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Landkreis Alzey-Worms führt Bezahlkarte für Flüchtlinge ein

Der Landkreis Alzey-Worms gehört zu den ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz, die die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen. Landrat Heiko Sippel spricht über den aktuellen Stand, die Erwartungen an das neue System und den Umgang mit Kritik.

von Karin Billanitsch · 15. Oktober 2025
Landrat Heiko Sippel

Der Landkreis Alzey-Worms will die Bezahlkarte für Flüchtlinge einführen. Das Foto zeigt Landrat Heiko Sippel. 

Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll Bürokratie abbauen und den Zahlungsverkehr vereinfachen. Im Interview erklärt Landrat Heiko Sippel, wie der Landkreis Alzey-Worms die Einführung gestaltet und welche Vorteile er für Verwaltung und Geflüchtete sieht.

DEMO: Alzey Worms gehört zu dem knappen Dutzend Kommunen in Rheinland-Pfalz, die die Bezahlkarte für Flüchtlinge bereits aktiv nutzen. Wie sind die Erfahrungen bisher?

Heiko Sippel: Wir befinden uns aktuell erst in der Phase der Einführung der Bezahlkarte. Diese werden wir zunächst für alle neu im Landkreis Alzey-Worms ankommenden Geflüchteten erproben. Ein Testlauf der neuen Karte steht unmittelbar bevor. Da wir die Bezahlkarte in Kooperation und auch auf Kosten des Landes Rheinland-Pfalz einführen, bedurfte es im Rahmen der Umsetzung eines längeren Vorlaufs. Unter anderem was die Anbindung an das Portal anging.

Die Karte soll mehr Transparenz und Verwaltungsvereinfachung bringen. Welche Vorteile sehen Sie für die Geflüchteten selbst?

Für die Geflüchteten bietet die Bezahlkarte unserer Einschätzung nach den Vorteil, dass die einzelnen Personen nicht zur Abholung der monatlichen Auszahlung der Leistung mittels Scheck zur Verwaltung kommen müssen, sondern bei laufendem Leistungsbezug die monatliche Leistung direkt auf die Karte erhalten.

Kritiker befürchten, dass die Bezahlkarte ein System der Ausgrenzung fördern könnte – was antworten Sie auf diesen Vorwurf?

Dies können wir nicht nachvollziehen. Die Bezahlkarte ist rein optisch an andere gängige Prepaid-Karten angepasst. Bei der bundesweiten Ausschreibung der Bezahlkarte hat man besonderen Wert auf die Diskriminierungsfreiheit gelegt. Die Auszahlung der monatlich zustehenden Asylbewerber-Leistung ist nur eine andere Form der Leistung (statt Überweisung auf ein Konto oder Zahlung per Scheck auf die Bezahlkarte). Dies bedeutet aber keine Einschränkung der Leistung.

Autor*in
Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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