.

Die Grundsicherung werden wir grundlegend überarbeiten und zu einem Bürgergeld entwickeln. Unser Bürgergeld steht für ein neues Verständnis eines haltgebenden und bürgernahen Sozialstaats. Das Bürgergeld soll digital und unkompliziert zugänglich sein. Bescheide und Schriftwechsel sollen eine verständliche Sprache sprechen.“ (Seite 41, Zeile 2-21)

„Das Bürgergeld beinhaltet Mitwirkungspflichten, setzt aber konsequent auf Hilfe und Ermutigung. Eingliederungsvereinbarungen werden durch eine gemeinsame und auf Augenhöhe erarbeitete Teilhabevereinbarung ersetzt. Bei ihrer Umsetzung setzen wir auf Befähigung und Bestärkung und nicht auf Vorgaben und Zwang. Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen schaffen wir ab. Das sozioökonomische und soziokulturelle Existenzminimum muss jederzeit gesichert sein.“
(Seite 42, Zeile 37-43)

Füreinander einstehen:

„Wir wollen eine Vollversicherung als Bürgerversicherung, die alle pflegerischen Bedarfe und Leistungen abdecken. Ein erster Schritt dorthin ist für uns, für Pflegebedürftige mit kleinen und mittleren Einkommen den Eigenanteil zu deckeln, damit Pflege für sie bezahlbar bleibt. Zukünftige Kostensteigerungen werden solidarisch über einen Mix aus moderat steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen und einem dynamischen Bundeszuschuss finanziert.

Für uns ist es außerdem wichtig, dass Länder, Landkreise und Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, darüber zu entscheiden, wo und in welcher Trägerschaft Heime entstehen. Um ihren Sicherstellungsauftrag zu gewährleisten, müssen sie deutlich intensiver in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Bei Pflegebedürftigkeit wollen viele in der eigenen Wohnung bleiben. Dabei sind sie oft auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen. Dabei entsteht viel Rechtsunsicherheit zu den wechselseitigen Pflichten und Rechten. Wir werden bei der Pflege und der Hilfe im Alltag für Klarheit sorgen.

Ein besonderes Augenmerk werden wir auf den ländlichen Raum legen. Wir werden im Rahmen eines Modellprojektes des Bundes Dienstleistungszentren (DLZ) in kleinen Städten und Gemeinden schaffen, in denen medizinische und haushaltsnahe Dienstleistungen vermittelt werden. Die DLZ erkennen darüber hinaus fehlende Angebote und schaffen in Kooperation mit dem sozialen Arbeitsmarkt und den vorhandenen Anbietern Abhilfe.“ (Seite 45, Zeile 7-26)

Bezahlbar Wohnen:

„Es gibt eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten vor allem für den erforderlichen Neubau sowie die Quartiersentwicklung und den Klimaschutz. Nach wie vor ist der Neubau von 100.000 Sozialwohnungen jährlich erforderlich. Daneben führen wir eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ein und fördern damit ein zusätzliches nicht gewinnorientiertes Segment auf dem Wohnungsmarkt.

In angespannten Wohnlagen werden wir daneben ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Mietwucher werden wir wirksam unterbinden. Wir werden außerdem die Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen, den Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln auf acht Jahre verlängern und die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen reduzieren.

Unsere Bodenpolitik wird am Gemeinwohl orientiert. Bund, Länder und Kommunen sollen öffentliches Eigentum an Grundstücken sichern und vermehren, um die Spekulation mit Grund und Boden zu stoppen. Dazu ist das Vorkaufsrecht für Kommunen zu fairen Preisen wichtig.

Wir werden dazu beitragen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert werden, Flächen zurückerworben werden und öffentliches Bauland nur auf dem Weg der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Mit der Schaffung von Bodenfonds unter Einbeziehung bundeseigener Grundstücke erhalten Kommunen ein Instrument für die nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnungsbau. Wir werden die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke abschaffen. Um die Spekulation mit Wohnraum einzudämmen, werden wir die Eigentümerstrukturen über ein zentrales Immobilienregister transparent machen.

Wohneigentum dient nicht nur der Versorgung mit Wohnraum, sondern auch der Vermögens- und Alterssicherung. Um insbesondere jungen Familien den Weg zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern, werden wir in angespannten Wohnlagen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen erleichtern. Wir werden Mietkaufmodelle fördern und ein Programm „Jung-Kauft-Alt“ für den Erwerb von Bestandsimmobilien insbesondere in vom Leerstand betroffenen Ortskernen auflegen.“
(Seite 46/47, Zeile 9-38)

Innenstädte revitalisieren:

