Stärkung der Wirtschaft

Wachstumschancengesetz: Wie ein Kompromiss aussehen könnte

Karin Billanitsch13. Februar 2024
Vom Wachstumschancengesetz erhofft sich die Bundesregierung wichtige Wachstumsimpulse, unter anderem auch im Wohnungsbau.
Eine informelle Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses hat sich auf ein Entlastungspaket für die Wirtschaft geeinigt. Die Belastungen für Kommunen sind gleichzeitig deutlich reduziert worden. Die CDU stellt sich noch quer.

Über einen „Durchbruch“ beim Wachstumschancengesetz freute sich der finanzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Michael Schrodi am vergangenen Freitag: Die informelle Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses habe sich auf wichtige Wachstumsimpulse für die Wirtschaft verständigt. Folgende wichtige Punkte der möglichen Einigung hebt Schrodi hervor: „Zur Förderung von Investitionen wird eine degressive Abschreibung eingeführt. Für kleine und mittlere Unternehmen verbessern wir die Sonderabschreibung substanziell.“ Mit Blick auf den Forschungsbereich hieß es, die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage werde von vier Millionen Euro auf zehn Millionen Euro erhöht. „Außerdem werden neben Personalkosten künftig auch Sachkosten gefördert“, so Schrodi in einer Mitteilung.

Um die Bauwirtschaft zu stabilisieren, soll außerdem eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau eingeführt werden. „Für sechs Jahre können fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abgeschrieben werden“, so Schrodi. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat bei der Vorstellung der Pläne deutlich gemacht, wie wichtig dieser Punkt für sie ist, um Investitionen in der Bauwirtschaft anzukurbeln. Hinzu kommen bei der Einigung Verbesserungen mittels einer Sonder-Abschreibung für klimagerechtes Bauen.

Gesetz liegt beim Vermittlungsausschuss

Der Bundestag hatte das Gesetz am 17. November 2023 verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Die Länder hatten aber unter anderem kritisiert, dass die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen zu hoch seien. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar damit beschäftigen. Schrodi bestätigte der DEMO auf Anfrage, dass die Kommunen weniger belastet werden, als ursprünglich geplant.

Waren es zunächst knapp zwei Milliarden Euro, die den Kommunen dadurch in der Haushaltskasse gefehlt hätten, sind es laut Schrodi mit dem neuen Vorschlag nur noch 550 Millionen an Mindereinnahmen. Dabei seien jetzt vor allem die kritisierten geplanten Möglichkeiten des Verlustvortrags bei der Gewerbesteuer vom Tisch.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Obmann im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, begrüßte den Vorschlag auf Facebook: „Wenn der Vermittlungsausschuss die Ergebnisse der vorbereitenden Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz beschließt, werden wichtige Impulse für mehr Investitionen, den Wohnungsbau und die Forschung auf den Weg gebracht.“

Belastungen für Kommunen sinken

Es sei eine Einigung über ein Entlastungspaket im Volumen von „mehreren Milliarden Euro“ erzielt worden, so Daldrup. Weil der Bund seine Aufgaben zur Stärkung von Wachstum und Konjunktur ernst nehme, seien die ursprünglichen Belastungen der Kommunen „deutlich reduziert“ worden.

Ob es grünes Licht im Vermittlungsausschuss für das Wachstumschancengesetz gibt, hängt nun von der Union ab: Sie verlangt, dass auch über die Agrardiesel-Debatte im Vermittlungsausschuss entschieden wird. Die geplanten Kürzungen bei Agrardieselsubventionen sind gar nicht Teil des Wachstumschancengesetzes. Deshalb nimmt Daldrup die CDU kritisch aufs Korn und nennt das Verhalten „absolut inakzeptabel“. „Das Vermittlungsverfahren hat mit dem Thema nichts zu tun und wird bereits beim Haushaltsbegleitgesetz verhandelt. Das CDU-Ansinnen ist ziemlich durchsichtig und wird auch der Landwirtschaft nicht gerecht.“ Auch Schrodi wird deutlich: „Die Verantwortung dafür, wenn keine Wachstumsimpule kommen, weil das Gesetz aus sachfremden Gründen nicht verabschiedet werden kann, liegt dann bei den Herren Söder und März.“

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