Die Störerhaftung besagt, dass Anbieter von WLAN-Zugängen dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn die Internetnutzer gegen geltendes Recht verstoßen – also zum Beispiel illegal Musik herunterladen.
Mehr freies WLAN in Bibliotheken oder Rathäusern?
Private oder nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für das Fehlverhalten der Nutzer haften müssen. Das gilt etwa für Restaurant- oder Café-Betreiber. Profitieren werden aber auch kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken oder Rathäuser. Dort und an öffentlichen Plätzen können Städte und Gemeinden künftig offene WLAN-Netze einrichten, ohne sich dem Risiko von Abmahnungen oder Klagen auszusetzen.
Der Bundestag wird das neue Gesetz voraussichtlich Anfang Juni beschließen. Bereits im Koalitionsvertrag von 2013 hatten sich CDU, CSU und SPD auf neue Regelungen zur Störerhaftung geeinigt. Ende 2015 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Strittig war darin vor allem die Frage, inwiefern die Anbieter von Hotspots "angemessene Sicherungsmaßnahmen" ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer WLAN-Netze zu verhindern. Gemeint war etwa die Pflicht, den Zugang mit Passwörtern zu regulieren oder den Nutzern eine Erklärung abzuverlangen, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. Nach Kritik von Experten hat die Regierungskoalition sich nun darauf verständigt, auf diese Auflagen zu verzichten.
Mehr Infos
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand 18.11.2015)
bundestag.de