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Gericht bestätigt: Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Kandidat

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz lehnte den Eil-Antrag des AfD-Bewerbers Joachim Paul gegen seinen Ausschluss ab. Er darf damit nicht bei der Oberbürgermeister-Wahl antreten.

von Christian Rath · 26. August 2025
Joachim Paul mit Mikrofon unter einem blauen AfD-Schirm

Joachim Paul während einer Kundgebung in Ludwigshafen: Als Oberbürgermeister-Kandidat wurde er wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zugelassen.

Der AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der OB-Wahl in Ludwigshafen endgültig nicht kandidieren. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einer Eil-Entscheidung.

Joachim Paul ist von Beruf Lehrer und sitzt seit 2016 für die AfD im Landtag von Rheinland-Pfalz. In seiner Partei gehört er zu den besonders radikalen Kräften. Bei der OB-Wahl in Ludwigshafen, die am 21. September stattfinden wird, rechnete sich Paul gute Chancen aus. Denn die AfD war bei der Bundestagwahl im Februar stärkste Partei in der Stadt.

Zweifel an Verfassungstreue

Doch Anfang August wurde Kandidat Paul wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Die Entscheidung traf der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen, in dem alle Parteien vertreten sind. Der Wahlausschuss hatte vorher beim Landesamt für Verfassungsschutz Erkundigungen über Paul eingeholt und erfahren, dass sich dieser für die „Remigration” von Zuwanderern einsetzt.

Paul behauptete, die Bürger Ludwigshafens würden so um eine echte Wahl „betrogen”, und klagte gegen seinen Ausschluss. Er  hatte aber im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und auch jetzt vor dem OVG Koblenz keinen Erfolg. Das ist auch nicht überraschend, denn um den reibungslosen Ablauf von Wahlen zu gewährleisten, sind Klagen gegen Entscheidungen der Wahlorgane in der Regel erst nach der Wahl zulässig. Nur bei offensichtlichen Fehlern können die Gerichte schon vorab eingreifen.

Wahlwiederholung nicht ausgeschlossen

Wie das OVG Koblenz jetzt entschied, ist der Ausschluss von Joachim Paul von der OB-Wahl nicht offensichtlich fehlerhaft, weil der Verfassungsschutz Indizien gegen seine Verfassungstreue vorgelegt hatte. Dabei wurde nicht endgültig geklärt, ob Paul nur die Zurückführung von Ausländern fordert, was zulässig ist, oder auch die Remigration von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, was als verfassungswidrig gilt.

Dies muss nun im Hauptsacheverfahren nach der Wahl geprüft werden. Falls Paul gewinnt, muss die OB-Wahl in Ludwigshafen wiederholt werden. Völlig ausgeschlossen ist dies nicht. Wahlwiederholungen kommen in Deutschland immer wieder vor – von der Bürgermeisterwahl Auerbach in Sachsen, wo Gemeinderäte jüngst mit einem Flugblatt gegen die Neutralitätspflicht verstießen, bis Berlin, wo 2022 die Wahl zum Abgeordnetenhaus miserabel organisiert war.

Dass die Verfassungstreue eines Wahlbewerbers geprüft wird, ist allerdings eine Besonderheit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten. Diese sind nämlich Beamte und haben daher andere Pflichten als Gemeinderäte, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete. Beamte müssen laut Beamtenstatusgesetz die „Gewähr” dafür bieten, „jederzeit” für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, also für Demokratie, Rechtstaat und Menschenwürde. Ob dies der Fall ist, muss bei jedem AfD-Kandidaten für ein Bürgermeisteramt individuell festgestellt werden. 

Autor*in
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent für verschiedene Tageszeitungen, den vorwärts und die DEMO.

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Gespeichert von Jelte (nicht überprüft) am Mi., 27.08.2025 - 15:05

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Das Gericht argumentierte ja, zu wenig Zeit für eine Prüfung zu haben. Dabei hat der Wahlausschuss noch viel weniger Zeit. Und wie soll ein siebenköpfiges Verwaltungsorgan, dass eigentlich nur die Einhaltung von Formalien prüfen soll, eine solche Prüfung überhaupt fair und unabhängig durchführen? Ja, ein Schreiben des Verfassungsschutzes wurde eingeholt. Darin stehen allerlei ungeprüfte Behauptungen, Dinge, die der Interpretation unterliegen, die vom Verfassungsschutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit und OHNE Unschuldsvermutung vergenommen wurden. Wenn das ausreicht, um Leute von Wahlen auszuschließen, dann ist Deutschland keine Demokratie mehr. Punkt.

Deshalb ist aus meiner Sicht das Urteil des OVG fatal. Wenn jetzt noch die Anfechtung der Wahl abgeschmettert wird... man mag garnicht darüber nachdenken.

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