„Die Corona-Pandemie verstärkt die Strukturveränderungen in unseren Innenstädten und Stadtteilzentren. Das betrifft den Einzelhandel, die Gastronomie und das Hotelgewerbe ebenso wie Museen, Theater, Büchereien und Kinos. Die gemeinsam mit den Ländern getragene Städtebauförderung sichern wir ab. Wir unterstützen die Städte dabei, die Innenstädte lebendig zu halten und notwendige Nutzungsänderungen mitgestalten zu können, unter anderem durch eine Mietpreisbegrenzung, einen Mieterschutz im Gewerbeimmobilienbereich, durch Konzepte zur Revitalisierung von Standorten und die Förderung von Co-Working-Spaces in den Innenstädten.“
(Seite 47, Zeile 39-46)

Kindergrundsicherung:

„Wir haben deshalb ein Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das aus zwei zentralen Bereichen besteht. Zum einen aus einer Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder ermöglicht. Sie beinhaltet gute und beitragsfreie Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur für Jugendliche und freie Fahrt für Kinder und Jugendliche mit Bus und Bahn im Nahverkehr. Die Kindergrundsicherung besteht zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Damit machen wir das Leben der Familien leichter, die es besonders schwer haben.“ (Seite 49, Zeile 47-55)

Gut aufwachsen:

„Wir werden starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern. Wir werden das Wahlalter für junge Menschen auf 16 Jahre senken. Kinder und Jugendlichen müssen auf allen Ebenen an politischen Prozessen beteiligt werden und einen Anspruch auf echte Beteiligung in kommunalen Jugendhilfeausschüssen und Landesjugendhilfeausschüssen haben, die gesetzlich in den Kommunalverfassungen verankert werden müssen. Jugendverbände und bestehende Beteiligungsstrukturen wie Jugendringe, Kinder- und Jugendparlamente wollen wir dauerhaft und nachhaltig finanzieren und jedes neue Gesetz einem Jugend-Check unterziehen.“ (Seite 50, Zeile 85-93)

„Mit einem Bundesprogramm „Gemeindehaus 2.0“ werden wir aufbauend auf dem Netz der Mehrgenerationenhäuser noch mehr Angebote unter einem Dach bündeln: außerschulischen Bildung, Sport, Kultur und Jugendarbeit, Netzwerke für den Kinderschutz, barrierefreie digitale Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen, die sie für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen. Selbstbestimmte Räume für die Kinder- und Jugendarbeit müssen unabhängig davon erhalten und ausgebaut werden. An Kinder gerichtete Werbung wollen wir reglementieren. Kitas und Schulen müssen ein werbefreier Raum sein.

Ein gutes Ganztagangebot ist entscheidend für gleiche Chancen – und das muss für alle Kinder zur Verfügung stehen. Ganztagsschulen sind Lern- und Lebensorte, wo gute Chancen für alle ermöglicht und sichergestellt werden. Schule erreicht jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft. Der Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot im Grundschulalter ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zudem für viele Eltern der notwendige nächste Schritt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf den sie dringend warten. Mehr als 70 Prozent wünschen sich ein solches Angebot für ihre Kinder.“ (Seite 50, Zeile 97-112)

Zusammen leben:

„Integration ist eine permanente gesellschaftliche, wie auch staatliche Aufgabe. Wir möchten allen Menschen, die neu zu uns kommen den Anspruch auf Integrations- und Beteiligungsangebote gewährleisten. Für das Miteinander stärken wir die Integrations- und Sprachkurse für alle zugewanderten Menschen in Deutschland, zu denen sie – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus – von Tag eins an Zugang haben sollen. Alle Kinder müssen unmittelbar die Möglichkeit erhalten, eine Kita zu besuchen; auch die Schulpflicht gilt unmittelbar für alle Kinder.“ (Seite 56, Zeile 19-26)

Kultur fördern:

„Angesichts der existentiellen Bedeutung von Kunst und Kultur müssen wir uns als Gesellschaft darüber verständigen, was Kulturpolitik im 21. Jahrhundert leisten muss. Dafür wollen wir die kulturpolitischen Spitzengespräche zu einem bundesweiten Kulturplenum weiterentwickeln, in dem neben Kommunen, Ländern und Bund auch Kulturproduzent*innen, ihre Verbände und die Zivilgesellschaft vertreten sind, um einen neuen Kulturkonsens über die Aufgaben und Verfahren der Kulturpolitik, ein kulturelles Bündnis der Vielfalt und Freiheit zu erarbeiten. (…)

Wir wollen die Mittel bereitstellen, damit Kunst entstehen kann und Kultureinrichtungen allen offenstehen, vom Theater bis zum Musikclub, vom Museum bis zum soziokulturellen Zentrum, von der Bibliothek bis zur Musikschule. Eine entscheidende Aufgabe wird sein, die Kommunen auch finanziell dauerhaft in die Lage zu versetzen, Kunst und Kultur aus eigener Kraft zu fördern.
(Seite 60, Zeile 7-25)

Das SPD-Zukunftsprogramm soll am 9. Mai 2021 vom Bundesparteitag beschlossen werden. Den vorliegenden Entwurf hat der SPD-Parteivorstand in seiner zweiten Lesung am 21. März 2021 als Leitantrag für den Parteitag beschlossen.