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Sondervermögen: Was von den Investitionsmitteln in den Kommunen ankommt

28. August 2025 15:17:28

100 Milliarden Euro erhalten die Länder aus dem Sondervermögen, das Geld ist auch für die Kommunen gedacht. Doch wieviel wird an die Städte und Gemeinden weitergereicht? Ein erster Überblick. (Aktualisiert am 18.09.2025)

Blick in ein Sparschwein auf Geldscheine und Münzen

Viel Geld ist im Topf, aber was kommt in den Gemeinden vor Ort an, wo es dringend gebraucht wird?

Kaputte Brücken, marode Schulen, holprige Straßen: Der Investitionsstau in Deutschland ist gewaltig. Nun soll das „Sondervermögen Infrastruktur“ helfen, das Land wieder in Schuss zu bringen. Für einen Großteil der öffentlichen Investitionen sind die Kommunen zuständig. Entsprechend erpicht sind sie darauf, dass möglichst viel Geld aus dem Sonder-Topf auch bei ihnen ankommt.

Insgesamt sind 100 Milliarden für die Länder und Kommunen vorgesehen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, dass davon 75 Prozent an die Kommunen fließen. Der Deutsche Städtetag (DST) plädiert dafür, dass sich die Verteilung daran orientieren soll, wie groß der kommunale Anteil an den Investitionsausgaben im jeweiligen Bundesland in den vergangenen fünf Jahren war. Der Finanz-Beigeordnete Dominique Köppen erklärt der DEMO: In Sachsen stemmten die Kommunen 63 Prozent der Investitionen. In den anderen Flächenländern sei der Anteil deutlich höher. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel liege er bei 78 Prozent.

Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, eine Mindestquote von 60 Prozent vorzuschreiben: Diesen Anteil sollten die Flächenländer mindestens für kommunale Infrastruktur vorsehen. Doch die Vorgabe flog aus dem Gesetzentwurf, noch bevor das Kabinett ihn ins Parlament einbrachte. Voraussichtlich können die Länder also selbst entscheiden, wieviel Geld sie an die Städte und Gemeinden weiterleiten. So ist der aktuelle Stand:

Nordrhein-Westfalen

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Wie Correctiv berichtet, soll Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in einer Runde mit den kommunalen Spitzenvertretern angedeutet haben, lediglich 50 Prozent der nach NRW fließenden 21 Milliarden Euro weitergeben zu wollen. Nach Erscheinen des Berichts dementierte die Staatskanzlei: Diese Darstellung sei nicht korrekt. 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat am 15. Juli eine Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden getroffen. Künftig sollen 62,5 Prozent des Länderanteils des Sondervermögens an die Kommunen fließen, „um Investitionen in Straßen, Radwege und Co. zu ermöglichen und gleichzeitig Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden zu schaffen“, wie die Landesregierung mitteilte.

Allerdings hat die Vereinbarung aus kommunaler Sicht einen Haken. Denn die Staatskanzlei hat zuvor schon klargestellt, dass sie sich fortan nicht mehr an Maßnahmen beteiligen wird, mit denen der Bund den Gemeinden Investitionsmittel verschafft: „Künftige Programme des Bundes zur Förderung der kommunalen Infrastruktur werden in Schleswig-Holstein vollständig aus den kommunalen Haushalten kofinanziert.“ Von dieser Maßgabe ausgenommen ist der Ganztagsausbau.

Niedersachsen

Hier teilte die Staatskanzlei nach einer Haushaltsklausur mit: „Vom Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sollen die Kommunen mit mindestens 60 Prozent des auf das Land entfallenden Anteils profitieren. Den größten Teil davon – rund 4,7 Milliarden Euro – erhalten sie pauschal zugewiesen.“

Rheinland-Pfalz

Die Mittel aus dem Sondervermögen werden zunächst so verteilt: 60 Prozent für Kommunen und 40 Prozent für das Land. Das Innenministerium erklärt dazu: „In den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Land entschieden, zusätzlich zum 60 Prozent-Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes weitere 600 Millionen Euro aus Landesmitteln hinzuzugeben. Damit verstärkt sich der Anteil für die Kommunen um rund 20 Prozent.“

Brandenburg

Dem Bundesland werden laut Landesregierung voraussichtlich rund drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen. Davon soll die Hälfte, also 1,5 Milliarden Euro, an die Kommunen zur weitgehend eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen weitergeleitet werden. Weitere 500 Millionen sind für gemeinsame Projekte von Land und Kommunen vorgesehen: 460 Millionen Euro sollen für die Umsetzung der Krankenhausreform genutzt werden und 40 Millionen in die Digitalisierung der Verwaltung fließen.

Schleswig-Holstein

Die Mittel aus dem Sondervermögen, die Schleswig-Holstein zustehen, werden im Verhältnis 62,5 Prozent (Kommunen) zu 37,5 Prozent (Land) aufgeteilt.

Sachsen-Anhalt

60 Prozent der Mittel fließen als Pauschale an die Kommunen. 40 Prozent verbleiben beim Land.

Saarland

Ein kleiner Teil der Mittel (44 Millionen Euro von insgesamt 1,18 Milliarden) wird in eine Programm zur Städtebauförderung von Kommunen gesteckt. Der Rest wird nach dem Schlüssel 60:40 zwischen Kommunen und Land aufgeteilt. 

Weitere Bundesländer

Bisher haben sich nicht alle Landesregierungen offiziell dazu geäußert, wie sie ihren Anteil am Sondervermögen verteilen wollen.

Teilweise gehen in den jeweiligen Koalitionen die Vorstellungen auseinander. So hat Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) im HR-Sommerinterview dafür plädiert, 77 Prozent des hessischen Anteils an die Städte, Gemeinden und Landkreise weiterzureichen. Gerade dort bekämen die Menschen bei der Gesundheitsversorgung, Kitas, Schulen oder Schwimmbädern zu spüren, dass zu lange zu wenig investiert worden sei. Ministerpräsident Boris Rhein hatte den Kommunen zuvor lediglich „deutlich mehr als die Hälfte der Mittel“ versprochen.

 

Dieser Beitrag wurde am 18. September 2025 aktualisiert.

Autor*in
Porträtfoto Mann mit Brille und dunkelblonden Haaren
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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