Energiewende

Windkraft: Koalition einigt sich bei Abstandsregeln

Carl-Friedrich Höck19. Mai 2020
Ein Windrad und ein Solarfeld bei Bernsdorf
Im Konflikt um den Windkraftausbau haben die Fraktionen von Union und SPD eine Einigung erzielt. Ein wesentlicher Punkt: Die Bundesländer sollen selbst Abstandsregeln bis zu 1.000 Meter für Windräder festlegen können.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD nähern sich im Streit um den Windkraftausbau an. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) haben am Montag eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Öffnungsklausel geplant

„Gegenstand unserer Einigung ist die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land“, teilen sie mit. „Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen.“

Die bestehende bayerische Regelung bleibe unberührt, so Linnemann und Miersch. In Bayern gilt seit 2014 einen Mindestabstand, wonach Windkraftanlagen ein Zehnfaches ihrer Höhe vom nächstgelegenen Wohngebiet entfernt sein müssen.

SPD hatte für Windbürgergeld geworben

Zum Hintergrund: Der Windkraftausbau ist in den vergangenen Jahren weitgehend zum Erliegen gekommen. Trotzdem wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ursprünglich einen pauschalen Mindestabstand von 1.000 Meter zur nächstgelegenen Siedlung festlegen. Kritiker*innen warnten, dass mit einer solchen Vorgabe kaum noch Flächen gefunden werden könnten, um an Land Windräder zu errichten. SPD-Politiker*innen wie Miersch hatten daraufhin für ein „Windbürgergeld“ geworben. Die Idee: Betroffene Kommunen beziehungsweise Bürger*innen sollen direkt vom Umsatz der Windparks profitieren, wenn sie im Gegenzug geringere Abstände in Kauf nehmen.

In der Einigung von Miersch und Linnemann wird die Idee eines Windbürgergeldes nicht erwähnt. Allerdings würde die Öffnungsklausel den Bundesländern ermöglichen, eigene Regelungen zu schaffen.

Photovoltaik-Deckel wird gestrichen

Weitere Punkte der Einigung: Es soll ein „Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern“ eingeführt werden, um kontinuierlich im Bilde zu sein, wie es um das 65-Prozent-Ziel steht. (Bis zum Jahr 2030 sollen 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.)

Außerdem wollen Linnemann und Miersch den Deckel für die Photovoltaik-Förderung aufheben. Bisher galt, dass kleinere Solaranlagen bis 750 Kilowatt nicht mehr gefördert werden sollen, sobald die Gesamtkapazität der Photovoltaikanlagen 52 Gigawatt erreicht. Dies wäre wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020 der Fall gewesen.

Investitionsvorhaben sollen beschleunigt werden. „Deshalb streben wir eine grundlegende Modernisierung der Beteiligungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse an“, teilen Miersch und Linnemann mit. „Kerninhalte sollen insbesondere deren konsequente Digitalisierung, eine frühzeitigere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und beteiligten Kreisen sowie die Verkürzung des Instanzenweges um eine Instanz sein.“

VKU hofft auf schnelle Umsetzung

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) reagierte erleichtert auf die Einigung. „Das ist ein wichtiger Durchbruch der Regierungskoalition“, äußerte sich Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Gerade in der jetzigen Situation ist diese Einigung besonders wichtig, da diese Maßnahmen dazu beitragen, die bestehenden Investitionsbremsen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu lösen und den Windenergieausbau wieder auf Kurs zu bringen.“ Liebing fordert eine rasche rechtliche Umsetzung des Kompromisses. Die Stärkung des Erneuerbaren-Ausbaus sei eine Konjunkturmaßnahme, die dazu beitrage, der Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen.