Bundesregierung

Zwischenbilanz: Was die Ampel bisher für Kommunen getan hat

Carl-Friedrich Höck10. August 2023
Vereidigung von Olaf Scholz als Bundeskanzler: Die Ampel-Regierung ist seit Dezember 2021 im Amt.
Ob bei Bildung, Infrastruktur oder Mobilität: Vieles, was die Ampel-Koalition im Bund anpackt, wirkt sich direkt auf die Situation in den Städten und Gemeinden aus. Ein Überblick.

Am 8. Dezember 2021 wurde Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt. Mittlerweile ist die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP seit 20 Monaten im Amt. Was im Berliner Regierungsviertel entschieden wird, hat Folgen für die kommunalpolitische Arbeit in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. „Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel. Was hat sich bisher für die Kommunen verändert? Eine Auswahl wichtiger Gesetze und Initiativen.

Bildung

In der vergangenen Wahlperiode war das „Gute-KiTa-Gesetz“ ein zentrales Projekt der damaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Mit dem „KiTa-Qualitätsgesetz“ wird es nun fortgeführt. Rund vier Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 zur Verfügung. Damit sollen die Qualität und Teilhabe in der Kita-Betreuung verbessert werden.

Viel Geld stellt der Bund auch für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bereit. Mit dem „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ fließen bis Ende 2027 drei Milliarden Euro an die Länder. Die Kommunen stehen bei dem Thema unter Druck, weil ab 2026 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll. Ob sich das überhaupt umsetzen lässt, wird in vielen Kommunen bezweifelt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte Anfang 2023, es fehle an Erzieher*innen, Gebäuden und Flächen. Ausräumen konnte der Bund die Bedenken bisher nicht.

Infrastruktur und Mobilität

Das im Jahr 2015 aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird fortgeführt. In der aktuellen Förderrunde für das Jahr 2023 stehen 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll eingesetzt werden, um Einrichtungen der sozialen Infrastruktur energetisch zu sanieren.

Gefördert wird auch der Glasfaserausbau. Im Oktober 2022 sorgte noch ein Antragsstopp für Ärger bei den kommunalen Spitzenverbänden. Die vom Bund bereitgestellten Mittel waren vorzeitig ausgeschöpft. Im April 2023 startete ein Nachfolgeprogramm, die „Gigabitförderung 2.0“. Damit nimmt der Bund wieder drei Milliarden Euro pro Jahr in die Hand, um den Ausbau dort zu fördern, wo er sich privatwirtschaftlich nicht rechnet. Ziel der Regierung ist es, dass bis zum Jahr 2030 ganz Deutschland mit schnellen Glasfaseranschlüssen ausgestattet ist.

Den Öffentlichen Nahverkehr hat die Bundesregierung mit dem „Deutschlandticket“ revolutioniert. Für 49 Euro im Monat können Fahrgäste den ÖPNV im gesamten Bundesgebiet nutzen – ob im Regionalzug oder in den kommunalen Bussen und Straßenbahnen. Mit 1,5 Milliarden Euro jährlich beteiligt sich der Bund an den damit verbundenen Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen.

Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ hat die Bundesregierung eine neue Gesamtstrategie vorgelegt, um flächendeckend Lademöglichkeiten für Elektroautos zu schaffen. Die Kommunen nehmen dabei eine tragende Rolle ein. Der Bund unterstützt sie finanziell und organisatorisch.

Neu aufgesetzt wurde ein Förderprogramm für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Hierfür stellt der Bund bis 2026 bis zu 110 Millionen Euro zur Verfügung.

Bauen und Wohnen

Ein klares Statement für den Wohnungsbau hat die neue Bundesregierung gleich zu Beginn gesetzt: Erstmals seit 1998 wurde wieder ein eigenständiges Bauministerium geschaffen. Vom ursprünglichen Ziel, 400.000 neue Wohnungen jährlich zu schaffen, davon 100.000 Sozialwohnungen, ist Bauministerin Klara Geywitz derzeit weit entfernt. Die Neubauzahlen sind zuletzt sogar zurückgegangen. Das liegt aber weniger an der Ministerin als am Krieg in der Ukraine: Bauen ist teurer geworden, die Zinsen sind gestiegen und viele Lieferketten unterbrochen.

