Digitalisierung der Verwaltung

Warum es ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget geben soll

Ulf Buschmann10. Juli 2023
Verwaltung-Ordner-Digitalisierung
Die Zeit der Hängeordner geht langsam aber sicher dem Ende entgegen.
Der IT-Planungsrat von Bund und Ländern hat sich für dauerhafte und flexiblere Finanzierungslösungen ausgesprochen. Auch der „Kommunalpakt“ zur Stärkung der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist auf den Weg gebracht worden.

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran – Kommunen, aber auch der Bund und die Länder sind gefordert. Die Finanzierung soll planbarer und gleichzeitig flexibler werden. Deshalb muss der IT-Staatsvertrag von 2019 geändert werden. Den Entwurf haben die Mitglieder des IT-Planungsrates ihrer Sitzung in Wiesbaden jetzt verabschiedet. Der neue IT-Staatsvertrag sehe unter anderem ein vom Bund und den Ländern gemeinsames getragenes dauerhaftes Digitalisierungsbudget vor, heißt es dazu in einer Mitteilung. Bislang muss der Wirtschaftsplan des IT-Planungsrates jeweils bis Ende des ersten Quartals des Vorjahres beschlossen werden. Für die Umsetzung ist die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt öffentlichen Rechts zuständig. Aufträge und Projekte nach Verschiedung des Wirtschaftsplans lassen sich bislang nur über einen Nachtragshaushalt für die FITKO realisieren.

Die Höhe des neuen Digitalisierungsbudgets solle jedoch nicht in der neuen Version des IT-Staatsvertrages festgelegt werden, „da es sich größtenteils aus konkreten Projekten bestimmt.“ Und: Ein Teil davon soll flexibel für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können. Das Ziel sei es, den geänderten Staatsvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Schneller werde es nicht gehen, so die Mitteilung, weil das Dokument von den Parlamenten in Bund und Land ratifiziert werden müsse.

Kooperation zwischen IT-Planungsrat und kommunalen Spitzenverbänden

Zentral für die Digitalisierung der Verwaltung ist der sogenannte Kommunalpakt. Zentrales Ziel sei es, „einen gemeinsamen Handlungsrahmen und Handlungsansätze für Bund, Länder und Kommunen zu schaffen, um die OZG-Umsetzung sowie die gesamte Verwaltungsdigitalisierung als föderale Gemeinschaft weiter voranzutreiben“, heißt es dazu. Im Kommunalpakt gehe um mehr als die Nachnutzung digitalisierter Leistungen auf jeder Verwaltungsebene nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle”). Es gehe vielmehr um die durchgängige Digitalisierung: „Erst wenn digitale Verwaltungsleistungen medienbruchfrei funktionieren, können Effizienzgewinne für die Vollzugsbehörden realisiert werden“, beschreibt die Förderale IT-Kooperation den Tenor des Kommunalpaktes.

Für die drei mit beratender Stimme im IT-Planungsrat vertretenen Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände – den Deutschen Städtetag (DST), den Deutschen Landkreistag (DTL) sowie den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) – ist dies der richtige Weg. „Die Kommunen sind zentrale Akteure für die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen. Der nun abgeschlossene Kommunalpakt ist daher ein wichtiges Signal, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf Augenhöhe fortzusetzen. Jetzt wird es darum gehen, den Pakt auch mit Leben zu füllen und gemeinsam daran zu arbeiten, digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche zu bringen. Wir setzen dabei auf eine noch stärkere Unterstützung durch Bund und Länder“, sagen Uda Bastians (DST), Ariane Berger (DLT) und Alexander Handschuh (DStGB).

Umsetzung der Verwaltungscloud

Einen weiteren Beschluss des IT-Planungsrates betrifft die Deutsche Verwaltungscloud (DVC). Zwar gebe es bereits wesentliche Standardisierungen wesentlicher sogenannter Architekturschichten sowie festgelegte Designprinzipien, um unterschiedliche Cloudlösungen in Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen zu können.

„Das beschlossene Umsetzungsprojekt forciert nun durch den Aufbau des Cloud Service Portals (CSP) die Verfügbarkeit der angebotenen Cloud-Services für die Verwaltung“, ist in der Mitteilung zu lesen: „Die Schwerpunkte des Projektes liegen auf dem Aufbau eines Portfolios mit ersten nutzbaren Angeboten bis Ende 2023, der Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie der Entwicklung einer weiterführenden Roadmap für das Jahr 2024.“

Pilotprojekt für mehr IT-Sicherheit

Nicht nur in diesem Bereich gibt es eine Kooperation zwischen den Kommunen, den Spitzenverbänden und Bundesbehörden. Um etwa eine bessere Absicherung der kommunalen IT zu erreichen, haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die kommunalen Spitzenverbände ein Pilotprojekt gestartet. Sein Name: „Weg in die Basisabsicherung“ (WiBA). Hierfür hatten sich bundesweit über 130 Kommunen beworben. Zwei Gemeinden, zwei mittelgroße Städte, eine größere Stadt sowie ein Landkreis kommen nun in den Genuss. Dieses sind laut BSI-Mitteilung unter anderem Balgheim, Rees, Markkleeberg, Schwerin und Regen.

Insbesondere kleinen Kommunen sei es oftmals nicht möglich, sich erfolgreich gegen Cyberattacken zu wehren. Dies hätten die vergangenen Jahre gezeigt, erklärte BSI-Vizepräsident Gerhard Schabhüser jüngst. Deshalb sind Vertreter*innen aus den Modellkommunen in 19 für die IT-Sicherheit relevanten Bereichen in Workshops geschult worden. Hierzu gehören unter anderem IT-Administration, Serversysteme, Bürosoftware, mobile Endgeräte, Arbeit außerhalb von Institutionen (Home-Office), Backups, Personal und Organisation oder Vorbereitung für IT-Sicherheitsvorfälle.
Mit dem neuen Einstiegslevel seien die teilnehmenden Kommunen in der Lage, ein Schutzniveau aufzubauen, das sie im Anschluss nahtlos zum IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ weiterentwickeln könnten, so das BSI.

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