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Macht Euch nicht klein!

Bernhard Daldrup21. Februar 2017
Bernhard Daldrup
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Ausschussvorsitzende in NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Ob es von dieser Regel auch Ausnahmen gibt, entscheiden die Räte selbst. Die Reaktionen sind gemischt. Bernhard Daldrup, MdB und Geschäftsführer der SGK NRW, plädiert klar für bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Ausschussvorsitzende in NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Ob es von dieser Regelauch Ausnahmen gibt, entscheiden die Räte selbst. Vor Ort. In eigener Verantwortung. Diese Änderungen der Gemeindeordnungwurde gemeinsam von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Die Reaktionen? In den meisten Räten geht die Veränderung problemlos über die Bühne. Aber nicht überall. Verschämt nehmen die Ratsmitglieder alle Ausschüsse von der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung aus, andere tun sich als große Haushaltsanierer auf, Dritte folgen der Lokalpresse, die flugs von Selbstbedienung spricht. Selbst der Städte- und Gemeindebund bekleckert sich nicht mit Ruhm: Wenn es um ehrenamtliche Ratsmitglieder geht, ist er skeptisch, wenn es um Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten (etwa im Sparkassengesetz) geht, fehlt solche Zurückhaltung.

Bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt

Am Tag des Ehrenamtes werden in den Reden vermutlich auch die Kommunalpolitiker wieder einbezogen, wenn es um die fehlende gesellschaftliche Anerkennung geht. Oder es wird am Tag der Kommunalwahl über die geringe Wahlbeteiligung getrauert, weil dochschließlich auch die Ratsarbeit niemanden hinterm Ofen hervorholt. Oder es wird am Stammtisch gelästert, dass man den Job doch angesichts von Aufwand und Ertrag niemals machen möchte. Kurzum: die Palette der Widersprüchlichkeiten ist lang. Warum also die Erhöhung? Und: Muss man sich dafür auch noch schämen? Seit 2013 wird im Land erneut darüber diskutiert, wie die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes verbessert werden können. Dabei spielt genau die Belastung von Ausschussvorsitzenden eine Rolle. Wenn sie ihre Aufgabe ernst nehmen – davon geht der Gesetzgeber wie bei jedem anderen Ehrenamt aus ­– dann haben sie weit mehr Aufgaben als nur eine Sitzung zu leiten: Vorbereitung der Ausschüsse, Weiterbildung, Gespräche mit Antragstellern und der Verwaltung, Diskussionen, Besuche, Teilnahme an Veranstaltungen Dritter, um einige zu nennen.

Ach so? Ja, genau. Die Bewerber für diese Aufgaben stehen nicht in allen Fraktionen Schlange. Manche müssen die Aufgaben auch erlernen. Viel Arbeit. Nicht jeder macht es gut, das stimmt auch, die meisten aber doch. Der Landesgesetzgeber hat auf die Forderungen aus der ehrenamtlichen Kommunalpolitik reagiert. Gut so. Der Landesgesetzgeber will die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger fördern, sich ehrenamtlich für ihre Stadt und damit für ihr Land zu engagieren. Weil der Aufwand der Ausschussvorsitzenden unterschiedlich ist, soll vor Ort entschieden werden. Im Einzelfall, etwa nach Häufigkeit und Länge der Ausschusssitzungen, kann von diesem Regelfall abgewichen werden. Allerdings: Genau jenen Kritikern, von denen oben die Rede war, soll das Feld nicht überlassen werden. Es gibt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Die Erhöhung ist die Regel, Ausnahmen sind möglich.

Demokratie kostet Geld!

Ja, Demokratie kostet manchmal auch Geld! Wer glaubt, einen Haushalt durch eingesparte "Demokratiekosten" zu sanieren, ist auf dem Holzweg. Deshalb, liebe ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker: Macht euch nicht klein! Es ist weder unanständig noch Selbstbedienung wenn „zusätzlicher" Aufwand" entschädigt wird (übrigens; im Land und Bund ist es ähnlich). Klar sind damit auch Anforderungen verbunden, nämlich das Ehrenamt auch auszufüllen. Wenn daraus ein Wettbewerb der Besten entstünde, das Gemeinwesen hätte den Nutzen!