Mangelnde Aktivität kann man der Bauministerin nicht vorwerfen. Mit mehr als 18 Milliarden Euro bis 2027 will die Bundesregierung den Sozialen Wohnungsbau vorantreiben. Der Bund fördert auch mit jeweils eigenen Programmen Wohnungen für Azubis und Studierende, genossenschaftlichen Wohnungsbau, klimafreundlichen Neubau und den Erwerb von Wohneigentum für Familien. Geywitz treibt die Digitalisierung der Bauplanungsbehörden voran. Insgesamt 187 Maßnahmen hat das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ verabredet, an dem auch die Kommunen beteiligt waren.

Die Städtebauförderung wird fortgeführt – in diesem Jahr mit 790 Millionen Euro.

Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes steht nach langen Debatten, auch wenn der Bundestag sie erst nach der Sommerpause beschließen wird. Das Gesetz wird verzahnt mit einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung: Spätestens bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche vorlegen. Um sie dabei zu unterstützen, stellt der Bund im nächsten Jahr 500 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.

Wichtige Neuerungen gab es beim Windkraftausbau. Die Möglichkeiten, Kommunen an den Einnahmen aus Windparks zu beteiligen, wurden erweitert. Im Bundesnaturschutzgesetz wurde klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Auch Landschaftsschutzgebiete können dafür herangezogen werden. Das Raumordnungsgesetz wurde novelliert mit dem Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel wird vom Bund auch in der aktuellen Wahlperiode finanziell unterstützt. Neu dazugekommen ist eine Fördermaßnahme für „Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“.

Aufnahme von Geflüchteten

Für dieses Jahr hat die Bundesregierung die sogenannte Flüchtlingspauschale um eine Milliarde Euro aufgestockt. Damit unterstützt er die Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten. Insgesamt beteiligt sich der Bund mit mehr als 15 Milliarden Euro an den Kosten, die etwa für Versorgung und Unterbringung entstehen. Außerdem stellt der Bund eigene Liegenschaften zur Verfügung, um sie als Unterkünfte herzurichten.

Die Sonderregelungen im Baugesetzbuch für den erleichterten Bau von Unterkünften wurden bis Ende 2027 verlängert (§ 246 BauGB). Bis dahin können Flüchtlingsunterkünfte ohne entsprechende Bauleitpläne errichtet werden, auch in Gewerbegebieten. Die Regelung gilt auch für Anlagen, die der Versorgung der Geflüchteten dienen – wie Kinderbetreuung, psychosozialen Betreuung oder Gesundheitsberatung.

Wie die finanzielle Unterstützung für die Kommunen im nächsten Jahr neu geregelt wird, soll im November entschieden werden. Kommunalverbände drängen zur Eile, sie wollen schnell Planungssicherheit für 2024 erhalten.

Ausblick

Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernhard Daldrup zeigt sich mit dem bisher Erreichten zufrieden. Die SPD bleibe der Anker für Kommunen: „In der Klima- und Energiepolitik werden wir Städte und Gemeinden bei der Wärmeplanung unterstützen, der soziale Wohnungsbau wird massiv ausgeweitet, mit der Städtebauförderung und anderen Programmen helfen wir bei Investitionen und Lebensqualität vor Ort, die Krankenhausreform soll eine moderne und bedarfsorientierte Versorgung in Stadt und Land sicherstellen, unsere Bildungspolitik schafft mehr Chancengleichheit.“ Daldrup verspricht: „Ob Bürgergeld, Wohngeld, Rente oder Pflege: Wir haben die Interessen der Kommunen im Blick.“

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