Ganztagsangebote in Schulferien: Kommunen begrüßen Erleichterungen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umfasst auch die Ferienzeiten. Ein neues Gesetz soll den Kommunen diese Aufgabe erleichtern, indem Angebote der Jugendarbeit einbezogen werden. Doch das wirft neue Fragen auf.
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Spiel- und Lernzimmer einer offenen Ganztagsschule in Witten
Im Bildungsausschuss des Bundestages blieben am Montag manche Plätze leer. Schuld war das eisige Wetter, das den Abgeordneten die Anfahrt erschwert hatte. An mangelndem Interesse für das Thema dürfte es jedenfalls nicht gelegen haben. Schließlich ging es um eine weitreichende Neuerung im deutschen Bildungssystem: den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 4. Er tritt schrittweise ab Sommer 2026 in Kraft, zunächst für Erstklässler, ab 2029 für alle vier Klassenstufen.
Den Rechtsanspruch umzusetzen, ist für die Kommunen eine gewaltige Herausforderung. Zumal er nicht nur während der Unterrichtszeiten gilt, sondern auch in den Schulferien. Maximal vier Wochen pro Jahr dürfen die Schulen geschlossen sein. In allen anderen Ferienwochen muss eine Betreuung von acht Stunden täglich gewährleistet werden.
Jugendarbeit soll Rechtsanspruch erfüllen
Im Bundestag wird aktuell ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition beraten, der den Kommunen diese Aufgabe etwas erleichtern soll. Er sieht für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Es genügt dann also, wenn Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen Trägers (Städte und Gemeinden) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Was mit Jugendarbeit gemeint ist, wird im Paragraf 11 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII definiert und umfasst zum Beispiel Erholungs-, kulturelle oder Sportangebote.
Die kommunalen Spitzenverbände befürworteten den Gesetzentwurf ausdrücklich. Es sei alles zu begrüßen, „was uns die Erfüllung des Rechtsanspruches erleichtert“, sagte Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag. Allerdings forderte er noch weiterreichende Freiheiten, genau wie Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Dieser kritisierte, der Gesetzentwurf beschränke den Kreis der Anbieter von Jugendarbeit unnötig auf anerkannte Träger. „Das müssen wir aus kommunaler Sicht ablehnen.“ Vielmehr sollten alle zivilgesellschaftlichen Akteur*innen einbezogen werden. Hintergrund ist, dass zum Beispiel Sportvereine nicht unter die Definition im SGB VIII fallen. Ähnlich wie Elxnat äußerte sich Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag. Sie lobte zudem den Rechtsanspruch als „wichtige familienpolitische Errungenschaft für Deutschland“, auch wenn die Startsituation wegen der angespannten Finanzlage der Kommunen ungünstig sei.
Träger befürchten unerwünschte Nebenwirkungen
Mehrere Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben die Kooperation mit den Kommunen im Bildungsausschuss zwar begrüßt, aber auch Bedenken geäußert. Ihre Sorge: Wenn die Kinder- und Jugendhilfe herhalten soll, um den Rechtsanspruch auf Betreuung in Ferienzeiten zu erfüllen, könne das zulasten anderer Angebote gehen. Die bisherigen Angebote würden den Bedarf gar nicht decken, erklärte Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e.V. Es sei zu befürchten, dass Kommunen Druck auf die Jugendpflegen und freien Träger ausüben, ihre Angebote vollständig auf Grundschüler*innen auszurichten – wodurch andere Zielgruppen unter den Tisch fallen.
Judith Adamczyk, Referentin beim AWO-Bundesverband, plädierte für verlässliche Zeitbudgets, um die Kooperation zwischen Kommunen und Trägern mit Leben zu füllen. Die Angebote müssten auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen, dafür sei qualifiziertes Personal nötig. Perspektivisch müsse über Kriterien für die Qualität der Jugendarbeit im Rahmen der Ganztagsbetreuung nachgedacht werden. In diese Kerbe schlug auch Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie mahnte zur Vorsicht, denn die Kooperationen dürften nicht zulasten der Qualität gehen. Ziel müssten passgenaue Angebote sein und nicht die „Aufbewahrung der Kinder“. Zudem verwies sie darauf, dass Kinder- und Jugendarbeit vielfach von ehrenamtlichem Engagement lebe. Daniela Schneckenburger vom Städtetag betonte: Als „Sparangebot“ würden sich die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht eignen.
Ganztagsbetreuung noch nicht gewährleistet
Ob die Ganztagsbetreuung überall pünktlich umgesetzt werden kann, ist bisher unklar. Vergangene Woche veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) die Ergebnisse einer Befragung von 1.312 Schulleitungen, durchgeführt vom Forschungsinstitut Forsa. Ein Viertel der Befragten gab an, dass nicht für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden könne. Auf diese Botschaft müsse die Politik reagieren, meinte Marc Elxnat vom Städte- und Gemeindebund. Es könne sinnvoll sein, den Rechtsanspruch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Weiterführende Informationen:
bundestag.de
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.