Fußball-WM

Lärmschutz: Ausnahmeregelung für Public Viewing geplant

Carl-Friedrich Höck21. Februar 2018
Fans am Brandenburger Tor
Fußballfans am Brandenburger Tor in Berlin empfangen die deutsche Fußballnationalmannschaft nach dem WM-Sieg 2014.
Im Sommer ist wieder Fußball-WM. Viele Fans wollen die Spiele im Freien gemeinsam mit anderen schauen. Damit Public-Viewing-Veranstaltungen nicht schon vor dem Abpfiff beendet werden müssen, plant die Regierung eine Ausnahmeregelung für den Lärmschutz. Kommunen erhalten mehr Spielraum.

„Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und -Europameisterschaften einfach dazu“, ist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überzeugt. Ausnahmen vom Lärmschutz seien bei einem solchen Anlass gerechtfertigt.

Fußballgucken auch nach 22 Uhr möglich

Das Bundeskabinett plant deshalb erneut eine Sonderregelung, damit öffentliche Übertragungen von Fußballspielen über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen können. Das teilte das Bundesumweltministerium am Mittwoch mit. Bei den vergangenen Welt- und Europameisterschaften seit 2006 hatte es ähnliche Ausnahmen gegeben.

Normalerweise müssten Fußballübertragungen im Freien bis 22 Uhr beendet werden, wenn sonst die Nachtruhe von Anwohnern gestört würde. Die spätesten Spiele bei der Weltmeisterschaft 2018 werden um 20 Uhr mitteleuropäischer Zeit angepfiffen. Ab dem Achtelfinale kann es dazu kommen, dass Spiele in die Verlängerung oder ins Elfmeterschießen gehen – dann würde die 22-Uhr-Frist überschritten.

Kommunen sollen im Einzelfall abwägen

Eine von der Bundesregierung erlassene Verordnung beruft sich nun auf die Artikel 5 und 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Sie ermöglichen Sonderregelungen für seltene Ereignisse sowie „weitergehende Ausnahmen für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr“, wie es in der Ausnahme-Verordnung heißt.

Mit der Verordnung erhalten die Kommunen mehr Spielraum, Public-Viewing-Veranstaltungen zuzulassen. „Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe“, erklärt das Bundesumweltministerium. Es müssten „neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.“

Der Bundesrat muss der Ausnahmeregelung noch zustimmen.

 

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Den Entwurf der Verordnung finden Sie unter diesem Link.

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