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Bürgergeld: Mehr Klagen und Widersprüche gegen Bescheide der Jobcenter

13. Januar 2026 15:03:20

Im Jahr 2025 wurden deutlich häufiger Einwände gegen Jobcenter-Bescheide zum Bürgergeld erhoben als im Vorjahr. Das zeigen neue Daten der Bundesanstalt für Arbeit. Demnach gab es mehr als eine halbe Million Widersprüche und rund 53.000 Klagen.

Schild Agentur für Arbeit

Im Jahr 2025 sahen sich die Jobcenter mit einer deutlich steigenden Zahl von Widersprüchen und Klagen konfrontiert. 

Regelmäßig berichtet die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg darüber, wie sich die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Bescheide zum Bürgergeld entwickeln. Laut den aktuellen Daten für 2025 wurden im Jahr 2025 mehr als eine halbe Million Widersprüche gegen Bescheide von Jobcentern erhoben. Das sind rund 78.000 mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Klagen nahm im selben Zeitraum zu: um rund 4.300 von 48.700 auf rund 53.100. 

Fast jeder zehnte Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft 

Bearbeitet und entschieden hätten die Jobcenter 2025 rund 476.700 Widersprüche, teilte die BA mit. 61 Prozent seien zurückgewiesen oder von den Betroffenen selbst zurückgezogen worden. In 42.300 Fällen, das sind rund neun Prozent, hätten die Jobcenter das Recht fehlerhaft angewendet. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden.

Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte von 1,8 auf 2,1 Prozent, während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent stagnierte. Allerdings kann die Bundesagentur die Quote nur für jene Jobcenter berechnen, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Sie verschickten 2025 rund 21,2 Millionen Leistungsbescheide, im Jahr zuvor waren es 19,7 Millionen. 

Dass Klagen und Widersprüche zugenommen haben, lässt sich nicht damit begründen, dass es entsprechend mehr Bürgergeldbeziehende gibt, denn deren Zahl stagniert seit 2023 bei rund 5,5 Millionen. Statista weist für das erste Halbjahr 2025 5,47 Millionen Empfänger*innen aus. 

Das sind die wichtigsten Streitpunkte

Besonders häufig streiten sich die Betroffenen um die Berechnung der Kosten der Unterkunft, wenn die Jobcenter Miet- und Heizkosten nicht vollständig anerkennen. Auch um die Aufhebung und Rückforderung von Bürgergeld wird häufig gestritten, genau wie um die Anrechnung von Einkommen beziehungsweise Vermögen. Hier kann es etwa um die Anrechnung von Minijobs, Ersparnissen und Eigentum gehen. 

Die meisten Widersprüche fielen indes unter die Kategorie „Sonstiges“, in der beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung zusammenfasst sind, teilte die BA mit. Leistungskürzungen können zum Beispiel verhängt werden, wenn Termine nicht eingehalten werden. Bei den Klagen hätten sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezogen, hieß es. 

Kritik an der Reform des SGB II

Der Sprecher des Deutsche Landkreistages Markus Mempel mochte gegenüber der DEMO nicht über die Gründe für die Zunahme spekulieren, da sich die Widerspruchsquote nur leicht verändert habe. In der gestiegenen Zahl von Widersprüchen und Klagen sieht er dennoch eine zusätzliche Arbeitsbelastung: „Jede Klage, jeder Widerspruch ist einer zu viel.“ Das gelte für jede Behörde. 

Er machte auch deutlich, dass das Bürgergeld-Recht sehr komplex und bürokratisch sei. Mit Blick auf die geplante Novelle des SGB II, mit der das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet werden soll, sagte Mempel: „Wenn sie nach Vereinfachungen suchen, finden Sie sie nicht“. Was den Jobcentern helfen würde, wäre Entlastung: einerseits mehr Geld für mehr Personal, Sachkosten und für Integration, andererseits auch Entbürokratisierung. „Das Gesetz, das jetzt auf dem Weg ist, ist in Bezug auf die neue Balance zwischen Fördern und Fordern sehr zu begrüßen, schafft aber eben auch zusätzliche Bürokratie für die Jobcenter“, so Mempel. Beispiel Wohnkosten: Der Landkreistag begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zwar den Plan, die Höhe der Unterkunftskosten konsequent nach oben zu begrenzen. „Aber so wie vorgeschlagen ist es ein gehöriger Bürokratieaufbau“, befürchtet Mempel. Für die Zukunft sei nicht mit weniger Klagen und Widersprüchen zu rechnen – eher im Gegenteil.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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