Justizministerin Stefanie Hubig will Verwaltungsgerichte modernisieren
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte die Verwaltungsgerichte entlasten und Verfahren beschleunigen. Zu diesem Zweck plant die SPD-Politikerin eine umfangreiche Reform. Was der Gesetzentwurf vorsieht.
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Justizzentrum in Magdeburg mit mehreren Gerichten, darunter dem Verwaltungsgericht
In vielen Streitfällen haben Verwaltungsgerichte das letzte Wort. Etwa wenn es um die Erteilung einer Baugenehmigung geht, um Auflagen für eine Demonstration oder Klagen im Zusammenhang mit Asylverfahren. Oft lassen die Entscheidungen monatelang auf sich warten, weil die Gerichte überlastet sind. Nun plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Regeln für gerichtliche Verfahren umfassend zu reformieren. Das teilt ihr Ministerium mit und verweist auf einen Gesetzentwurf, der am Montag (2.2.) veröffentlicht wurde.
Verwaltungsgerichte sollen schneller werden
„Gerichte sollen zügiger entscheiden können; die Justiz soll ihre Ressourcen effizienter einsetzen“, sagte Hubig. Sie will zuerst für Verwaltungsgerichte neue Regelungen einführen. Später sollen diese auch auf andere Bereiche wie Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte übertragen werden – „soweit dies sachdienlich ist“, wie das Ministerium erklärt.
Hubig erläuterte: „Die einzelne Richterin und der einzelne Richter sollen mehr Verantwortung bekommen, Prozesse sollen insgesamt straffer geführt werden können.“ Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gerichte häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden. Mehr Entscheidungen als bisher sollen von nur einem einzelnen Richter oder einer Richterin getroffen werden. So soll das knappe richterliche Personal effizienter eingesetzt werden.
Eine weitere Neuerung: Verwaltungsgerichte sollen offensichtlich aussichtslose oder rechtsmissbräuchliche Verfahren erst betreiben, wenn der Kläger oder die Klägerin einen Gerichtskostenvorschuss gezahlt hat. Ziel dieser Neuerung ist es, verspäteten Klagen und Querulantentum einen Riegel vorzuschieben.
Was Stefanie Hubig noch plant
Auch während des Verfahrens will Hubig die Gerichte entlasten. Diese sollen künftig weniger Zeit damit verbringen, selbst einen Sachverhalt aufzuklären („Amtsermittlungsgrundsatz“) und sich stärker auf die Argumente stützen, die von den beteiligten Parteien vor Gericht vorgebracht werden.
Vereinfachungen plant das Justizministerium zudem mit Blick auf Rechtsmittel (also Berufung, Beschwerde, Revision etc.). Zum Beispiel soll klargestellt werden, dass Rechtsmittel zugelassen werden, wenn ein offensichtlicher Zulassungsgrund vorliegt – und zwar auch dann, wenn dieser nicht ausreichend dargelegt wurde. Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen zukünftig einfach per E-Mail eingelegt werden können, also auch ohne qualifizierte elektronische Signatur.
Zwangsgelder werden erhöht
Kommunen und andere staatliche Ebenen werden stärker in die Pflicht genommen, verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken. Wo sie das nicht tun, können Verwaltungsgerichte bisher Zwangsgelder von bis zu 10.000 Euro verhängen. Diese Obergrenze will Hubig auf 25.000 Euro anheben. Das Zwangsgeld soll von vorneherein für mehrere Termine angeordnet werden können, sodass es zum Beispiel pro Tag, Woche oder Monat der Nichterfüllung anfällt. Die Einnahmen aus dem Zwangsgeld sollen nicht demselben Hoheitsträger zufließen, gegen den es gerichtet ist.
Der Gesetzentwurf ist auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums einsehbar. Er wurde den Ländern und betroffenen Verbänden zugeschickt. Diese haben bis zum 6. März 2026 Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Weiterführende Informationen:
bmjv.de
Dirk Bleicker
ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.