Perspektiven

Verwaltungsreform in Berlin: Rolle der Bürgermeister wird gestärkt

Die Verwaltungsreform in Berlin gleicht einer unendlichen Geschichte. Mit dem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sie einen vorläufigen Schlusspunkt gefunden. Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Bezirksbürgermeister. 

von Sascha Schug · 4. August 2025
Statue vor dem Abgeordnetenhaus Berlin

Ansicht des Preußischen Landtags, Sitz des Abgeordnetenhauses in Berlin. Im Vordergrund eine Statue, die an den Staatsmann Freiherr Karl vom Stein erinnert. Kürzlich beschlossen die Abgeordneten in Berlin eine große Verwaltungsreform. 

Noch vor der Sommerpause haben erst der schwarz-rote Berliner Senat und dann das Abgeordnetenhaus die notwendigen Beschlüsse gefasst, damit 2025 die Verwaltungsreform in Kraft treten kann. 

Große Verwaltungsreform in Berlin: Klare Zuständigkeiten 

Ein heikler Punkt, um den zuletzt gerungen wurde, war für die Bezirke von großer Relevanz: Es ging um die Einigungsstelle für Streitpunkte zwischen den Bezirken und dem Senat. Auch hierzu konnte nun ein Kompromiss gefunden werden, der die Rolle des Rates der Bürgermeister stärkt. 

Der Kern der Verwaltungsreform ist das neue Landesorganisationsgesetz. Es soll die Zuständigkeiten klären, wann ein Bezirk zuständig ist, wann das Land. Das bisher recht beliebte „Behörden-Pingpong“, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten, soll damit ein Ende finden, jede Ebene hat klare Verantwortlichkeiten. 

Keine alleinige Zuständigkeiten der Bezirke

Was dabei leider nicht gelang, ist eine Zuordnung von Themen, für die Bezirke allein zuständig sind. Das sei in der Einheitsgemeinde Berlin juristisch nicht möglich, lautete die Begründung. 

Was ergibt sich aber für die Bezirke, und was nicht? Zwar wurde die Rolle der Bezirksbürgermeister gegenüber dem Senat gestärkt. Nicht angegangen wurde aber die Frage, wie die Finanzierung der Bezirke zukünftig gewährleistet sein soll. Hierzu tagt eine eigene Arbeitsgruppe bei der Senatsfinanzverwaltung, bisher ohne greifbare Ergebnisse. 

Berlin: Proporzbezirksamt bleibt bestehen

Und auch das Proporzbezirksamt bleibt bestehen. Dieses Verwaltungsgremium richtet sich nach dem Prinzip der proportionalen Vertretung. Das heißt, alle Parteien, die in der BVV mit der notwendigen Stimmenzahl vertreten sind, stellen Personen für das Bezirksamt. 

Hier bleibt ein System bestehen, bei dem Verantwortlichkeiten nicht immer klar sind. Hier wollte aber von den anderen Parteien (CDU, Grüne, Linke) niemand an das bestehende System heran. 

Ein kleines vorläufiges Fazit: Wenn die Verwaltungsreform von den Verwaltungsebenen auch gelebt wird, wird für die Bürger*innen in Berlin so mancher Verwaltungsgang übersichtlicher und dann auch einfacher. Die politischen Prozesse werden aber wohl weiter nicht immer leicht nachvollziehbar sein. 

Autor*in
Sascha Schug Portrait
Sascha Schug

Sascha Schug ist Vorsitzender der SGK Berlin und Beisitzer im BVV-Vorstand in Berlin Mitte. 

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