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Kommunale Forstbetriebe warnen vor EU-Bürokratie

Die EU-Entwaldungsverordnung sorgt für Debatten: Kommunale Waldbesitzer warnen vor Bürokratie und neuen Belastungen. Während Brüssel den Waldschutz verschärfen will, fürchten Forstbetriebe um ihre Handlungsfähigkeit und fordern praktikable Lösungen.

von Karin Billanitsch · 13. Oktober 2025
Wald in Rheinland-Pfalz

Rund 20 Prozent der deutschen Waldfläche gehören den Kommunen und anderen Körperschaften öffentlichen Rechts – das sind etwa 2,3 Millionen Hektar. 

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erhitzt die Gemüter von Waldeigentümer*innen, darunter auch Kommunen. Der Gemeinsame Forstausschuss der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ warnt vor übermäßiger Bürokratie bei der Umsetzung der Verordnung in der Praxis. Er hat sich kürzlich mit Auswirkungen der Brüsseler Verordnung auf die Branche beschäftigt.

Befürchtung: Eingriff in die Waldbewirtschaftung

Max Petry, der Vorsitzende des Ausschusses, warnte vor einer „tief greifenden Regulierung der Waldbewirtschaftung“ und befürchtet erhebliche Einschränkungen der Forstwirtschaft bis hin zur Stilllegung von Wäldern.

Grundsätzlich zielt die Verordnung darauf ab, dass Rohstoffe wie Holz und Holzprodukte nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden dürfen, wenn sie nachweislich „entwaldungsfrei“ sind. Das bedeutet, dass das Holz nicht von Flächen stammen darf, auf denen seit dem 31. Dezember 2020 gerodet worden ist oder Waldschädigung stattgefunden hat. Solche Lieferketten sollen dem Raubbau von Natur- und Waldflächen vor allem in Asien und Afrika entgegenwirken.

Hoher Aufwand für Kommunen

Die EUDR betrifft auch die Erzeugung von Holz in Deutschland und würde unter anderem die Forstwirtschaft erheblich belasten, argumentieren die Kritiker*innen. Kommunen sehen sich mit umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten konfrontiert, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Nötig werden demnach lückenlose Herkunfts- und Legalitätsnachweise für jedes eingeschlagene Holz, die Eintragung sämtlicher Flächen in eine EU-Datenbank und mehr Kontrollen durch Behörden. „Der zusätzliche Verwaltungsaufwand überfordert personelle und finanzielle Ressourcen vieler Kommunen“, kritisiert der Forstausschuss laut einer aktuellen Mitteilung.

Weitere EU-Vorgaben zur Wiederherstellung der Natur

Daneben gibt es noch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme, darunter auch Wälder, ökologisch aufzuwerten und langfristig wiederherzustellen. Zwar begrüßen die kommunalen Forstbetriebe die Ziele der Verordnung, nämlich den Aufbau klimaresilienter, biodiverser und stabiler Wälder. Nichtsdestotrotz gibt es Bedenken, was die Umsetzbarkeit angeht.

Kommunalwaldbesitzenden entsteht zusätzlicher Aufwand, etwa durch Erfassung und Monitoring oder die Erarbeitung von Wiederherstellungsplänen. Der Gemeinsame Forstausschuss beklagt die eng gesetzten Fristen: Bereits bis Herbst 2026 müssten Wiederherstellungspläne bei der Kommission eingereicht werden.

Fristaufschub und Forderungen nach Nachbesserung

Die EUDR sollte sogar seit dem 30. Dezember 2024 verbindlich gelten. Nun hat EU-Umweltkommissarin Jessika Rosswell kürzlich vorgeschlagen, die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben. Sie begründete das mit technischen und praktischen Umsetzungsproblemen. Dieser Vorschlag wurde von den Waldbesitzenden begrüßt.

Petry forderte, diese Zeit der Fristverlängerung inhaltlich zu nutzen: „Notwendig ist eine grundlegende Überarbeitung mit klaren und praktikablen Vorgaben.“ Der Schutz globaler Wälder müsse mit der Wettbewerbsfähigkeit und den Realitäten der europäischen Forstwirtschaft in Einklang gebracht werden.

Forderung nach 0-Risiko-Kategorie

Die kommunalen Forstbetriebe wollen die Einführung einer sogenannten 0-Risiko-Kategorie für unproblematische Regionen und Produkte erreichen. Laut der Statistik der Bundeswaldinventur gehören rund 20 Prozent der deutschen Waldfläche den Kommunen und anderen Körperschaften öffentlichen Rechts – etwa 2,3 Millionen Hektar. Drei Prozent gehören laut der Statistik dem Bund.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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