Bilanz zu neuem Register

Der Druck auf Verpackungs-Sünder wächst

Carl-Friedrich Höck29. Oktober 2019
Verpackte Lebensmittel in einem Einkaufswagen: Wer Verpackungen herstellt oder vertreibt, muss für Entsorgung und Recycling zahlen.
Zehn Monate nach dem Start des Verpackungsregisters ziehen die Betreiber ein positives Zwischenfazit. Und kündigen an, konsequenter gegen schwarze Schafe vorzugehen, die Verpackungen in Verkehr bringen ohne dafür zu zahlen. Auf die Ordnungsbehörden kommt Arbeit zu.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Es verpflichtet alle Unternehmen, die verpackte Ware in Verkehr bringen, sich in einem Register anzumelden. Federführend ist die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Nach den ersten zehn Monaten zieht sie ein positives Fazit: Rund 170.000 Unternehmen seien bereits registriert. Das seien dreimal mehr, als sich im Jahr 2016 „produktverantwortlich verhalten“ haben, sprich: Für die Entsorgung der Verpackungen Gebühren entrichtet haben. Gestiegen sind auch die Gesamtmengen der gemeldeten Verpackungen aus Papier, Glas oder Plastik, wenn auch in geringerem Umfang. Besonders bei den Leichtstoffverpackungen sieht die ZSVR noch viel Luft nach oben.

Mehr Transparenz, mehr Druck auf Hersteller

Zum Hintergrund: Die Neuregelung soll dazu beitragen, die sogenannte duale Entsorgung zu verbessern. Diese wurde in Deutschland 1991 eingeführt, um die Kommunen zu entlasten, die bis dahin alleine für die Müllentsorgung zuständig waren. Seitdem muss die Wirtschaft sich selbst darum kümmern, dass Verpackungen entsorgt und recycelt werden. Dies geschieht, indem die Unternehmen Lizenzgebühren an die Dualen Systeme zahlen – das bekannteste ist „Der Grüne Punkt“.

Doch das System hatte einen Schwachpunkt: Obwohl sie dazu verpflichtet waren, beteiligten sich nicht alle Unternehmen an den Dualen Systemen. Außerdem sollten sie die Menge der Verpackungen, die sie in Verkehr brachten, selbst einschätzen. Was dazu führte, dass die angegebenen Mengen stetig unter den tatsächlichen lagen, wie Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung ZSVR, erklärt.

Das öffentliche Register soll mehr Transparenz schaffen. Damit steigt auch der Druck auf die schwarzen Schafe, die sich den Lizenzgebühren entziehen und damit den Wettbewerb verzerren. Sie können nun leichter ermittelt und angezeigt werden – etwa von den Konkurrenten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde seit Sommer 2017 „im Zeitraffer“ aufgebaut, betont Stiftungsvorstand Gunda Rachut. 40 Leute seien aktuell für die Stiftung beschäftigt, die unter Aufsicht des Umweltbundesamtes als Behörde agiert. Stifter sind mehrere Interessenverbände von Industrie und Handel, die die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen repräsentieren. Dem Kuratorium gehören außerdem Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden an.

„Die Schonzeit ist vorbei”

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister betreibt nicht nur das Register. Sie kontrolliert auch, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten eingehalten werden und informiert Unternehmen über ihre Pflichten und Möglichkeiten rund um das Thema Recycling. Nicht zuletzt soll sie auch Verstöße gegen das Verpackungsgesetz ahnden.

Im Juni wurden erstmals 2.000 Ordnungswidrigkeiten an die Bezugsbehörden gegeben, sagt Gunda Rachut. Und das sei nur der Anfang. „Die Schonzeit ist jetzt vorbei“, gibt sie sich entschlossen. Es sei erstaunlich, wie lax manche Unternehmen mit dem Thema Verpackungen umgehen. Dabei sei es in den vergangenen Monaten in aller Munde gewesen. „Mir kann keiner erzählen, dass das Thema irgendwie an irgendjemandem vorbeigegangen ist“, sagt Rachut. Laut Umweltbundesamt-Präsidentin Maria Krautzberger sind derzeit mit den registrierten Herstellern und Verwendern 70 Prozent der Verpackungsmassen abgedeckt. Das seien eben nicht alle, und dieser Ungerechtigkeit müsse man nachgehen, fordert Krautzberger.

Webinare für Ordnungsbehörden

Für die Bußgelder sind die Ordnungsbehörden zuständig – also Länder und Kommunen. „Gleichwohl wissen wir alle, dass Länder oft nicht über das ausreichende Personal verfügen, um solche Vollzugsaufgaben auch wahrzunehmen“, merkt Krautzberger an. Das sei ein systemisches Problem für den Umweltschutz in Deutschland. Beim Verpackungsregister gehe es jetzt aber zunächst um eine einmalige Aktion, die mit Aufwand verbunden sei. Wenn es dann erstmal gelungen sei, möglichst viele Unternehmen in die Registrierung zu bringen, werde der Aufwand weniger.

Die ZSVR setzt bei dem Thema auch auf Information und bietet Webinare für Vollzugsbehörden an. „Die Vollzugsbehörde vollzieht sehr viele Gesetze“, sagt Gunda Rachut. Deshalb müsse man nicht zwingend davon ausgehen, dass sie das Verpackungsgesetz mit allen Einzelheiten kenne. Grundsätzlich habe sie sich ihre Arbeit in dieser Hinsicht aber schwieriger vorgestellt. „Die Städte und Kreise wissen, dass das ihre Aufgabe ist“, so Rachut.

 

Mehr Informationen:
verpackungsregister.org