Kulturpolitik

Kultur in ländlichen Räumen stärken

Karin Billanitsch06. Februar 2020
Heimatmuseen – wie hier im Bild – aber auch Kulturzentren, Bibliotheken und Musiktheater sollen von dem neuen Programm „Landmillionen“ profitieren.
Der Bundestag hat kürzlich einen Koalitionsantrag zur Stärkung des Kulturlebens in ländlichen Räumen angenommen. Die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich ist ein Anliegen der SPD-Fraktion.

Strukturschwache Regionen sind vor große Herausforderungen gestellt, um ein breites Angebot an kulturellen Veranstaltungen bieten zu können. Vergangene Woche ist das Thema in den Fokus des Bundestags gerückt: Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben den Antrag „Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen“ (BT-Drucksache 19/7426) angenommen. Dem Beschluss des Bundetags lag eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (BT-Drucksache 19/9667) zugrunde.

Rabanus: Kulturelle Schätze der Region fördern“

„Mit dem Antrag bringen wir einen Teilaspekt der von der SPD im Koalitionsvertrag verankerten ‚Agenda für Kultur und Zukunft‘ ein: Die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich“, sagte Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Sie wolle die kulturellen Schätze der Regionen weiter fördern und stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen verbessern.

Der SPD-Abgeordnete betonte, wie wichtig eine kulturelle Grundversorgung, zum Beispiel durch Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen sei. „Sie gehört zur regionalen Daseinsvorsorge.“ Tatsächlich aber gebe es dafür zu wenig kulturelle Angebote.

Austausch in der neuen Kulturministerkonferenz

An dem Punkt will jetzt die Koalition ansetzen. Der Bundestag forderte die Regierung unter anderem auf, sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz – unter dem Dach der Kultusministerkonferenz – regelmäßig einzubringen, um Projektvorhaben voranzubringen und miteinander abzustimmen.

Als gute Beispiele für Aktivitäten zum Erhalt der Kulturlandschaft werden in dem Antrag etwa das Modellprojekt „LandKulturPerlen“ in Hessen, das Kulturnetzwerk Ostfriesland, die regionale Kulturförderung der Emsländischen Landschaft oder das Forum ländlicher Raum in Brandenburg genannt.

„TRAFO-Projekte“ werden erweitert

Auch die so genannten „TRAFO-Projekte“ werden als wichtiger Beitrag für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse angesprochen. Das Programm „TRAFO-Modelle für Kultur im Wandel“ soll bis zum Jahr 2024 um bis zu fünf neue Regionen erweitert und die Mittel dafür erhöht werden. Die Kulturstiftung des Bundes wendet sich gezielt an ländliche Räume und kleinere Gemeinden mit ihrem Kulturangebot, um dort Transformationsprozesse anzustoßen. „Ziel ist es, das kulturelle Angebot in den Regionen dauerhaft zu stärken und bestehende öffentliche Kulturorte mit der Bevölkerung vor Ort weiterzuentwickeln“, heißt es.

Im vergangenen Jahr wurden fünf Millionen Euro für das „Sofortprogramm Kino“ bereitgestellt. Außerdem sei das „Zukunftsprogramm Kino“ im Prinzip fertig, um besonders außerhalb von Metropolen das Filmtheater als Ort der Kultur auch in Zukunft zu erhalten und Impulse gegeben werden können, betonte Rabanus in seiner Rede.

Zehn „Landmillionen“ im Jahr 2020

Künstlerinnen und Künstler sollen in der Fläche stärker gefördert werden. Die Mittel des Bundeskulturförderfonds werden erhöht und besser auf die Bedarfe der freien Kunst- und Kulturszene ausgerichtet. Zehn „Landmillionen“ stehen 2020 zur Verfügung für Bibliotheken, Heimatmuseen, für Kulturzentren und Musiktheater. „Die Mittel werden über die zuständigen Verbände ausgerollt“, kündigte Rabanus an. Insgesamt werden 2020 fast 80 Millionen Euro an Bundeskulturmitteln in die Fläche fließen, sagte Gitta Connemann (CDU) während der Aussprache im Bundestag.

Kulturangelegenheiten sind grundsätzlich Ländersache. Der Bund trägt aber eine Mitverantwortung bei der Sicherung einer kulturellen Grundversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und fördert mit mehreren Programmen, zum Teil über die Bundeskulturstiftung, den Kulturbereich. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion tragen die Bundesländer mit 41 Prozent und die Städte und Gemeinden mit 45,4 Prozent den größten Anteil an den Kulturausgaben der öffentlichen Hand in Höhe von insgesamt rund 9,9 Milliarden Euro jährlich.