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Warum die kommunale Vertretung in den Aufsichtsgremien der Sparkassen sich bewährt hat

Bernhard Daldrup20. April 2017
Bernhard Daldrup

Immer wieder stehen die Sparkassen im Blick europäischer Institutionen. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erarbeiten derzeit Leitlinien im Bereich Corporate Governance. Würde der Entwurf Wirklichkeit, hätte dies massive Auswirkungen auf die Leitungsgremien (nicht nur) der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

Als regional verankerte und kommunal getragene Finanzinstitute sind die Sparkassen genauso sehr auf „harte Zahlen“ angewiesen, wie auf umfassende Kenntnisse der regionalen Strukturen und der Marktumgebung. Kommunale Vertreterinnen und Vertreter bringen aufgrund ihrer vielfältigen beruflichen Hintergründe die gewünschte Vielfalt in die Aufsichtsorgane, zudem Lebenserfahrung, gesunden Menschenverstand und umfassende Kenntnisse über die Situation vor Ort. Vor allem aber vertreten Sie in den Gremien das öffentliche Interesse und sorgen für die notwendige demokratische Kontrolle.

Unterstellung eines Interessenkonflikts

Klar ist, dass Kommunalvertreterinnen und -vertreter durch entsprechende Qualifizierungen soweit geschult werden müssen, wie es für Verwaltungsratsmitglieder erforderlich ist. Dies wissen die Sparkassen aber auch ohne eine zusätzliche Leitlinie – und so ist es bereits gelebte Praxis.

In dem Entwurf der europäischen Institutionen wird allerdings unterstellt, dass Mitglieder in Aufsichtsorganen mit politischem Einfluss generell einem Interessenskonflikt unterliegen würden. Diese Vermutung ist für das bundesdeutsche Sparkassenwesen (und die öffentlich-rechtliche Banken insgesamt) schon deshalb falsch, weil es in Deutschland eine Kommunalträgerschaft gibt und die Sparkassen überdies einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Einmal mehr handelt es sich bei den Leitlinien um Vorschläge, die das deutsche Drei-Säulen-System in der Kreditwirtschaft nicht berücksichtigen und die Existenz öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute in Frage stellen. Diesen Zielsetzungen der europäischen Aufsichtsbehörden stellen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich entgegen.

Kommunale Trägerschaft der Sparkassen schützen

Wir haben das Thema daher kürzlich auf die Tagesordnung des Finanzausschusses des Bundestages gesetzt, um zu verdeutlichen, dass wir die kommunale Trägerschaft der Sparkassen vor ungerechtfertigter europäischer Regulierung schützen werden. Die Union, das zeigte die Debatte, teilt unsere Haltung. Zugleich wurde allerdings deutlich, dass es dem Bundesfinanzministerium in dieser Angelegenheit offenbar noch an Problembewusstsein mangelt. Wir erwarten vom Bundesfinanzministerium, dass es sich unserer Haltung anschließt und diese ausdrücklich gegenüber der EZB und EBA vertritt. Wir erwarten überdies, dass sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als auch die Bundesbank keine Leitlinienvorschläge von EZB und EBA unterstützen, die die bewährte Struktur des deutschen Sparkassenwesens beschädigen würden.

Die kommunale Vertretung in den Aufsichtsgremien ist der Garant für gemeinwohlorientierte, stabile und lokal verankerte Sparkassen.