Grundgesetzänderung

Städtetag begrüßt Verabschiedung des Digitalpaktes

Karin Billanitsch15. März 2019
Der Bundesrat billigte die lang umstrittene Grundgesetzänderung, die mehr Finanzhilfen des Bundes ermöglicht.
Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt. Möglich werden nun Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr.

Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass auch der Bundesrat dem Digitalpakt zugestimmt hat. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte: "Der Digitalpakt ist endlich auf den Weg gebracht. Darauf haben wir lange gewartet. Nun dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis die Städte die notwendige Unterstützung für die Digitalisierung der Schulen bekommen.“

Wichtig für Schulen

Der Digitalpakt sei wichtig, „damit digitale Bildungsangebote, Internetanschlüsse, Smartboards und digitale Endgeräte an unseren Schulen selbstverständlich werden“, sagte Dedy. Nach der Grundgesetzänderung könnten Bund, Länder und Kommunen nun besser gemeinsam die gewaltige Aufgabe der Digitalisierung von Schulen bewältigen.

Der Bund kümmert sich nach Angaben des Bildungsministeriums um die Finanzen für den Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen und investiert bis zu fünf Milliarden Euro. Den Grundstein legt der Fonds "Digitale Infrastruktur" mit Geldern aus dem Bundeshaushalt 2018 in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Anschließend soll der Fonds aus der anstehenden Versteigerung der Lizenzen für die 5G-Mobilfunktechnologie gespeist werden. Die Länder sind für den Betrieb und die Wartung verantwortlich.

Bundes-Gelder auch für sozialen Wohnungbau und ÖPNV

Der Bundesrat billigte damit die im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung. Dabei ging es neben Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich auch um kommunale Kernthemen wie sozialen Wohnungsbau und Hilfen im Öffentlichen Personennahverkehr. Im sozialen Wohnungsbau kann sich der Bund nun weiter auch ab 2020 beteiligen, und für die Gemeindeverkehrsfinanzierung sollen eine Milliarde Euro bereitgestellt werden. Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, twitterte: „Zukünftig kann der Bund stärker in Bildung und sozialen Wohnungsbau investieren!

Landkreistag: „Skepsis ist angebracht“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte das Vorhaben skeptisch: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln.“ Henneke ist auch der Ansicht, dass es zur Umsetzung des befristeten Digitalpakts Schule keines derart massiven und dauerhaften Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte.

Die Schulen können Gelder für WLAN, Tablets oder Lernprogramme beantragen. Auch Lehrerfortbildungen sollen bezahlt werden können.

 

 

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